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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fasching-Sanidienst und kamera!!!



Maulwurf
20.02.2007, 00:00
Hallo Leute,

und zwar folgendes war heute in Mainz auf em Rosenmontagsumzug (zivil) und habe da eine Sache mitbekommen und würde gern eure meinung bzw. eure handhabung wissen!

Folgende Situation: Mädel liegt auf einer Pritsche vom LKW und ist sehr angetrunken, auf gut deutsch voll!

Wie man es so kennt, kommt auch gleich der Sanidienst mit 3 Mann (Frauen) und im Schlepptau ein kamerateam von SAT 1.
Der Freund der Alk "Leiche" möchte nicht das seine Freundin während sie verarztet wird gefilmt wird und erklärt dies dem Kamera Mann erst freundlich und dann sehr grob, es kommt sogar zu einem kleinen Gemenge und die Polizei wird eingeschalten. Diese untersagt das filmen! da das Kamerateam ja aber mit dem Sanidienst unterwegs sind machen sie kurzerhand ein Interview mit einem der Sanis und im Hintergrund wie könnte es anderster sein, das Mädel das gerade behandelt wird!

Meinen Frage dazu: Wie würdet ihr euch als Sanidienst verhalten wenn ihr so was mitbekommt das jemand nicht will das er (sie) nicht gefilmt werden möchte, was habt ihr für erfahrungen gemacht, weiß vielleicht einer sogar wie die Rechtslage aussieht??

Also ich fand es nicht korrekt von dem Sani das er dann auch noch bereitwillig ein Interview gegeben hat bzw. nicht vorher schon mal gesagt hat ok jetzt ist schluß er will nicht gefilmt werden und kamera aus! bei jedem VU werden die personen geschützt vor kameras sogar mit Decken und Absperrband und bei so was nicht??
meine meinung!

Alex22
20.02.2007, 05:28
Hatten wir sowas ähnliches nicht mit dem Busfahrer schonmal?
Wo am Ende rauskam, daß solche Dinge durch die Presse Freiheit gedeckt sind?

Fabpicard
20.02.2007, 07:42
Wo am Ende rauskam, daß solche Dinge durch die Presse Freiheit gedeckt sind?

Im Prinzip dürfen die Filmen was sie wollen ^^

Wenn aber jemand untersagt, dass er gefilmt werden möchte ( oder eben ein angehöriger/freund usw. weil man selbst nichtmehr in der lage dazu ist ) dann darf das Gesicht später im Fernsehn nicht gezeigt werden, was zu diesen schönen pickselbildern führt ;)

Deswegen find ich es immer gut, wenn im Fernsehn gezeigt wird, wie jemand sagt das er nicht gefilmt werden möchte und trotzdem gut zu erkennen ist *g*

Da aber das vorgehen mit Gerichtlicher verfügung usw. eh nichtsmehr bringt, wenn die Bilder einmal ausgestrahlt wurden, gibt es hier und da mal wieder richtige assi-reporter die das einfach ausnutzen und draufhalten...

MfG Fabsi

P.S.: Keine Garantie ob das jetzt 100%ig richtig ist, bin ja kein Jurist :D

Marco112
20.02.2007, 08:43
Na immerhin steht doch über allem auch über dem Pressegesetz oder wie das heißt das Grundgesetz und da steht drin das die Würde des menschen unantastbar ist. Und wenn ich jetzt haggedicht und am end noch kotzend auf ner LKW-Pritsche liegen würde und man würde mich dabei filmen dann fände ich das schon irgendwie entwürdigend...

Und wenn eine Organisation, die eigentlich zum schutz und Hilfe der Leute da ist des auch ncoh fördert dann hakts ganz aus.

