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Thema: FuGe als Wehrführer ???

  1. #1
    Storno Gast

    FuGe als Wehrführer ???

    Hallo,

    eine Frage ist es in Bayern erlaubt das Wehrführer ( 8/1, 8/2 ) ein provat 4m Funkgerät besitzen und benutzen ...!

    Ich Frage deshalb:

    Vor kurzen Alamierung Florian xxx!

    Kurz darauf Leistelle yyy von Florian xxx 8/1 kommen...!

    Hier Leitstelle...!

    Florian xxx 8/1 auf dem Weg zum Gerätehaus...!

    Leitstelle verstanden...!


    Sowas hab ich jetzt schon mindestens 3 mal gehört...


    Mfg

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    Servus!

    In BY ist es besonderen Führungsdienstgraden vorbehalten auch ausserhalb des Einsatzauftrages Funkgeräte mitzuführen.
    Allerdings ist in diesem Fall der Kommandant ja alarmiert, wäre also konkret im Einsatz, aber während des Mitführens ausserhalb eines konkreten Einsatzes könnte es schon Schwierigkeiten geben.

    Gruß
    Alex

    P.S.: In BY gibt es keine Wehrführer!
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    737
    Der Wehrführer muss das FUG ja nicht besitzten, es nur nutzen. Ich denke da spricht nichts dagegen. Er hat ja auch einen funktionsbezogenen Funkrufnamen.

    Er benutzt es ja auch nicht privat sondern in der Funktion als Wehrführer.

    Ob es Sinn macht, seine Anfahrt ans Gerätehaus mitzuteilen ist eine andere Sache.
    Aber wenn er auf der Anfahrt ans Gerätehaus bei der Leitstelle mal anfragen will wie die aktuelle Lage aussieht dann ist das schon in Ordnung.

  4. #4
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    301
    Bei uns heißen die guten Menschen Ortsbrandmeister und haben alle im Fahrzeug ein 4m Gerät eingebaut oder halt ein HFG...Damit funken die OBM bei Alarm und fragen was anliegt und fahren dann gegebenfalls schon direkt zum Einsatzort um sich schon mal ne Lage zu machen..Auch diese haben eigene Rufnamen...Allso wird es hier bei uns in Niedersachen erlaubt sein..Oder halt geduldet...Weil sagen wird da kein Polizeibeamter was zu :)

  5. #5
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    3.336
    Wir haben auch ein paar "wichtige" Kommandanten, die mitteilen, dass sie jetzt ins Gerätehaus fahren, aber manchmal eben auch die Mitteilung von 8/1, dass er auf der Anfahrt zum Gerätehaus die Einsatzstelle passiert und mitteilen kann, was Sache ist.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  6. #6
    Registriert seit
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    6.356
    Servus!

    Nachlesen kann man das übrigens hier unter Punkt 2.2.2.1 bzw. hier unter Punkt 5.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #7
    Registriert seit
    19.02.2006
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    1.092
    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    .
    Aber wenn er auf der Anfahrt ans Gerätehaus bei der Leitstelle mal anfragen will wie die aktuelle Lage aussieht dann ist das schon in Ordnung.
    Oder er nutzt sein Auto als KDOW und fährt schonmal die E-Stelle an..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #8
    Storno Gast
    Also ist es als Kommandant jeden erlaubt ein privates 4m FuGe mitzuführen?

    Muss dieses angemeldet werden ?

    Mfg

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Servus!

    Nein, es ist nicht erlaubt!

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  10. #10
    Registriert seit
    03.03.2006
    Beiträge
    348
    Ja sag a moi!!

    da städ doch ois drinn!!

    [Hochdeutsch]
    Alles lesen und alle Fragen bezüglich des BOS-Funks in Bayern sind geklärt.
    [/Hochdeutsch]

    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    ...
    Nachlesen kann man das übrigens hier unter Punkt 2.2.2.1 bzw. hier unter Punkt 5.
    ...
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  11. #11
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    Also ist es als Kommandant jeden erlaubt ein privates 4m FuGe mitzuführen?

    Muss dieses angemeldet werden ?

    Mfg
    Unterscheide bitte

    - privat beschafftes (BOS) Fug
    - personengebundener Rufname
    - Im (privaten) Fahrzeug verbautes 4m Fung
    - offiziell beschafftes 4m HFuG

    Wobei ich mit einem 4m HFUG "wenn ich schon mal da bin" nichts machen kann was nicht mit einem Handy geht..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668
    Ich kenne es auch so das der 8/1 die Einsatzstelle direkt anfährt; das FuG nutzt er allerdings nicht privat sondern in ausübung seines Amtes als Wehrführer.

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