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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches zur SMS-Alarmierung



Cyberfuzzy
31.12.2005, 15:59
Hallo,

ich hätte mal ein paar rechtliche Fragen zur SMS-Alarmierung.

Vor wenigen Tagen habe ich mich mit unserem Kommandant darüber unterhalten. Er hat gemeint, dass er ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, dass die SMS-Alarmierung keine offizielle Alarmierung ist. Wenn etwas passiert, sind wir selbst schuld. Das bedeutet - wenn ein Fehlalarm per SMS ausgelöst wird, und die Kammeraden wie blöde zum Gerätehaus fahren und dabei einen Unfall verursachen, dann kommt natürlich keine Versicherung für den Schaden auf. Es soll der belangt werden, der den Alarm ausgelöst hat.

Derjenige, der unsere Wehr per SMS alarmiert bin ich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wegen einem Fehlalarm für den Schaden anderer aufkommen zu müssen. Wie ist das bei euch gehandhabt?
Ich habe mir dazu schon ein paar Gedanken gemacht:

1. Wäre es möglich, eine Art Einverständniserklärung von jedem Alarmierten unterschreiben zu lassen? So in der Art, ich bin nicht schuld wenn was passiert und er ist davon belehrt worden, dass es sich bei der SMS um keine offizielle Alarmierung hält.

2. Wenn man dabei nicht von einer Alarmierung spricht, sondern vielleicht von einer Benachrichtigung? Der Text bei einer SMS fängt bei uns mit "!!! ALARM !!!" an. Man könnte natürlich den gesamten Text überarbeiten und nicht mehr von einer Alarmierung sprechen. Würde das rechtlich einen Unterschied machen?

Ich meine - die Alarmierten Personen sind bis jetzt nur mündlich darüber informiert worden, dass es sich dabei um keine offizielle Alarmierung handelt und dass Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass trotzdem immer wieder welche dabei sind, die dann "losrasen", wenn sie nur eine SMS erhalten, in der "Alarm" oder "Einsatz" steht.
Im Zweifelsfall müsste ich mir Informationen von einem Rechtsanwalt holen. Dafür habe ich aber leider auch kein Geld. Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen. Im Forum gibt es garantiert mehrere, die eine SMS-Alarmierung am Laufen haben, oder?

Danke für eure Auskünfte und einen guten Rutsch ;-)


Cyberfuzzy

Duffy73
31.12.2005, 16:42
Original geschrieben von Cyberfuzzy
Hallo,

ich hätte mal ein paar rechtliche Fragen zur SMS-Alarmierung.

Vor wenigen Tagen habe ich mich mit unserem Kommandant darüber unterhalten. Er hat gemeint, dass er ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, dass die SMS-Alarmierung keine offizielle Alarmierung ist. Wenn etwas passiert, sind wir selbst schuld. Das bedeutet - wenn ein Fehlalarm per SMS ausgelöst wird, und die Kammeraden wie blöde zum Gerätehaus fahren und dabei einen Unfall verursachen, dann kommt natürlich keine Versicherung für den Schaden auf. Es soll der belangt werden, der den Alarm ausgelöst hat.

Derjenige, der unsere Wehr per SMS alarmiert bin ich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wegen einem Fehlalarm für den Schaden anderer aufkommen zu müssen. Wie ist das bei euch gehandhabt?
Ich habe mir dazu schon ein paar Gedanken gemacht:

1. Wäre es möglich, eine Art Einverständniserklärung von jedem Alarmierten unterschreiben zu lassen? So in der Art, ich bin nicht schuld wenn was passiert und er ist davon belehrt worden, dass es sich bei der SMS um keine offizielle Alarmierung hält.

2. Wenn man dabei nicht von einer Alarmierung spricht, sondern vielleicht von einer Benachrichtigung? Der Text bei einer SMS fängt bei uns mit "!!! ALARM !!!" an. Man könnte natürlich den gesamten Text überarbeiten und nicht mehr von einer Alarmierung sprechen. Würde das rechtlich einen Unterschied machen?