Anton
20.02.2007, 09:07
Ich finde das eine Frechheit, sowohl vom Kamerateam, als auch vom San - Dienst. Ich bin generell der Meinung, das Presse im allgemeinen Medien nichts an Einsatzstellen verloren haben, denn A) Stören sie nur die Arbeitsabläufe der Helfer und B) Greifen sie durch ihre Fotos und Neugier sehr stark in die Privatsphäre des Verunfallten ein ... und rutscht einem Helfer da schon mal was aus der Hand (ihr wisst was ich meine) hat man dann hinterher noch mehr Probleme ...

Bei uns ist das ganz extrem irgendwie, bei jedem kleinen scheiß, wird die Presse sofort "mitalarmiert" ... das habe ich herausgefunden, in dem ich unseren Pressewart mal interviewt habe, weil ich mich auf dauer gewundert hatte, das die Presse teilweise schneller am Einsatzort war, als wir ... dieser hat mir das dann bestätigt, was ich obendrein auch eine Frechheit finde ... (zur Verständnis: Feuerwehr ist gemeint ...)

überhose
20.02.2007, 10:25
bei jedem kleinen scheiß, wird die Presse sofort "mitalarmiert" ... das habe ich herausgefunden, in dem ich unseren Pressewart mal interviewt habe, weil ich mich auf dauer gewundert hatte, das die Presse teilweise schneller am Einsatzort war, als wir ... dieser hat mir das dann bestätigt, was ich obendrein auch eine Frechheit finde ... (zur Verständnis: Feuerwehr ist gemeint ...)
Wie wird sie "alarmiert"? Mit Meldeempfängern, eure Schleife drauf? Per Anruf von Lst?

Mr. Blaulicht
20.02.2007, 10:25
Moin moin,

so weit ich weiß, beschränkt sich die Pressefreiheit nur auf Geschehen, die in Zusammenhang mit einem öffentlichem Interesse stehen. Das trifft zum Beispiel für Verkehrsunfälle auf Autobahnen zu, die einen größeren Umfang haben, wie zum Beispiel Vollsperrungen über einen längeren Zeitraum oder ähnlich.
Ein Betrunkener, der etwas hilflos in der Gasse liegt, steht bestimmt nicht im öffentlichen Interesse.
Und wenn er den Filmaufnahmen ausdrücklich widerspricht, haben diese auch zu unterbleiben!
Auf der anderen Seite finde ich auch Berichte über die Einsatzkräfte gut, da sie unsere Arbeit mehr ins Bewußtsein bringen. Aber alles sollte seriös sein.

Die oben geschilderte Szene rückt unsere Arbeit leider ins Abseits. Schade!

Gruß, Mr. Blaulicht

Anton
20.02.2007, 10:50
Wie wird sie "alarmiert"? Mit Meldeempfängern, eure Schleife drauf? Per Anruf von Lst?

Das geht per SMS, ist kein Witz, das steht sogar auf den Einsatzberichten die wir uns immer von der LST per Fax zukommen lassen ...

SEG-Betreuung
20.02.2007, 14:01
um zur eingangs gestellten frage zurückzukehren und die immer wieder geführten diskussionen abzuwürgen, die nur entfernt mit dem thema zu tun haben...

wie würde ich mich verhalten?

ein beispiel wie ich mich verhalten habe, ich bin mir sehr wohl im klaren, das ich mich mit den aktionen auf dünnem eis bewege, die ich da beschreibe, aber in der situation war ich der meinung und würde heute nicht anders handeln.

bei uns in der nähe ist jedes jahr zu pfingsten ein open air. da kommen so um die 5000 zusammen, liegen 4 tage im schlamm rum, saufen sich de leber wund, rauchen sich de lunge und das hirn zu und hören musik, de woanders vom lärmpegel her die BG auf den plan rufen würde:-)))

aber nichts desto trotz eigentlich lauter lustige und nette leute, so gut wie keine gewalt und wenig agressionen.

