robbyköln
04.04.2008, 17:27
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Gruß, Mr. Blaulicht
@robbyköln
Also ich hole jetzt aus:
Bundesfahrzeuge die vom Bund kommen stehen den Ländern für den Katastrophenschutz zur Verfügung, sind aber für den Zivilschutz( zivile Verteidigung) gedacht. Der Bund hat im Katastrophenschutz nichts zu sagen oder Vorgaben zu machen, Auch das BBK hat erstmal nicht mit dem Katastrophenschutz als Ländersache zu tun. Der Name bezieht sich ledilglich auf die Katastrophenhilfe. Ein Blick in das Zivilschutzgesetz und auf die Feuer- Hilfeleistungsgesetze und KatS Gesetze wird dir sicherlich helfen.
Auch Deko Fahrzeuge kommen übrigens überwiegend vom Bund, örtliche Ausnahmen mal ausgenommen.
Ja aber man muss mal den Katastrophenschutz (Bundessache, V-Fall) vom Zivilschutz (Ländersache) trennen. Wie du ja schon geschrieben hast, werden einige Fahrzeuge vom bund für den Katastrophenschutz beschafft und bestückt und den Ländern für Zivilschutzaufgaben zur Verfügung gestellt (§11 ZSG). Das heißt aber nicht, daß die Länder bestimmen, was der Bund anschafft. §12 ZSG sagt ja daß der Bund die Ausstattung ergänzt und zur Verfügung stellt. Die Länder teilen diese Ausstattung nur auf und gibt sie an die Kommunen etc. weiter.
Also arbeiten beide (Bund und Land) Hand in Hand (oder auch nicht). Wie ich ja schon geschrieben hatte, gibt es einiges an streitpunkten was die Ausstattung betrifft. Die Länder wollen, daß der Bund zahlt aber die Klappe hält, was mit dem Geld geschieht, der Bund steht aber auf dem Standpunkt: wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was sie spielt.
Gruß, Mr. Blaulicht
@robbyköln
Also ich hole jetzt aus:
Bundesfahrzeuge die vom Bund kommen stehen den Ländern für den Katastrophenschutz zur Verfügung, sind aber für den Zivilschutz( zivile Verteidigung) gedacht. Der Bund hat im Katastrophenschutz nichts zu sagen oder Vorgaben zu machen, Auch das BBK hat erstmal nicht mit dem Katastrophenschutz als Ländersache zu tun. Der Name bezieht sich ledilglich auf die Katastrophenhilfe. Ein Blick in das Zivilschutzgesetz und auf die Feuer- Hilfeleistungsgesetze und KatS Gesetze wird dir sicherlich helfen.
Auch Deko Fahrzeuge kommen übrigens überwiegend vom Bund, örtliche Ausnahmen mal ausgenommen.
Ja aber man muss mal den Katastrophenschutz (Bundessache, V-Fall) vom Zivilschutz (Ländersache) trennen. Wie du ja schon geschrieben hast, werden einige Fahrzeuge vom bund für den Katastrophenschutz beschafft und bestückt und den Ländern für Zivilschutzaufgaben zur Verfügung gestellt (§11 ZSG). Das heißt aber nicht, daß die Länder bestimmen, was der Bund anschafft. §12 ZSG sagt ja daß der Bund die Ausstattung ergänzt und zur Verfügung stellt. Die Länder teilen diese Ausstattung nur auf und gibt sie an die Kommunen etc. weiter.
Also arbeiten beide (Bund und Land) Hand in Hand (oder auch nicht). Wie ich ja schon geschrieben hatte, gibt es einiges an streitpunkten was die Ausstattung betrifft. Die Länder wollen, daß der Bund zahlt aber die Klappe hält, was mit dem Geld geschieht, der Bund steht aber auf dem Standpunkt: wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was sie spielt.