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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sicherungstrupp im Atemschutzeinsatz



FFW Pietling 2
02.10.2007, 19:20
Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann. Heißt das konkret

a) Wenn überhaupt nur ein Trupp an der Einsatzstelle ist, dann darf dieser ohne Sicherung durch einen zweiten Trupp zur Personenrettung vorgehen. Sobald ein zweiter Trupp ausgerüstet ist, muss dieser aber als Sicherungstrupp eingesetzt werden.

oder

b) Wenn beispielsweise zwei oder mehr Trupps an der Einsatzstelle sind, dann dürfen alle gleichzeitig zum Zwecke der Personenrettung vorgehen, ohne dass ein Sicherungstrupp bereitsteht?

Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.


Gruß

hannibal
02.10.2007, 19:24
Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann

Gruß

Steht wo ?

FFW Pietling 2
02.10.2007, 19:47
In unseren Ausbildungsunterlagen vom heuer absolvieren Atemschutzlehrgang.

Hab grad nochmal in der FwDv 7 nachgeschaut, dort ist von Menschenrettung nicht die Rede, lediglich von anderen Bedingungen, z.B. wenn die Rettung des PA-Trägers auch ohne PA möglich ist. Wundert mich jetzt total...

Gruß0

hias
02.10.2007, 22:46
Interressant dass das bei dir in den Ausbildungsunterlagen steht
hab grad meine Ausbildungsunterlagen vom Lehrgang durchgesehen und nichts gefunden

Wo in den Ausbilungsunterlagen steht denn das ca?

Und mal abgesehen davon würde ich mal als verantwortlicher Gruppenführer sehr gut überlegen ob ich meine Leute zum Innenangriff schicke wenn der Sicherungstrupp nicht mindestens schon beim ausrüsten ist.

Menschenrettung mag zwar eine andere Situation sein als blose Brandbekämpfung, aber deshalb darf ich den Eigenschutz nicht ausser acht lassen, weil wenn dem Trupp was passiert hat niemand was davon und zur not muss ich halt warten bis das nächse Fahrzeug eintrifft, in der Regel kommen ja eh mehrer Feuerwehren bei einem Brand.

Max K.
02.10.2007, 22:55
Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann.
Ist AFAIK Auslegungssache.. Soweit ich weiss, heißt das "Im Einzelfall..", oder so.. Fragt sich nur, ob eine Situation, die immer vorrausschaubar eintreten könnte (z.B. nur 2 PA's auf 1. Fahrzeug. ergo bei schneller Menschenrettung IMMER kein Sicherungstrupp) einen Einzelfall darstellt? (Organisationsverschulden, wenn was passiert?)


Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.

Ich denke mal, dass sowohl A als auch B, abhängig von der Situation, denkbar wären.. Wenn z.B. ein Sicherungstrupp reingeschickt wird, um einen anderen Atemschutztrupp zu retten, hat dieser Sicherheitstrupp ja normalerweise auch keinen Sicherheitstrupp.. Das wäre dann wahrscheinlich einer dieser unvorhersehbaren Einzelfälle..

hias
02.10.2007, 23:25
Einen PA-Trupp ohne Sicherungstrupp in den IA zu schicken ist IMHO grob Fahrlässig
und wenn das erste Fahrzeug nur 2 PA's hat dann muss ich eben warten bis das zweite Fahrzeug vor ORT ist, sollte ja IMO nicht so lange dauern

Wobei ich mich grad Frage welches Fahrzeug ausser TLF mit Truppbesatzung oder DL nur zwei PA's haben, und ein Fahrzeug mit Truppbesatzung ist als ERSTANGREIFER meiner Meinung nach sowieso völlig ungeeignet.


Zum Thema Sicherungstrupp im Einsatz und daher kein Sicherungstrupp vorhanden:

Erstens sollten bei einem größeren Einsatz sowieso mehrere Sicherungstrupps vorhanden sein wenn möglich, und zweitens wenn ein Trupp verunfallt und ich den Sicherheitstrupp brauche muss ich eh schauen dass ich möglichst schnell weitere Trupps bekomme und dann löst sich das Problem auch wieder...