Ich meine - die Alarmierten Personen sind bis jetzt nur mündlich darüber informiert worden, dass es sich dabei um keine offizielle Alarmierung handelt und dass Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass trotzdem immer wieder welche dabei sind, die dann "losrasen", wenn sie nur eine SMS erhalten, in der "Alarm" oder "Einsatz" steht.
Im Zweifelsfall müsste ich mir Informationen von einem Rechtsanwalt holen. Dafür habe ich aber leider auch kein Geld. Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen. Im Forum gibt es garantiert mehrere, die eine SMS-Alarmierung am Laufen haben, oder?

Danke für eure Auskünfte und einen guten Rutsch ;-)


Cyberfuzzy
Hi!

1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.

2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.

3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.

IMO ganz wichtig: Beim Alarm nicht das Hirn ausschalten, egal ob telefonisch, per SMS oder per Melder alarmiert wurde.

Auch nen guten Rutsch und ne ruhige Nacht!

MiThoTyN
31.12.2005, 16:58
Original geschrieben von Duffy73
Hi!
1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.

2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.

3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.


1.) Das SAGST DU jetzt so. Das die Realität anders aussieht, ist wohl jedem klar. Und die Frage ist durchaus berechtigt : Was passiert, wenn bei einer Fahrt ins GH was passiert, und das auf Grund einer falschen SMS ausgelöst wird. Die Versicherung wird sicher nicht zahlen. Immerhin war es keine offizielle Übung/Veranstaltung und auch kein echter Alarm. Du bist ja auch nicht über die Feuerwehr versichert, wenn du privat ins FW-Haus fährst um irgendwas zu holen oder so. Das ist genauso, als ob dir dein Nachbar einfach zu "Einsatz !!!" ins Haus brüllen würde. Wenn du dann ins GH fährst und nen Unfall verursachst, dann zahlt die Versicherung nicht. Die zeigen dir nen Vogel. A) Hat dich kein "offizielles", zuverlässiges Alarmmittel alarmiert, und B) kann man in so einem Fall ja jemanden anrufen wenn man sich unsicher ist, ob es einen Alarm gab oder nicht. Wer einfach losrast ist selbst dran schuld, bzw kann den Absender der SMS verantwortlichen machen, wenn der nicht klar erklärt hat, dass die SMS KEIN zulässiges Alarmmittel ist. Man kann also sicher ne Mitschuld an dem Unfall bekommen.

2.) Hallo? Das ist Cyberfuzzy klar. Erst lesen, dann posten. Es geht nur darum ob man den "schwarzen Peter" auf den Empfänger schieben kann. Wenn Anstatt "Alarm" nur "Benachrichtigung" steht, und es passiert was, kann keiner sagen es stand in der SMS "Alarm" = dringend oder so. Der Gedanke ist schon nicht verkehrt. Das kann aber sicher nur ein Rechtsanwalt klären.

3.) Wenn die Wehrleitung das System akzeptiert, muss das die Versicherung deshalb noch lange nicht. Siehe auch Punkt1.

Da ich selbst ein SMS-Alarmsystem betreibe interessieren mich die Punkte auch brennend. Bitte also beim Thema bleiben und GENAU diese Fragen beantworten. Sinn und Zweck einer SMS-Alarmierung gibt es schon genug Beiträge zu.

Gruß Joachim

Flöhchen
01.01.2006, 22:13
Hi,

bei uns wird auch zusätzlich per SMS alarmiert, ca 58 SMS´e pro Alarm.
Gab es denn bei Euch schon Unfälle bei der Fahrt zum Gerätehaus, nur weil jeder der erste sein wollte? Bring euren Kameraden doch mal bei, daß Raserei im Idealfall nur ein paar Sekunden bringen und "Privat-Pkw-Einsatzrambos" im Feuerwehrdienst nichts zu suchen haben. Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer für sein eigenes Verhalten verantwortlich und kann sich nicht rausreden, weil er irgend eine falsche SMS-Alarmierung erhalten hat. Das interessiert den Staatsanwalt nur wenig. Fakt ist für den, was du als Fahrzeuglenker falsch gemacht hast. Auch wenn du mit Inanspruchnahme von Sondersignal zum Einsatzort eine Oma plattmachst, bist du als Fahrzeugführer dran. Da hilft kein wenn und aber.

