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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blaulicht auf einem KFZ bei Nichtnutzung abdecken?



Etienne
22.11.2006, 23:59
Hallo Leute!

Bei welchen Fahrzeugen ist es vorgeschrieben, dass die festaufgebauten Blaulichter bei Nichtnutzung ab-/verdeckt sein müssen? Ich denke da an Stadtwerke, Gas- und Stromunternehmenfahrzeuge. Ich kenne das so, dass diese Blaulichter, sofern sie fest aufgebaut sind, im normalen Straßenverkehr abgedeckt sein müssen.

Ist das im Genehmigungsschreiben niedergeschrieben oder gar gesetzlich geregelt?

Fabpicard
23.11.2006, 08:47
Huhu :)

Na das Genehmigungsschreiben hab ich ja hier:
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=27834
schonmal gepostet...

Desweitern sollte vielleicht noch gesagt werden:
Wenn eine SoSi-Anlage verbaut werden Darf, dann darf diese auch wenn nach StVO erlaubt, benutzt werden. (blub, ich weis schei* schreibweise, soll im einsatzfall bedeuten ;) )

Desweiteren gibt es Schowcars oder auch alte Feuerwehrfahrzeuge, bei denen keine Genehmigung für eine solche Anlage vorliegt und diese deshalb auch im Bereich der StVO/StVZO meist durch Auflagen abgedeckt und funktionsUNtüchtig gemacht werden.

Verhält sich also wie mit allen anderen Auto von FF und HiOrg... Da darfst du die Sondersignalanlage auch nur einschalten um menschenleben zu retten usw (siehe hierzu StVO §35/§38).
Aber Abdecken dass so schnell keiner auf die Idee kommt, er könnte mal alarmmäßig zu McD, musst du die nicht.

Oder auch anders: Wenn so eine Anlage drauf ist, fällts bei missachtung der Auflagen UND der StVO unter "Missbrauch von Sonderrechten/Wegerechten"
Und falls keine solche Anlage verbaut ist, dann verliert man natürlich mit dem Anbringen so "unwichtige" sachen wie Betriebserlaubniss usw. (ist gaaanz unterschiedlich bei unseren Gerichten)


MfG Fabsi :)

Sash
02.12.2006, 02:39
Hm da bin ich ja mal gespannt, das wüsste ich auch gerne genau.

Ich weiß daß die Jungs von den Städt. Betrieben die Blaulichter auf unserem WLF abdecken wenn die damit fahren, was nun schon 2 mal vorgekommen ist weil bei denen zuviele ausfälle waren.
( wir haben 2 WLF und das verliehene wäre jederzeit greifbar nur halt ohne SoSi )
.oO ( Abgesehen davon das es vorher eh Müllwagen der Stadt waren ... )

;-)

Andreas 53/01
02.12.2006, 13:34
Hallo!

Ja das liegt aber daran, das die Fahrzeuge für einen anderen Zweck für den sie eigentlich gedacht sind, verwendet werden. Da kann es dann sein, das Rundumleuchten etc. abgedeckt werden.
Beispiel; Sozialfahrzeuge des DRK o.a. werden Tagsüber vom Fahrdienst benutzt und stehen am Abend und Wochenende als Einsatzfahrzeuge für SEG etc. zur Verfügung.
Oder Historische Fahrzeuge, das kann zur Auflage bei der Zulassungsstelle gemacht werden.

Aber, Fahrzeuge die nach §52 Abs.3 StVZO oder durch Ausnahmegenehmigung der IM Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen, müssen diese nicht abdecken, wozu auch !?

MfG

Mr. Blaulicht
02.12.2006, 16:57
Moin moin,

das zweite Bild muss mir mal einer erklären. Für mich als Laien sieht das zwischen dem gelben und dem blauen Rundumlicht wie eine akustische SoSi-Anlage aus. Nun dürfen die doch eigentlich nur funktionieren, wen das Blaulicht VORNE LINKS auch leuchtet - da ist aber keins!!!