Eclipse
02.10.2007, 23:26
Gehe eigtl. nicht davon aus, dass man nen Trupp ohne Sicherung reinschickt, da für uns ja in erster Linie der Eigenschutz am wischtigsten ist.
Denke aber auch, dass das immer bei der Entscheidung des Gruppenführers bzw. Einheitsführers liegt.
Ist wahrscheinlich aber auch bedingt Situationsabhängig.

Alex22
03.10.2007, 09:30
Wobei ich mich grad Frage welches Fahrzeug ausser TLF mit Truppbesatzung oder DL nur zwei PA's haben, und ein Fahrzeug mit Truppbesatzung ist als ERSTANGREIFER meiner Meinung nach sowieso völlig ungeeignet.



Und wie oft kommt es vor das in Gemeinden die ein LF10/6 haben nur 4 oder 5 Leute kommen.
Nur weil 4 PAs drauf sind heißt das nicht das man diese 4 PAs auch besetzen kann, also is das ja ein Schmarrn ...
Bei uns gibts zB so eine Gemeinde ...
die Hauptwehr dieser Gemeinde hat nur ein LF 10/6 und am Tag unter der Woche bekommen die vielleicht 4 oder 5 Mann oft nur zusammen und dann müssen die einfach warten bis wir aus der Stadt kommen und wir fahren einfach erstmal 10 km. Umliegende Wehren haben nur ein TSA.

Zum Thema .... zurück ....
Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
Richtig nirgends, denn die FwDV sind nur Empfehlungen und keine Gesetze und selbst wenn es ein Gesetz wäre, kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand über Gesetze hinwegsetzen.
Ob es Sinnvoll ist sei mal dahingestellt ... Rein rechtlich ist das auf jedenfall kein Problem.
Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.

überhose
03.10.2007, 09:37
Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
Richtig nirgends, denn die FwDV sind nur Empfehlungen und keine Gesetze und selbst wenn es ein Gesetz wäre, kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand über Gesetze hinwegsetzen.
Ist in den Bundesländern wieder mal unterschiedlich...

Alex22
03.10.2007, 09:47
Ist in den Bundesländern wieder mal unterschiedlich...

Was?
Das die FwDV kein Gesetz ist?
Das glaub ich nicht. Selbst die vfdb sind nur Empfehlungen an die man sich nicht halten muß.

hias
03.10.2007, 09:49
Und wie oft kommt es vor das in Gemeinden die ein LF10/6 haben nur 4 oder 5 Leute kommen.
Nur weil 4 PAs drauf sind heißt das nicht das man diese 4 PAs auch besetzen kann, also is das ja ein Schmarrn ...
Die Frage war ja was ist wenn auf dem Erstangreifenden Fahrzeug nur 2 PA's und somit immer nur ein Trupp zur verfügung steht. Wenn ich zuwenig Personal habe kommt zwar im Endeffekt das selbe Ergebnis heraus, aber wenn ich grundätzlich nur zwei PA's habe besteht ja auch mit mehr Personal keine Möglichkeit den Sicherungstrupp zu stellen.




Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.
Ich glaub es wurde schon irgendwo geschrieben dass das ganze sehr Situationsabhängig ist, und ich kann ja hier nur meine persönliche Meinung wiedergeben wie ich handeln würde. Es gibt sicher auch Situationen wo ich den Trupp ohne Sicherungstrupp losschicken würde, aber dann muss die Situation schon sehr überschaubar sein, weil grundsätzlich geht für mich der Eigenschutz meiner Leute vor.

überhose
03.10.2007, 10:02
Was?
Das die FwDV kein Gesetz ist?
Das glaub ich nicht. Selbst die vfdb sind nur Empfehlungen an die man sich nicht halten muß.
Manche Bundesländer empfehlen die Anwendung der FwDV, andere, wie z.B. NRW, setzen diese per Erlass fest (http://www.idf.nrw.de/download/normen/fwdv_einf_apr07.pdf)

vfdb ist wieder eine ganz andere Sache. Das ist schlichtweg ein Verein, wieso sollte ein Verein Rechtsnormen festsetzen können?

Alex22
03.10.2007, 10:04
Manche Bundesländer empfehlen die Anwendung der FwDV, andere, wie z.B. NRW, setzen diese per Erlass fest (http://www.idf.nrw.de/download/normen/fwdv_einf_apr07.pdf)

vfdb ist wieder eine ganz andere Sache. Das ist schlichtweg ein Verein, wieso sollte ein Verein Rechtsnormen festsetzen können?

Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-

hias
03.10.2007, 10:06
Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-

Man kann aber man muss nicht!!!
Es hindert dich ja auch prinzipiell keiner wenn du keinen Sicherungstrupp bereitstellst, aber sollte etwas passieren hast du auch die volle Verantwortung dafür.

überhose
03.10.2007, 10:12
Und selbst wenn sie erlassen wurde kann man sich durch den rechtfertigenden Notstand immernoch drüber Hinwegsetzen-
Das darf man dann im dümmsten Fall mit den Staatsanwälten/Richtern klären.

Alex22
03.10.2007, 10:17
Das darf man dann im dümmsten Fall mit den Staatsanwälten/Richtern klären.

Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.

Max K.
03.10.2007, 10:30
Bei uns gibts zB so eine Gemeinde ...
die Hauptwehr dieser Gemeinde hat nur ein LF 10/6 und am Tag unter der Woche bekommen die vielleicht 4 oder 5 Mann oft nur zusammen und dann müssen die einfach warten bis wir aus der Stadt kommen und wir fahren einfach erstmal 10 km. Umliegende Wehren haben nur ein TSA.
Bei uns sind auch die TSA mit 4! Pa ausgestattet.. Zum Einsatzwehrt von TSA-Wehren (der an sich sicher nicht zu verachten ist, die können genauso einen Erstangriff machen wie andere Wehren..) ohne PA gabs ja auch schon viel Diskussion..


Zum Thema .... zurück ....
Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
Nirgendwo.. Es steht auch nirgendwo verbindlich, dass du ein Atemschutzgerät aufsetzen musst..


Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen. Ich würde als Gruppenführer aufgrund meiner (hoffentlich vorhandenen) Qualifikation und Erfahrung entscheiden (die vermutlich höher ist als die, der Mannschaft).. - Wenn ich nich reingehen würde, würd ich auch keinen anderen reinlassen.. (Zum Glück bin ich kein GF und muss mich mit sowas nicht auseinandersetzen..)


Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen. Klar - aber dann auch so bald wie möglich einen Sicherheitstrupp bereitstellen... - Am besten sogar mit eigenem, angeschlossenen Rohr in Reserve.. (Gibt ja genügend Berichte, wo kein SiTr unmittelbar zur Verfügung stand.. Man führe sich z.B. mal den Kommentar zum Unfallbericht Tübingen zu Gemüte..)


Die Frage war ja was ist wenn auf dem Erstangreifenden Fahrzeug nur 2 PA's und somit immer nur ein Trupp zur verfügung steht. Wenn ich zuwenig Personal habe kommt zwar im Endeffekt das selbe Ergebnis heraus, aber wenn ich grundätzlich nur zwei PA's habe besteht ja auch mit mehr Personal keine Möglichkeit den Sicherungstrupp zu stellen.
Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?

Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.de/index.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)

überhose
03.10.2007, 10:31
Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
Dass das bisher nicht (?) vorgekommen ist, heißt erstmal gar nichts. Das ist meiner Meinung nach nur die Fortsetzung der beliebten Reihe "Feuerwehr - heilige Kuh".
Das es schon zu Ermittlungen gegen Führungskräfte gekommen ist, ist wohl bekannt. Und irgendwann werden solche Fälle auch mal weiter gehen, da bin ich mir sicher. Durch die Modernisierung vieler Vorschriften, insbesondere im Bereich PSA, verbunden mit der konserativen Sichtweise vieler Führungspersonen, ist das nur noch eine Frage der Zeit.

überhose
03.10.2007, 10:36
Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.de/index.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)
Die Aschaffenburger Lösung ist schon sehr gewagt. Die FwDV7 sagt nicht umsonst: "An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen."
Und dass "im Fahrzeug auf Anfahrt" und "einsatzbereit an Einsatzstelle" zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, sollte doch eigentlich jeder verstehen...

Max K.
03.10.2007, 10:40
Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
..

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat aufgrund einer anonymen Anzeige wegen des Brandeinsatzes am 17. Dezember 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Kommandanten der Tübinger Feuerwehr eingeleitet. Dies ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin ein normaler Vorgang.
Ich denke, wenn in solch einem Fall grob gegen Richtlinien verstoßen wurden wäre, wär das spätestens zu dem Zeitpunkt rausgekommen..

hias
03.10.2007, 10:45
Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?