Zweitens: Ist denn bei Euch schon mal eine Fehlalarmierung aufgetreten? Wie denn?
Bei uns nur einmal, weil ich aus Versehen im Explorer ein Doppelklick auf eine Alarmdatei gemacht habe. Nur dabei wurde kein Alarmtext übertragen. weil wir grundsätzlich den Alarmetext bei der digitalen Alarmierung in das SMS automatisch miteinbinden lassen. Sollte also wieder einmal aus Versehen eine SMS-Alarmierung erfolgen, so wissen die Kameraden, wenn in der SMS hinter dem Alarmstichwort einfach "nichts" steht, war es wohl ein Fehlalarm. Im Übrigen habe ich die Batch-Datei so abgeändert, daß wenn im zu übertragendem Alarmtext nichts steht, die Aussendung geblockt wird.

Gruß Joachim

MiThoTyN
01.01.2006, 22:24
Bring euren Kameraden doch mal bei, daß Raserei im Idealfall nur ein paar Sekunden bringen und "Privat-Pkw-Einsatzrambos" im Feuerwehrdienst nichts zu suchen haben.

Bei euch in der Wehr scheint es ja echt Heile Welt zu sein. Es gibt in JEDER Wehr Leute, die auch mal schneller zum Einsatz fahren. Auch bei euch. Und "beibringen" kann man das denen im Normallfall nicht. Eben auch, weil jeder für sich selbst entscheiden muss, wie schnell er fährt. Und so Aussagen wie : ".. haben im Feuerwehrdienst nichts zu suchen" sind doch wohl mehr als lächerlich...

Bei der Fragestellung geht es übrigens generell darum, was passiert wenn es zu einem Unfall kommt. Egal ob der Kamerad gerast ist, oder die Oma im Schritttempo überfahren hat.



Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer für sein eigenes Verhalten verantwortlich und kann sich nicht rausreden, weil er irgend eine falsche SMS-Alarmierung erhalten hat. Das interessiert den Staatsanwalt nur wenig.

Bist du dir da 100% sicher und gibts mir das schriftlich??
Ich will das schwarz auf weiß haben, dass ich als Versender der SMS völlig straffrei ausgehe !!



Zweitens: Ist denn bei Euch schon mal eine Fehlalarmierung aufgetreten? Wie denn?

Nicht jeder benutzt die SMS-Alarmierung zum Übertragen von digitalen Texten. Wie haben analoge Alarmierung. Da steht nur in der SMS wann und das Alarm ist. Mehr nicht. Und es kommt auch wie bei POCSAG mal zu Fehlauswertungen. Bei POCSAG kann man das am Text vielleicht noch erkennen, bei analog aber nicht.

Gruß Joachim

DaRake
02.01.2006, 00:59
Hallo,


Original geschrieben von MiThoTyN

Ich will das schwarz auf weiß haben, dass ich als Versender der SMS völlig straffrei ausgehe !!


Die Straffreiheit sehe ich schon durch die Verstöße gegen das TKG als verloren. ;-)

Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass der Versender irgendwie belangt werden kann. Welches Deliktes soll er sich denn schuldig gemacht haben?


Gruß
Sebastian

Freakmaster
02.01.2006, 01:19
Original geschrieben von DaRake
...Die Straffreiheit sehe ich schon durch die Verstöße gegen das TKG als verloren...

Hab ich jetzt was überlesen oder warum verstößt bitte ne SMS-alarmierung gegen das TKG??

MiThoTyN
02.01.2006, 01:24
Die SMS-Alarmierung an sich nicht. Höchstens die Art der "Datenbeschaffung". Wenn man mit Scanner und FMS32 arbeitet z.B.

Anders wärs, wenn ein Melder im LG über Relais die SMS verschickt.