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
02.12.2006, 17:00
Erfahrungsgemäß ist das eine Lautsprecheranlage um die Bevölklerung zu alarmieren

Andreas 53/01
02.12.2006, 17:43
Hallo !

?? je eine Leuchte vorne und hinten sind doch da! Und die Lautstprecher sind die von HELLA RTK-SL/VE ...

Mr. Blaulicht
02.12.2006, 19:31
Moin moin,

Vorne und hinten ja, aber keine vorne links!

Und wenn das Teil nur als Durchsgaemöglichkeit gilt, und keine Wegerechte in Anspruch genommen werden können, machen Frontblitzer im Kühlergrill ja auch nicht wirklich sinn, oder?

Gruß, Mr. Blaulicht

Mr. Blaulicht
02.12.2006, 20:08
Moin moin,

Vorne und hinten ja, aber keine vorne links!

Und wenn das Teil nur als Durchsgaemöglichkeit gilt, und keine Wegerechte in Anspruch genommen werden können, machen Frontblitzer im Kühlergrill ja auch nicht wirklich sinn, oder?

Gruß, Mr. Blaulicht

Florian Feuerbaer
02.12.2006, 20:25
Diesen Fall der Abdeckung gab es mal in Düsseldorf für das Ordnungsamt. Da mussten die Blaulichtbalken mit Hauben abgedeckt werden.
Das wurde aber jetzt irgendwie geändert.

Andreas 53/01
02.12.2006, 21:12
Moin moin,

Vorne und hinten ja, aber keine vorne links!

Und wenn das Teil nur als Durchsgaemöglichkeit gilt, und keine Wegerechte in Anspruch genommen werden können, machen Frontblitzer im Kühlergrill ja auch nicht wirklich sinn, oder?

Gruß, Mr. Blaulicht

Hallo !

Das ist eine ganz normale Sondersignalanlage, mit zwei Rundumleuchten in gelb, zwei Rundumleuchten in blau, Frontblitzer und einer RTK-SL .. !

Mr. Blaulicht
02.12.2006, 21:17
Nun ja, aber ich bin der Meinung, hier gelesen zu haben, dass es ein funktionierendes blaues Blinklicht LINKS VORNE, also über dem Fahrersitz geben muss, dieses auch funktionieren muss, bevor das akkustischew Signal angehen darf.
Bei diesem Fahrzeug gibt es VORNE LINKS kein BLAUES Rundumlicht.

Gruß, Mr. Blaulicht

Andreas 53/01
03.12.2006, 05:56
Hallo !

mmmhh..nö..ist nicht immer so

MfG

Brandbatsch
03.12.2006, 12:14
Hallo !

Das ist eine ganz normale Sondersignalanlage, mit zwei Rundumleuchten in gelb, zwei Rundumleuchten in blau, Frontblitzer und einer RTK-SL .. !

hast du ein Foto von einer in Deutschland zugelassenen unnormale Sondersignalanlage

Gruß Michael

Fabpicard
04.12.2006, 09:46
Nun ja, aber ich bin der Meinung, hier gelesen zu haben, dass es ein funktionierendes blaues Blinklicht LINKS VORNE, also über dem Fahrersitz geben muss, dieses auch funktionieren muss, bevor das akkustischew Signal angehen darf.
Bei diesem Fahrzeug gibt es VORNE LINKS kein BLAUES Rundumlicht.

Gruß, Mr. Blaulicht


Naja fast richtig ;)

Was du meinst, hat was mit einer genügenden Ausleuchtung zu tun... Dabei spielt die Position der Kennleuchten keine rolle...

Unser GW-San hat auch nur 2... je mittig vorne und hinten...

Kommt halt immer drauf an, ob die Kennleuchten von allen Seiten genügend gesehen werden (meine meinung: lieber zuviel als zuwenig :D )


MfG Fabsi

Mr. Blaulicht
04.12.2006, 15:38
Moin moin,

ich beziehe mich auf dieses (http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=21774&highlight=rkl+vorne+links)Thema.
Dort hatte Quietschphone wohl die entsprechende DIN zur Hand. Vielleicht weiss er etwas genaueres? Ich habe ihm mal ´ne PN geschrieben...