Hab ich ja weiter oben bereits geschrieben dass der Trupp halt dann warten muss bis das nächste Fahrzeug eingetroffen ist und den Sicherungstrupp stellt.

Ein Fahrzeug mit 2 PA kann ich imo für einen PKW Brand alleine einsetzen aber dann hat sichs auch schon

Flesch
03.10.2007, 10:56
Hallo,

die Frage, wann eine Führungskraft vor GEricht gezogen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.
Der KOmmandant der FF Tübingen wurde bereits angezeigt, dass er nicht vor Gericht kam, ist nur dem absolut einseitigen und eigentlich sinnlosen Untersuchungsbericht des Unfalles zuzuschreiben. Lustigerweise waren ja 90% der Mitglieder des Untersuchungsausschusses als Führungskraft an der EInsatzstelle. Wundert es da noch?
Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...

überhose
03.10.2007, 11:02
Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
...und in kleinerem, unauffälligerem Rahmen bei Kostenbescheiden, wenn eine Wehr mit 25 Mann und 4 Fahrzeugen den Ölfleck unterm Mofa beseitigen musste...

So heilig ist die Kuh Feuerwehr schon gar nicht mehr!

tower911
03.10.2007, 16:18
Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann. Heißt das konkret

a) Wenn überhaupt nur ein Trupp an der Einsatzstelle ist, dann darf dieser ohne Sicherung durch einen zweiten Trupp zur Personenrettung vorgehen. Sobald ein zweiter Trupp ausgerüstet ist, muss dieser aber als Sicherungstrupp eingesetzt werden.

oder

b) Wenn beispielsweise zwei oder mehr Trupps an der Einsatzstelle sind, dann dürfen alle gleichzeitig zum Zwecke der Personenrettung vorgehen, ohne dass ein Sicherungstrupp bereitsteht?

Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.


Gruß



Sowohl als auch !!

Ich hatte bei einer praktischen Prüfung am IDF in Münster eine vermisste Person in einem brennenden Wohnhaus. Ich habe Angriffstrupp UND Wassertrupp (nachdem die Wasserversorgung stand) in das Haus zur Menschenrettung geschickt. Als die Person gefunden war, kam der Wassertrupp raus, wurde Sicherheitstrupp und der Angriffstrupp führte die Brandbekämpfung allein durch.
Du kannst es nach deinem eigenen Ermessen machen im Einsatz. Wenn du denkst, das das Haus verwinkelt ist und ein SIcherheitstrupp wichtiger ist als einen 2ten Trupp zum suchen rein zu schicken, dann lässt du halt nur einen Trupp suchen. Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen. Du musst es hinterher nur rechtfertigen können. Und es muss immer im Verhältnis stehen. Aber ich denke du verstehst wie ich das meine.

Flesch
03.10.2007, 16:28
Sowohl als auch !!

Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen.

SAgt wer? Wo stehts? Die FwDV 7 (in Hessen auch als Erlass bindend eingeführt!) kennt diese Ausnahme nicht. ide UVV auch nicht. Und nun?

überhose
03.10.2007, 16:29
Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen.Wo steht das?

Alex22
03.10.2007, 16:40
Hier steht das.
StGB

§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[/QUOTE]

man man ma

überhose
03.10.2007, 16:53
Also belegst du mit einem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, der im jeweiligen Fall erstmal wieder ausgelegt werden muss, ob er überhaupt zutrifft, die immer wieder auftretende Falschaussage, dass die FwDV bei Menschenleben in Gefahr nicht greifen...

Dazu passt auch: Man man man...


Lasst uns diese Scheiß FwDVs doch endlich alle und für ewig wegen totaler Sinnlosigkeit abschaffen. Man übt eh nur danach, und bei jedem Einsatz, wo auch nur der geringste Verdacht besteht, dass ein Menschenleben gefährdet sein könnte, wird eh davon abgewichen (Es gibt leider Menschen, die leben im Müll. Also ist auch bei Mülltonnenbränden davon auszugehen, dass Menschenleben in Gefahr sein könnten?). Dann sollte man auch so konsequent sein, wenn man die Einsätze chaotisch durchführen will/muss/soll..., und chaotisch üben (oder gar nicht, Ausbildung schreibt ja auch eine DV vor...).
Dann passt auch das Fazit vieler Einsätze noch viel besser: "Die Feuerwehr hat mit ihrem großartigen Improvisationstalent die Welt mal wieder retten können."