nun gut, san dienst 14 mann und NA, ich als EL.
usere zelte füllten sich und es waren schon viele da, die einfach nur ein wenig ruhe brauchten, andere kotzten sich de seele raus :-))
ein nachwuchskamerateam war auf dem gelände unterwegs um dies und das zu filmen und schliesslich wurden wir das ziel ihrer begierde. erst von weitem, dann immer näher kommend hielten sie drauf, in die zelte rein und auch voll auf die verladeaktion einer 17 jährigen in nen RTW. am liebsten wären sie mitgefahren.
auf meinen nicht sehr freundlichen gesichtsausdruck hin sprach mich deren chefin an, ob ich was dagegen hätte, wen sie hier filmen würden (nett, gell, nach ner halben stunde), was ich auch bejahte, ich hätte was dagegen.
der einwand, sie würden die gesichter verpixeln zog nicht bei mir, das kann ich ja nicht nachprüfen. meine patienten können selber nicht mehr wiedersprechen, also erledige ich das für sie.
die masche mit dem interview versuchten sie dann auch.
ob ich den ein interview geben würde. klar sagte ich und führte sie zum abstellplatz unserer RTWs, weg von den zelten. mit dem hintergrund, war dann das interview auch nicht mehr wichtig, es sollte schon vor den versorgungsplätzen stattfinden...

ich weiss, es war rechtlich nicht ganz ok, aber ich würde jederzeit wieder so handeln

akkonsaarland
20.02.2007, 14:09
kommt auf die sicht der dinge an

als aussenstehender hab ich keine möglichkeit, da pressefreiheit

als helfer kann ich mit dem kameramann reden, weitere maßnahmen müssen aber über den el laufen

Mr. Blaulicht
20.02.2007, 14:41
in einer spontanen Situation würde ich - egal in welcher Funktion - die betreffende Pressemanschaft einfach an den offiziellen Pressesprecher meiner Organisation oder des Veranstalters schicken...

Shinzon
21.02.2007, 02:30
Moin ..

Aus der Perspektive eines dem/der Patienten/in nahestehenden folgende
Tipps ;)

Es gibt da einen "zauberhaften" Satz ...

Zuerst fragt man ein wenig naiv (kommt gut, so ein EB-Team fühlt sich
dann ganz gross), von welcher Redaktion die Jungs denn sind - traumhaft
wäre es, einen Namen zu bekommen.. diese Angaben gilt es sich natürlich
im Sichtbereich des EB-Teams aufzuschreiben (noch denken die Jungs "ok,
der will nur wissen, wann er zu sehen ist) ...
Und dann sagt man im Beisein einiger Zeugen laut und vernehmlich

"Ich mache von meinem Recht am eigenen Bild gebrauch und untersage Ihnen,
Aufnahmen zu machen oder schon gemachte Aufnahmen zu verwenden."

Dieser Satz ist so universell .. und Presse-Rechte hin oder her, verwenden
sie das Material, wo man nicht in einer Gruppe, sondern auch nur ansatzweise
als "Individuum ausserhalb der Gruppe" erkennbar bist, bringt man, da es einen
ja gestört hat, die vorher gewonnenen Daten zu seinem Anwalt ...
... und Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind sicher kein Kavaliersdelikt..

Ich musste als Cutter oft genug Szenen rausschneiden oder Inserts setzen,
weil eine Person offensichtlich zu weit von einer Gruppe weg war, das man
das Material hätte verwenden können.. übrigens sind die Pixelbilder auch
nur schwer haltbar - ein Zeuge, der nach der Ausstrahlung bei der gefilmten
Person anruft und fragt "hey, du hattest doch diese Kleidung an" ist schon
der störende Eingriff ...

Kann man übrigens immer und überall anwenden.. und auch das Filmen des
bewusstlosen Patienten kann man damit als Nahestehender/Angehöriger
unterbinden.. zu dem "zufälligen" Interview: jedwelige Aufnahme wird nach
dem Persönlichkeitsrecht untersagt, bei diesem "Zufall" kann man fast noch
von mutwilligem Eingriff ausgehen.. ABER das sind dann Einzelfälle, generalisieren
kann man das nicht.

