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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : G26.3 bei Verzicht auf Maskenbrille



überhose
03.05.2008, 11:57
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Grisuchris
03.05.2008, 12:07
die G26.3 ist natürlich gültig, nur reingehen darf er trotzdem nicht, da er die geforderte Sehhilfe nicht hat, die als Auflage vom Arzt für die Tätigkeit unter Atemschutz angegeben wurde.

Selbständig entscheiden, dass es trotzdem geht, geht nicht, sonst könnte man sich die Untersuchung gleich sparen, aber das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen. Außerdem muss er dann schon froh sein, wenn er keinen Unfall auf dem Weg zum Gerätehaus baut...

FireFlo112
03.05.2008, 12:18
Klar kann er rein gehen passiert ihn was wird der Einsatzleiter ganz schön was aufm Sack bekommen und die Versicherung wird wohl wie immer mal wieder nicht zahlen :D

Alex22
03.05.2008, 12:25
Nach FwDV 7 ist der AGT definitiv körperlich nicht einsatzfähig.
Die Einsatzfähigkeit richtig sich nach der G26.3 und diese ist bei einem Brillenträger ohne Maskenbrille (sofern ein Wert überschritten) nicht mehr gegeben.

Grisuchris
03.05.2008, 12:48
Klar kann er rein gehen passiert ihn was wird der Einsatzleiter ganz schön was aufm Sack bekommen und die Versicherung wird wohl wie immer mal wieder nicht zahlen :D

Das mit der Versicherung wird auch nicht richtiger je öfter man es schreibt. Die zahlt erstmal immer, kann aber unter bestimmten Umständen bei groben Verstößen das Geld vom Verantwortlichen zurückholen.

Grisuchris
03.05.2008, 13:01
Du merkst selbst, das sich das beißt, oder?



Nein tut es nicht. Die G.26 wurde für einen bestimmten Zeitbereich erfolgreich abgelegt, mit der Auflage Maskenbrille. Sie dient als Vorsorgeuntersuchung, ob die Tätigkeit unter Atemschutz die Gesundheit des Feuerwehrmannes gefährden kann und ist nur ein Teil der Erfordernisse um dann auch tatsächlich im Atemschutz eingesetzt werden zu können.

C41
03.05.2008, 13:06
Eins meiner Lieblingsthemen... !

Mir ist kein einziger AGT-Unfall bekannt, dessen Ursache in der Fehlsichtigkeit des FM lag.
Nullsicht bleibt Nullsicht; ob nun mit oder ohne Brille.

Alex22
03.05.2008, 13:14
Eins meiner Lieblingsthemen... !

Mir ist kein einziger AGT-Unfall bekannt, dessen Ursache in der Fehlsichtigkeit des FM lag.
Nullsicht bleibt Nullsicht; ob nun mit oder ohne Brille.

Nur doof wenn du gar nicht zur Brandwohung kommst, weil du vorher schon beim Treppenaufgang gestolpert bist und beim CSA Einsatz zum Beispiel solltest auch lesen können aus sicherer Entfernung was auf der Warntafel steht.

hias
03.05.2008, 13:17
Eins meiner Lieblingsthemen... !

Mir ist kein einziger AGT-Unfall bekannt, dessen Ursache in der Fehlsichtigkeit des FM lag.
Nullsicht bleibt Nullsicht; ob nun mit oder ohne Brille.

Da magst du recht haben, Nullsicht im IA bleibt Nullsicht
aber du hast ja nicht zwangsläufig Nullsicht wenn du unter Atemschutz unterwegs bist.

Und ich seh auch kein großes Problem dass wenn Maskenbrille aus irgend einem Grund grad ned einsatzklar bzw keine Kontaktlinsen drinnen dann halt auch kein Atemschutz.
Bin da doch der Meinung mich nicht selber gefährden zu müssen.
Autofahren darf man ja auch ned ohne Brille wenn man zu schlecht sieht.