Gruß, Mr. Blaulicht

Quietschphone
04.12.2006, 15:42
Servus!

Müsste ich daheim mal nachsehen, im Moment ist aber etwas stressig, ich kann also nichts versprechen...
Aber grundsätzlich muss eine vordere RKL laufen um auch die SoSi zu aktivieren. Wenn nur eine vorhanden ist dann muss natürlich diese überwacht werden, egal ob sie nun rechts oder links oder mittig oder sonstwo sitzt. Wichtig ist hier, dass die Abstrahlung rundum sichtbar ist.

Gruß
Alex

Mr. Blaulicht
04.12.2006, 15:44
Na, wenn das jetzt nicht schnell war ?!?

Fabpicard
04.12.2006, 16:40
Na, wenn das jetzt nicht schnell war ?!?

;-P

Die Antwort hattest schon von mir bekommen ;)

MfG Fabsi

da-bertl
13.12.2006, 00:23
also ich kapier eines nicht, dass auf oldtimer feuerwehrfahrzeugen und so die blaulichter abgedeckt sein müssen und bei uns ein dummer privater wachdienst mit einem gefaketen balken auf dem dach fahren darf! (sieht aus wie ein hella ows mit richtigen blauen lichtdurchlässigen hauben, nur ohne inhalt)

siehe bild :D

Fabpicard
13.12.2006, 13:58
Vielleicht, weil man bei dem Oldtimer das Blaulicht auch noch anschalten kann???

MfG Fabsi

da-bertl
14.12.2006, 14:55
naja wenn man den stecker vom schalter absteckt nichtmehr.

warum soll man das ding abdecken wenn mans eh nicht einschaltet ?

wenn ichs drauf anleg kann ich in die atrappen auch kerzen reinstellen :D

Fabpicard
14.12.2006, 15:38
naja wenn man den stecker vom schalter absteckt nichtmehr.

Und klar, nach dem TÜV kann man das auch nichtmehr dranstecken wa??? Wie gutbläubig bist du eigentlich??



warum soll man das ding abdecken wenn mans eh nicht einschaltet ?

Tja, wenn du es nicht einschalten DARFST, dann MUSS es auch so gebaut sein, dass du es erst garnicht einschalten KANNST!!!



wenn ichs drauf anleg kann ich in die atrappen auch kerzen reinstellen :D

Wow, dann mach doch mal... wunder dich nur noch wenn die schnell ausgeht, weil darunter die luft knapp wird...


MfG Fabsi

da-bertl
14.12.2006, 16:51
Was hat das mit gutgläubigkeit zu tun? ich hab ja nicht behauptet dass mans dann nichtmehr dranstecken kann!
Ich fahr ja auch nicht ohne Kat zu AU, kann ihn trotzdem danach ausbauen! Aber man darf es hald nicht.

Es geht ja nicht drum ob ich das blaulicht einschalten will oder nicht, dann kann ich ja die mützchen auch schnell runter tun.

Es geht darum, dass wenn man ein festmontiertes Blaulicht sieht, Egal ob echt oder Atrappe, dass man davon ausgeht, dass das Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.

Ist aber beim Wachdienst nicht der Fall und auch nicht wenn ich nen Oltimer mit montiertem Blaulicht fahre.

Darum bin ich der Meinung dass der Wachdienst nicht mit Atrappen rumfahren darf.

Andreas 53/01
15.12.2006, 08:23
Hallo !

Das wird aber der "Otto-Normalfahrer" nicht unterscheiden können und müssen zwischen Blaulicht, Sonderrechte und Einsatzhorn. Das können noch nicht mal die "Fachleute" aus dem Fachforen.

Fabpicard
15.12.2006, 08:48
Das können noch nicht mal die "Fachleute" aus dem Fachforen.

Jawoll, danke das so ein Spruch hat mit gefehlt ;)

MfG Fabsi