Gruss,
Tim

Alex22
21.02.2007, 05:28
Dieser Satz ist so universell .. und Presse-Rechte hin oder her, verwenden
sie das Material, wo man nicht in einer Gruppe, sondern auch nur ansatzweise
als "Individuum ausserhalb der Gruppe" erkennbar bist, bringt man, da es einen
ja gestört hat, die vorher gewonnenen Daten zu seinem Anwalt ...
... und Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind sicher kein Kavaliersdelikt..


So universell ist dein Satz nicht, denn die Pressefreiheit steht oft über deinem Recht am eigenem Bild.
Hier kommt es nur drauf an, inwiefern man eine Faschingssauferei zum im Zeitgeschichtlichen Geschehen ist und inwieweit das öffentliche Interesse íst.

Shinzon
21.02.2007, 06:24
Dann stell dir die Frage:

Wie kann die Pressefreiheit höher stehen als eines der Grundrechte eines Individuums?

..ist ja nicht so, das ich nicht auch "Presse" wäre, als ich das letzte Mal
nachschaute, war der entsprechende Ausweis noch in meinem Portemonaie ;)

So mancher "Reporter" bewegt sich selbst meist auf sehr dünnem Eis mit
seinen "Argumenten", sein Ego pflegend und das Unwissen der anderen über
"seine" Gesetze und Regeln ausnutzend.. eine Schande für den Rest, der
zu leicht über denselben Kamm...aber das ist ein anderes Thema ;)

Ich persönlich reagiere wie zuvor beschrieben, egal ob "privat" oder "im Dienst",
sofern das Kamerateam "rumstreunt" .. sollte das Filmen eines Einsatzes
durch EL abgesegnet sein und die Jungs manierlich auch Patient usw. fragen,
ob sie denn dürfen (und DANN erst die Kamera aus Filmrichtung Boden aufs
Motiv nehmen und einschalten), stelle ich mich "zufällig" so, das der Zuschauer
nicht unbedingt "alles" sieht - man weiss ja, wie die Jungs ticken und filmen
wollen ..

Gruss,
Tim


Gruss,
Tim

Tobias
21.02.2007, 11:28
Hi Maulwurf,


Meinen Frage dazu: Wie würdet ihr euch als Sanidienst verhalten wenn ihr so was mitbekommt das jemand nicht will das er (sie) nicht gefilmt werden möchte, was habt ihr für erfahrungen gemacht, weiß vielleicht einer sogar wie die Rechtslage aussieht??
Das lässt sich von außen schlecht beantworten. Ich würde als Sani nur dann die Presse zulassen, wenn das in Absprache mit der EL läuft und die Teams durch die EL betreut werden (S5-Bereich). Da müssen vorab die "Rules of engagement" festgelegt werden. Wenn die Patienten gepixelt werden (d.h. sie sind im Fernsehen später nicht erkennbar), habe ich persönlich kein Problem damit. Gibt es dabei Probleme sollte die Einsatzleitung offiziell eine Abmahnung an die entsprechende Redaktion senden.


Also ich fand es nicht korrekt von dem Sani das er dann auch noch bereitwillig ein Interview gegeben hat bzw. nicht vorher schon mal gesagt hat ok jetzt ist schluß er will nicht gefilmt werden und kamera aus! bei jedem VU werden die personen geschützt vor kameras sogar mit Decken und Absperrband und bei so was nicht??
meine meinung!
Über die Rechtslage von Wolldecken gibt es ja auch innerhalb der BOS unterschiedliche Ansichten. Wenn die Aufnahmen gepixelt werden (wie z.B. hier (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/3/0,4070,4393219-5,00.html)) finde ich das in Ordnung. Nur merkt das der Patient bzw. die Angehörigen natürlich beim Drehen nicht. Aber darauf kann entweder das Team oder - besser - der Sani hinweisen ("Die Gesichter werden später nicht sichtbar sein" der so halt).

Alex22
21.02.2007, 16:02
Wie kann die Pressefreiheit höher stehen als eines der Grundrechte eines Individuums?