Aber das steht auch nicht zur Debatte. Dieser rechtliche Aspekt ist klar.

Gruß Joachim

Buebchen
02.01.2006, 12:26
Das Problem der Auswertung mit Scanner und Software läßt sich ja recht leicht umgehen: Zumindest beim Patron kann man die Meldungen ja auch über die serielle Schnittstelle ausgeben lassen.

Man muss ja nicht nur die Relaiskontakte nutzen. Da kann man ja auch nicht unterscheiden, was alarmiert wurde.

DaRake
02.01.2006, 12:40
Hallo Buebchen,

wie verarbeitet man denn den per Schnittstelle übergebenen Alarmierungstext weiter?

Gruß
Sebastian

Buebchen
02.01.2006, 13:36
*g*

Hatte da mal ein Programm für geschrieben. Hat für mich seinen Zweck erfüllt. Joachim kann sich da sicherlich auch was für schreiben:-)

Das einzige was dabei zu beachten ist, ist daß die Daten per default mit 9600,8n1 ausgegeben werden und Zeichen, die per Fehlerkorrektur erkannt wurden einen spziellen ASCII Code vorweg haben. Im Patron werden solche Zeichen invers dargestellt.

Wenn ausreichend interesse da ist, würde ich mein altes Programm nochmal abstauben und kurz aufpolieren. Dann könnte z.B. Aktionen wie aus POC32/FMS32 heraus ausgeführt werden.

firebuster-t
02.01.2006, 13:59
Is zwar bisschen OT aber weiß jemand wie ich in VB die Parallele schnittstelle als Ausgang benutzen kann??? Ich hatte zwar ein programm gefunden was die schnittstelle anspricht aber dafür muss immer der Link stimmen hat da jemand ne Idee? Die 8 Bits sollenaus dem VB einfach gesetzt werden ( Dez.20 = Bin.00010100 d.h. 2 pins an und 6 aus)

thx firebuster-t

Grisuchris
02.01.2006, 14:07
Direkt mit VB geht es nicht, da braucht man ein Fremdcontrol oder eine dll die das übernimmt --> Google findet da sicher was,

Flöhchen
02.01.2006, 14:51
@MiThoTyN,

zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Bring euren Kameraden doch mal bei, daß Raserei im Idealfall nur ein paar Sekunden bringen und "Privat-Pkw-Einsatzrambos" im Feuerwehrdienst nichts zu suchen haben.
--------------------------------------------------------------------------------

...gemeint waren diejenigen, die sich wie "Einsatzrambos" auf der Fahrt zur Wache benehmen, nicht die Kameraden, die verantwortungsbewusst und mit erhöhter Aufmerksamkeit auch mal "schneller" fahren. Das tun wir doch alle.
Letztendlich können die Fragen von Cyberfuzzy nur von der Rechtsabteilung der zuständigen Versicherung beantwortet werden. Irgendwelche selbstgebastelten Vordrucke werden im Schadensfall wohl nicht sehr hilfreich sein.
Die selben Fragen stellen sich natürlich auch bei Verwendung von FME/DME's, die keine BOS-Zulassung haben, z.B. Apollo, 6120, usw.
..und letztendlich wie wird im Schadensfall entschieden, wenn ein Kamerad infolge eines Auslösens seines Melders mit BOS-Zulassung sich auf die Fahrt begeben hat und sich nachher herausstellt, daß sein Melder selbständig auslöste?

Gruß Joachim

Florian Schleswig
02.01.2006, 19:04
so und nun würde mich mal interessieren wie es denn aussieht wenn bei einer wehr per telefonkette alarmiert wird. das heisst die sirene läuft und die frau eines feuerwehrkameraden (nehmen wir mal als beispiel die frau des wehrführers) fängt an die kameraden anzurufen nachdem ihr mann zum einsatz losfährt. es gibt bei uns auf dem flachen land in den kleinen dörfern mal gerade eine sirene die nicht von jedem gehört werden kann. sicher haben einige auch melder, aber die spielen bei diesem beispiel jetzt mal nicht nicht.

so meine frage: hat jetzt die arme frau welche die telefonkette "abarbeitet" nachher die schuld wenn jemand durch sie auf dem weg zum GH verunglückt ??

wäre ja ähnlich als wenn per SMS alarmiert wird.

denn ich gehe mal davon aus das die frau auch keine BOS zulassung hat.