Flesch
03.10.2007, 16:57
Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
Kann ich doch alles damit erschlagen.
du machst es dir hier sehr einfach...

überhose
03.10.2007, 17:00
Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
Kann ich doch alles damit erschlagen.
du machst es dir hier sehr einfach...
Fällt doch alles unter "rechtfertigender Notstand"...



(Ich denke mal, du weist, wie ernst mein obiger letzter Absatz zu verstehen ist...)

Flesch
03.10.2007, 17:15
Fällt doch alles unter "rechtfertigender Notstand"...



(Ich denke mal, du weist, wie ernst mein obiger letzter Absatz zu verstehen ist...)

Ja weiß ich, war auch mein Fehler, hätte da ein Zitat einbauen sollen, meine Anwort bezieht sich eigentlich nciht auf deinen Beitrag...

Alex22
03.10.2007, 17:37
Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
Kann ich doch alles damit erschlagen.
du machst es dir hier sehr einfach...

Kannst du rein theoretisch auch...
Das hat doch nichts mit einfach machen zu tun ... der Paragraph steht erstmal "über" dem Gesetz und erst recht über irgendwelche Vorschriften oder gar Empfehlungen.
Unser Verteidigungsminister will mit dem Paragraphen Flugzeuge abschiessen lassen im Notfall (und der hat sicher bessere Juristen als du) und du denkst das dein AGT Lehrgang, ne FwDV oder die G26.3 mehr zählt??? sorry .. jetzt muß ich wirklich schmunzeln.

Und das mit dem Führerschein wurde hier schon diskutiert und hat auch im Feuerwehrmagazin hat mal ein Rechtsanwalt Stellung bezogen und der kam auch zur Aussage, daß sofern kein anderer Maschinist schnell genug zur Verfügung stehen sollte zur Einsatzstelle auch ohne Führerschein gefahren werden darf.

überhose
03.10.2007, 17:42
Unser Verteidigungsminister will mit dem Paragraphen Flugzeuge abschiessen lassen im Notfall (und der hat sicher bessere Juristen als du) und du denkst das dein AGT Lehrgang, ne FwDV oder die G26.3 mehr zählt??? sorry .. jetzt muß ich wirklich schmunzeln.Ich auch... Denn jetzt kommen zu Äpfeln und Birnen noch Bananen hinzu...


Und das mit dem Führerschein wurde hier schon diskutiert und hat auch im Feuerwehrmagazin hat mal ein Rechtsanwalt Stellung bezogen und der kam auch zur Aussage, daß sofern kein anderer Maschinist schnell genug zur Verfügung stehen sollte zur Einsatzstelle auch ohne Führerschein gefahren werden darf.Das war an sehr hohe Hürden geknüpft. Sinngemäß: Es sollte bestätigt sein, dass ohne dieses Fahrzeug die Welt untergeht, und selbst dann sollte man noch versuchen, irgendeinen LKW oder Linienbus anzuhalten, und den Fahrer zu rekrutieren... Wirklich rechtlich untermauert war diese "Stellungnahme" nicht.

Flesch
03.10.2007, 17:45
Das hat doch nichts mit einfach machen zu tun ...

Und ob es das hat. Das ganze bietet ja "wahnsinnige" Einsparpotentiale...

Ganz davon ab, gab es schon mal jemanden, der sich auf solche Gesetze berufen hat... Er hat nicht lange ausgehalten und es kam dann ein kleiner Österreicher...

überhose
03.10.2007, 17:51
Ganz davon ab, gab es schon mal jemanden, der sich auf solche Gesetze berufen hat... Er hat nicht lange ausgehalten und es kam dann ein kleiner Österreicher...Ein wirklich extremer, aber durchaus passender Vergleich. Nicht zuletzt deswegen werden heute noch in D solche "Gesetzesausnahmeklauseln" wie der §34 StGB sehr genau geprüft.

Alex22
03.10.2007, 18:34
Und ob es das hat. Das ganze bietet ja "wahnsinnige" Einsparpotentiale...

Ganz davon ab, gab es schon mal jemanden, der sich auf solche Gesetze berufen hat... Er hat nicht lange ausgehalten und es kam dann ein kleiner Österreicher...


Jetzt wirds lächerlich und deswegen klink ich mich aus.