Frag die die das Pressegesetz oder was weiß ich wie das Teil heißt erfunden haben.
Es ist auf jedenfall so.

akkonsaarland
21.02.2007, 16:12
§1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Fernmeldedienst
21.02.2007, 16:29
Um auf den Bericht vom ZDF zurückzukommen..

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/3/0,4070,4393219-6-wm_1500,00.html

Was hat denn da der eine Helfer in der gelben Jacke am Gürtel über der jacke? ziemlich am Anfang.

Das eine ist offensichtlich ein Fotoapparat.. und das andere?? sieht aus wie Handschellen....

Alles Spekulation... aber vielleicht weiss ja jemand mehr..

73
Daniel

hannibal
21.02.2007, 16:53
sieht für mich eher aus wie eine Pocketmask

und wenns Handschellen sind
Who Cares ?

akkonsaarland
21.02.2007, 17:00
und wenn es ein fotoapparat ist

es gibt viele interessante sachen an karneval

faschingswagen
bilder von kollegen
bilder von frauen
interessante verletzungsmuster (mit einverständniss)

also nichts schlimmes

Alex22
21.02.2007, 17:06
§1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar.
2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Ja und?
das ist deine Auffassung das so unwürdigend ist.
Ich finde das nicht unwürdigend.

Und zu deinem Grundgesetz ...
Du solltest auch mal weiterlesen und nicht das raus picken was dir gefällt.
Artikel 19
[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

akkonsaarland
21.02.2007, 17:09
wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.

Alex22
21.02.2007, 17:16
wenn irgendjemand der meinung ist, das seine würde eingeschränkt ist, dann gilt das GG. und dann kann die presse kommen wie sie möchte.

Das hättest du wohl gerne .. das ist es aber definitiv nicht.
Sonst würden überhaupt keine Promis mehr im Fernsehen oder in der Klatschpresse bei peinlichen Ausrutschern zu sehen sein.

akkonsaarland
21.02.2007, 17:19
promis sind nochmal was anderes
sogenannte personen öffentlichen interesse

zeig mir bitte welches gesetz es erlaubt mich von hinz und kunz filmen lassen zu müssen

Alex22
21.02.2007, 17:27
promis sind nochmal was anderes
sogenannte personen öffentlichen interesse

zeig mir bitte welches gesetz es erlaubt mich von hinz und kunz filmen lassen zu müssen


Das Kunsturhebergesetzes schränkt dein Recht auf das eigene Bild ein.

akkonsaarland
21.02.2007, 17:30
in einer menschenmasse ja
aber net wenn ich explizit gefilmt werde

Alex22
21.02.2007, 17:33
§ 23
Ausnahmen zu § 22

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

Und in meinen Augen sind das Bilder der Zeitgeschichte wenn immer jüngere (der Jüngste war 11) besoffen am Fasching sind.

SEG-Betreuung
21.02.2007, 18:34
in "deinen" augen, soso...

also sind deine augen in dem fall massgebend?

und in meinen augen ist es der 11 jährigen nicht zuzumuten am nächsten morgen auf der titelseite der "BLÖD"-Zeitung zu erscheinen und dann stadtgespräch zu sein! die ist gestraft genug mit der ganzen sache, sie braucht nicht noch öffentlich an den pranger gestellt werden. voyeurismus unter dem deckmantel der pressefreiheit, bravo.

Alex22
21.02.2007, 19:52
also sind deine augen in dem fall massgebend?



Ne, aber sicher auch nicht eure Augen.

Tobias
21.02.2007, 21:35
und in meinen augen ist es der 11 jährigen nicht zuzumuten am nächsten morgen auf der titelseite der "BLÖD"-Zeitung zu erscheinen und dann stadtgespräch zu sein! die ist gestraft genug mit der ganzen sache, sie braucht nicht noch öffentlich an den pranger gestellt werden. voyuerismus unter dem deckmantel der pressefreiheit, bravo.
Man darf auf keinen Fall alle Journalisten über einen Kamm scheren. Bei den Medien ist es wie überall, es gibt gute und schlechte. Seriöse und Voyeure.