Grüße
Matthias

C41
03.05.2008, 13:24
Ich denke es kommt auf die Zahl der Dioptrien an. Bei extremer Fehlsichtigkeit sollte es gar keine G26 geben. Wer also so kurzsichtig ist, dass er sich schon beim Absitzen auf die Nase legt, sollte den Maiskolben anderen überlassen. Aber wenn Du einfach nur ´ne Lesebrille benötigst...?

AkkonHaLand
03.05.2008, 13:27
Das mit der Versicherung wird auch nicht richtiger je öfter man es schreibt. Die zahlt erstmal immer, kann aber unter bestimmten Umständen bei groben Verstößen das Geld vom Verantwortlichen zurückholen.

Möööööp! Du kennst die GUV noch nicht so lange. oder?
Die GUV zahlt prinzipiell erstmal nie! Erst wenn man denen "Feuer unter den Hintern" macht und "zärtlich drauf hinweist" dass "sie wohl was vergessen haben" (die Zahlung nämlich), dann beginnen sie mit der Prüfung, ob sie sich nicht doch irgendwie drücken können. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass keine Ausflucht bleibt zahlen die GUV....
Ablauf bei einer Sehhilfe, die nachweislich im Einsatz zerstört wird (nicht unter AGT):
- Stellen des Antrages auf Zahlung der Ersatzbrille
- 6 Monate warten mit regelmäßiger (alle 3 Wochen) Nachfrage "was denn nun mit der Zahlung ist"
- Schreiben "bitte senden Sie uns die Originalrechnung der alten, vor 6 Jahren gekauften, Brille
- Einreichen der Kopie mit Originalvorlage direkt bei der GUV-Geschäftsstelle (man kann ja mal etwas Fahrkosten auf sich nehmen, wenn man eine neue Brille braucht..)
- weitere 2 Wochen warten
- "Sehr geehrter Herr, wir lehnen wir den Kostenersatz ab, da sie bereits eine Ersatz-Brille gekauft haben"
- "Habt ihr Lack gesoffen? Wie soll ich denn 6 1/2 Monate ohne Brille Autofahren?" "Ich bin übrigens bei der XXXX Rechtschutzversichert..."
- Warum sagen Sie nicht gleich, dass Sie die Originalrechnung der neuen Brille einreichen wollen? Incl. Auslagenersatz für Fahrtkosten, Brief-/Porto usw überweisen wir Ihnen xxx,xx Euro
- nach 2 Wochen (also Gesamt /Monaten(!)) ist dann endlich das Geld da....

Das übrigens die Kurzfassung......

Mr. Blaulicht
03.05.2008, 14:04
Soweit ich weiß, ist die G26.3 eine medizinischen Vorsorgeuntersuchung, die lediglich die medizinischen Einsatztauglichkeit und Atemschutz abdeckt und ab und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie hat mit einer tatsächlichen Einsatzfähigkeit in einer konkreten Situation ersteinmal gar nix zu tun außer der Tatsache, dass ein Arzt bescheinigt hatm, dass unter den gegebenen Umständen grundsätzlich nix gegen Arbeiten unter Atemschutz von Versicherungsseite spricht.
Wenn ein Brillenträger jetzt seine Brille im Einsatzfall nicht dabei hat, darf er - dem gesunden Menschenverstand und sehr wahrscheinlich auch irgendeiner Dienstvorschrift nach - nicht einsatztauglich, obwohl er ja eine gültige G26.3-Untersuchung hinter sich gebracht hat.

Ich stelle mir das ähnlich wie beim Führerschein und einem Beinbruch vor: Nur weil jemand aufgrund eines Unterschnekelgipses kein Autofahren kann, erlischt nicht der Führerschein. Trotzdem darf er nicht Auto fahren.