Ich finde die Begleitung von Sanitätstrupps bei Großeinsätzen eine wahnsinnig gute Chance für die Hiorgs, ihre Arbeit darzustellen. Allerdings bedarf es einer genauen Absprache zwischen der Presse und der Einsatzleitung. Dafür sieht die DV100 den Stabsbereich S5 vor. Der SanD löscht auch kein Haus, sondern holt die Feuerwehr. Ebenso sollte der S5-Bereich von "Experten" besetzt und belebt werden.

Das läuft leider qualitativ sehr unterschiedlich. Ich selbst hatte nie Probleme mit Journalisten, die gut gebrieft und betreut wurden. Da ist es kein Problem zu sagen "hier, das bitte nicht veröffentlichen". Eigentlich war meist das Gegenteil der Fall. Viele Journalisten zollen den Helfern ihren Respekt für ihre Arbeit, weil sie eben selbst sehen, was wir da leisten. Oftmals rufen sie nach der Sendung des Beitrags nochmal an und danken für die Unterstützung ihrer Arbeit. Natürlich wollen sie auch hören "schöner Beitrag", aber in Gesprächen hört man schon immer mal raus, dass sie eine Portion Respekt vor der ehrenamtlichen Arbeit haben. Ich glaube nicht, dass sie jeden anrufen, der mal in einem Beitrag erwähnt wurde.

Abschließend: Es gibt sicherlich einige - zu viele - Journalisten, die die Privatsphäre der Patienten nicht respektieren. Aber das ist auch eine Baustelle der Hiorgs, so ehrlich sollten wir auch sein. Und bei alle dem sollten wir nicht die vielen guten Kontakte zu den Medien vergessen.

SEG-Betreuung
21.02.2007, 22:34
Ne, aber sicher auch nicht eure Augen.


muss dich in meinem fall enttäuschen, wer in meinem san-zelt filmt und wer nicht, das entscheide immer noch ich.
das hat was mit hausrecht zu tun.
das steht auch irgendwo im GG.
unverletzlichkeit der wohnung oder so, zumindest kommts dem am nächsten.
aber sorry, ich hatte vergessen, das GG wird ja vom "pressegesetz" ausgehebelt...

haben unsere gründerväter der republik damals aber ganz schön mist gebaut, erst so ein schönes GG und dann, dann ist die würde auf einmal nicht mehr so wichtig wie eine story in nem sensationsblatt.

arnolde
21.02.2007, 23:02
Das wollt ich auch grad sagen, hier gings doch ursprünglich um Aufnahmen im San-Zelt, das ist ja wohl kein öffentlicher Bereich mehr oder? Sonst kommen ja demnächst Kamerateams auch noch in mein Krankenhaus-Zimmer gestürmt...

Fabpicard
21.02.2007, 23:28
Sonst kommen ja demnächst Kamerateams auch noch in mein Krankenhaus-Zimmer gestürmt...

Und vorallem dürfen die auch die Türen meines RTW aufreissen um mich beim Reanimieren meines Patienten zu filmen ^^

Oder einfach in die Zelle bei der Pol gehen um den Inhaftierten zu interviewen...

Jetz mal ganz ehrlich Alex... Wir unter uns Pastorenbrüdern ;)

Du glaubst doch nicht im Ernst das es ein Gesetz gibt, was das GG aushebelt???

Sonst würde ja auch Bundesrecht nicht Landesrecht brechen usw...

MfG Fabsi

Alex22
22.02.2007, 05:36
Du glaubst doch nicht im Ernst das es ein Gesetz gibt, was das GG aushebelt???