Gruß, Mr. Blaulicht

hias
03.05.2008, 14:04
Ich denke es kommt auf die Zahl der Dioptrien an. Bei extremer Fehlsichtigkeit sollte es gar keine G26 geben. Wer also so kurzsichtig ist, dass er sich schon beim Absitzen auf die Nase legt, sollte den Maiskolben anderen überlassen. Aber wenn Du einfach nur ´ne Lesebrille benötigst...?

Also wenn ich nur ne Lesebrille benötige sehe ich keinen Sinn für eine Maskenbrille, auf der anderen Seite sehe ich keinen Grund warum ich jemanden die G26.3 verwehren soll der körperlich fit ist und "nur" schlecht sieht.
Dann bräuchte man ja sowas wie eine Maskenbrille gar nicht.

Ich hab zum Beispiel tagsüber eigentlich immer Kontaktlinsen drinnen, nachts halt nicht, dafür hab ich dann eine Maske mit Brille und wenn die halt aus irgendeinem Grund ned da ist (Prüfung oder noch ned fertig vom letzen Einsatz) dann kann ich halt ned AGT machen bei dem Einsatz.

Genausogut könnt ich alle Brillenträger von der FF ausschliesen weil die könnt ja kaputtgehen und somit ist der FM gefährdet...


Edit: Das Beispiel vom Blauem Licht triffts ganz gut :)

Grisuchris
03.05.2008, 14:12
Also wenn ich nur ne Lesebrille benötige sehe ich keinen Sinn für eine Maskenbrille

Es wird erstmal auch nur Sehschärfe für die Ferne untersucht. Wobei es natürlich blöd ist, wenn man alles unter 2m Entfernung nur unscharf sieht. Da wird der Arzt wohl zumindest mal nachfragen.

hias
03.05.2008, 14:43
Zumindest sollte der Artz nachfragen :)

nederrijner
03.05.2008, 15:56
Eine korrigierte Sehschärfe unter 0,7 ist bei der G26.3 ein Ausschlussgrund für den Einsatz im Rettungswesen. Die Arbeit unter PA ist potentiell gefährlich, bei der Feuerwehr insbesonders. Deshalb wird neben einer gewissen Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems unter anderem auch eine ausreichende Hör- und Sehfähigkeit gefordert.

Wer sich mal den Bogen der Vorsorgekartei anguckt, wird feststellen, dass es da vier Möglichkeiten gibt:
1.) Keine gesundheitlichen Bedenken
2.) Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Brillenträger)
3.) Befristete gesundheitliche Bedenken ("muss erst 20 kg abnehmen")
4.) Gesundheitliche Bedenken (z. B. Asthmatiker)

Eine vom Arzt angordnete Maskenbrille ist eben eine bestimmte Voraussetzung nach 2.), wenn diese Maskenbrille nicht getragt wird, liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor und damit bestehen gesundheitliche Bedenken. Ergo: Ohne angeordnete Maskenbrille kein Einsatz. Interessant wäre der Fall, dass der Arzt zwar eine Maskenbrille anordnet, man aber ohne Brille eine Sehschärfe von 0,7 erreicht ... Wobei dann immer noch gilt, dass der Arzt die Voraussetzungen festlegt, in diesem Fall eben eine Brille.

Zweiter Aspekt ist die bereits genannte FwDV 7, die ist losgelöst von der G26.3 zu sehen. Da steht auch ganz klar drin, wer die 0,7 nur mit Brille erreicht, muss eine Maskenbrille haben und beim Einsatz tragen. Wenn die Brille dann kaputt ist ... Pech gehabt.

hias
03.05.2008, 16:06
Dem kann ich nur zustimmen
Allerdings ist ja nicht unbedingt eine Maskenbrillen nötig
Kontaktlinsen + normale Maske funktioniert auch

Wichtig ist dass wenn der Arzt eine Sehhilfe verordnet diese auch getragen wird.
Wie die jez aussieht is imho recht egal, solange die erforderliche Sehschärfe erreicht wird und das ganze natürlich zugelassen ist