Nicht nur eines .. diese gibts zu hauf.
Das Versammlungsrecht wird immer wieder eingeschränkt.
Deine Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die StPO eingeschränkt.
Deine Freiheit der Person wird durch das StGB und anderen Strafvorschriften eingeschränkt.
Und und und.
Nächstes Beispiel:
Jeder hat das Recht seine Meinung in Bild, Schrift und Ton zu äußern.

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Und somit ist das Pressezeugsel ebenfalls im Grundgesetz verankert.

SEG-Betreuung
22.02.2007, 09:34
womit wir wieder bei artikel 1 wären...
und der steht über allem.

und der wird bei mir auch weiterhin über allem stehen.

soll sich der pressefritze doch beschweren, primär schmeiss ich ihn mal raus, wobei ich da ja nur vom hausrecht gebrauch mache.
und wenn er dann sein vermeintliches recht durchsetzen will, dann soll er doch klagen.
bis dahin ist aber, um bei unserem beispiel zu bleiben, die 11 jährige schon 12 oder 13 und kann über den ausrutscher von damals nur noch lachen, sie weiss ja gar nicht, was ihr durch das beherzte eingreifen eines sanis, der einen voyeur abhielt sie bloszustellen, alles erspart blieb.

Mr. Blaulicht
22.02.2007, 10:52
Und in meinen Augen sind das Bilder der Zeitgeschichte wenn immer jüngere (der Jüngste war 11) besoffen am Fasching sind.
Das mag so sein, und die Tatsache, dass die Alkoholleichen immer jünger werden, ist sogar manchmal eine Überschrift wert. Allerdings dürfte es wohl kaum von Interesse für die Öffentlichkeit, dass ausgerechnet Peter Paul, 12 Jahre (Name von der Redaktion geändert), abgebildet in einem Sani-Zelt, zu dieser Gruppe dazugehört.

Aber mal was zum Thema Hausrecht: Wer hat das in einem RTW, Zelt etc konkret? Und bitte nur fundierte Antworten, keine Mutmaßungen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Fabpicard
22.02.2007, 20:54
Das Versammlungsrecht wird immer wieder eingeschränkt.
Deine Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch die StPO eingeschränkt.
Deine Freiheit der Person wird durch das StGB und anderen Strafvorschriften eingeschränkt.

"Eingeschränkt"... du schreibst es ja selbst...

Ausgehebelt ist wenn im GG nur stünde "Die Wohnung ist unverletztlich" und in einem Landesgesetz würde stehen "sie ist es nicht"...

Wenn im GG aber steht "unter diesen umständen darf gegen dieses Gesetz verstossen werden", dann kann es Eingeschränkt werden... ;)

Somit ist meine Wohnung, solange ich nichts mache was unter die "Ausnahmen fällt" eben unverletztlich...

Ebenso darf im TV auch nicht ausnahmslos ALLES veröffentlich werden...

Und darum gehts ja hier, oder?


@Mr. Blaulicht: Grundsätzlich mal der Besitzer (mieter) oder jemand dem du die Verantwortung übertragen hast...
Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.

Deswegen entscheidet bei "San-Zelten" ja auch letztendlich der Einsatzleiter...

MfG Fabsi

Alex22
22.02.2007, 21:06
Wenn mir also der RTW gehört und ich dich damit losschicke, hast du Hausrecht.




Das stimmt leider nicht.
Denn ein Hausrecht gibt es nur für Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum.
In der derzeitigen Rechtsauffassung fällt ein PKW unter keine dieser Definitionen.
Ebenso wenig kann ich mir kaum vorstellen das dein Sanzelt, das ja meißt auf öffentlichen Gelände steht unter befriedetem Besitztum fällt.
Denn du hast kein Recht auf das Grundstück und das Grundstück ist nicht umzäunt bzw eindeutig abgesperrt. Ergo kein befrieditetes Besitztum.

akkonsaarland
22.02.2007, 21:11
moment
die polizei darf aber nicht in den kofferraum schauen, nur mit richterlichen durchsuchungsbefehl! also gilt das auch für meinen rtw

Fabpicard
22.02.2007, 21:13
Denn ein Hausrecht gibt es nur für Wohnungen, Geschäftsräume oder befriedetes Besitztum.
In der derzeitigen Rechtsauffassung fällt ein PKW unter keine dieser Definitionen.

Dafür hätt ich dann mal gerne Beweise ^^

Weil sonst könnt ich ja einfach in jeden blöden an einer Ampel parkenden PKW einsteigen...

MfG Fabsi

Darkqueen
22.02.2007, 21:18
Ich weiss nicht ob das schon jemand geschrieben hat habe das Thema ich habe das mal mit einem Jornalisten geklärt die dürfen zwar Filmen ABER die müssen zum Schutz des Opers das gesicht unkenntlich machen was sie in der Regel auch tun zumindest ist das in den Meisten Realati Sachen so wie z.B. Toto und Harry oder bei anderen 24 Stunden Reportagen .

Grüsse aus Sachsen Dorina

Alex22
22.02.2007, 21:25
Dafür hätt ich dann mal gerne Beweise ^^

Weil sonst könnt ich ja einfach in jeden blöden an einer Ampel parkenden PKW einsteigen...

MfG Fabsi


Darfst du auch :-)
bewegliche Dinge sind kein befriedetes Besitztum, wenn du es nicht glauben willst, geh zum Anwalt.

arnolde
22.02.2007, 21:29
Lol... okay Alex, wir treffen uns dieses Wochenende, ich bring ne Videokamera mit, und dann steigst Du in ein Paar haltenden Autos ein und erklärst den Fahrern daß sie Dich nicht rauswerfen dürfen ;-)

Alex22
22.02.2007, 21:32
moment
die polizei darf aber nicht in den kofferraum schauen, nur mit richterlichen durchsuchungsbefehl! also gilt das auch für meinen rtw


Du kannst doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Die Durchsung ist in der Strafprozessordnung geregelt und hier ist von Wohnungen, Räumen, befriedetem Besitztum "UND" GEGENSTÄNDE die Rede und dazu zählt auch dein Auto bzw Kofferraum.

Mr. Blaulicht
22.02.2007, 21:38
Moin moin,

das heißt, das auch ein Busfahrer kein Hausrecht hat und mich aus "seinem" Bus rauswerfen darf?

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
22.02.2007, 21:41
Moin moin,

das heißt, das auch ein Busfahrer kein Hausrecht hat und mich aus "seinem" Bus rauswerfen darf?

Gruß, Mr. Blaulicht

Ich weiß jetzt nicht ob es irgendein Personenbeförderungsgesetz oder dergleichen gibt die es dem Fahrer erlauben dich rauszuschmeißen, aber zumindest auf das "Hausrecht" kann er sich nicht berufen.

SEG-Betreuung
22.02.2007, 21:45
ich könnte ja jetzt sagen, ein ordnungsgemäss aufgestelltes san-zelt ist nicht beweglich, da mittels erdnägel mit untergrund verbunden...

ich lass es aber.

ich werde weiterhin so verfahren und jeden meiner leute decken, wenn sie sich so verhalten, nötigenfalls mit dienstanweisung, dann bin eben ich verantwortlich.

ich sehe es nicht ein, dass das recht der patienten mit fadenscheinigen begründungen untergraben wird. keine auslegung der gesetze ist zu umständlich um es zu legitimiren, menschen bloss zu stellen.
wo leben wir den?

freie presse, sicher, in jedem fall, ein grundrecht der demokratie.
aber keine voyeur show auf kosten von opfern.

arnolde
22.02.2007, 21:58
Wenn es meine 12-jährige Tochter wäre, die dank des Interviews im Zelt trotz Filmverbots bei der Ausstrahlung im Hintergrund erkennbar wäre, würde ich (nachdem ich mit ihr fertig bin ;-) mir den interviewgebenden Sanhelfer (oder wer auch immer das war) mal gehörig vorknöpfen... ob zu Recht oder nicht, wäre für mich zweitrangig!