MiThoTyN
02.01.2006, 19:19
Joa .. Ist auch ne Überlegung.

Aber ich würd das unterscheiden. Wenn die Frau bei einem echten Alarm die Leute anruft und einer macht nen Unfall, dann ist das natürlich über die Versicherung abgedeckt, da es sich ja auf dem Weg zum Einsatz handelte.

Aber stell dir mal vor die Frau hat ne Fehlauslösung und denkt die Sirene geht oder macht das aus Spaß. Dann ist der Feuerwehrmann ja nicht versichert, weil er ja nicht offiziell auf dem Weg zum Einsatz war.

Hier ist nun die Frage was das Gericht entscheidet. Zahlt die Versicherung doch, weil der Feuerwehrmann ja nicht wissen konnte ob Einsatz ist oder nicht, bekommt die Frau mitschuld, weil sie den Feuerwehrmann ja erst dazu gebracht hat ins FW-Haus zu fahren, oder sonst irgendwie.

Bei den Meldern ohne BOS-Zulassung sieht es ähnlich aus. Solange der wunderbar funktioniert und der FW-Mann auf dem Weg zu einem echten Einsatz verunfallt ist alles ok. Wenn aber der Melder ne Fehlauslösung hat kann es durchaus sein, dass der Feuerwehrmann bzw die Gemeinde den schwarzen Peter hat, da ja nachweislich der Melder gar nicht zur Alarmierung der Kräfte geeignet ist, und die Gemeinde da u.U. fahrlässig die Möglichkeit einer Fehlauslösung und eines Unfalls in kauf genommen hat.

Und ähnlich sieht es meiner Meinung nach mit der SMS aus, wenn der FW-Mann nicht 100% darüber informiert ist, dass es kein zulässiges Alarmmittel ist. Und deshalb die Frage eben. Kann man sich mit einer Unterschrift, oder technischen Maßnahmen dagegen wehren, dass man als Versender eine Mitschuld bekommt, wenn die SMS zweifelsfrei nur als INFO zu verstehen ist, und wie groß ist die Möglichkeit sowieso als Versender mitschuld zu haben.

PS: Bitte nicht OT werden. Das Thema ist meiner Meinung nach zu wichtig um hier abzuschweifen.

Gruß Joachim

Florian Schleswig
02.01.2006, 19:34
das würde bedeuten das wenn die frau von ihrem mann (in diesem fall der wehrführer) den auftrag bekommt die kamerdaen anzurufen weil sein melder ging oder die sirene zu hören ist, ist das versicherungstechnisch so in ordnung ?! dann müsste es doch eigentlich auch in ordnung sein wenn die leitstelle die alarm sms auslöst.

wir haben nämlich überlegt uns mit meheren wehren die blue box zu kaufen. diese sollte dann in der leitstelle stehen, wo dann der disponent, nachdem er die BOS wege alarmiert hat, zusätlich die taste für die entsprechende wehr drückt.

es ist dann zwar immer noch keine BOS zugelassene alamierung, aber ein alarm der per hand von einer BOS leitstelle ausgelöst wurde.

dann sollte das doch alles versicherungs-mäßig in ordnung sein oder ?

DaRake
02.01.2006, 21:03
Hallo Buebchen,


Original geschrieben von Buebchen
*g*

Hatte da mal ein Programm für geschrieben. Hat für mich seinen Zweck erfüllt. Joachim kann sich da sicherlich auch was für schreiben:-)

Das einzige was dabei zu beachten ist, ist daß die Daten per default mit 9600,8n1 ausgegeben werden und Zeichen, die per Fehlerkorrektur erkannt wurden einen spziellen ASCII Code vorweg haben. Im Patron werden solche Zeichen invers dargestellt.

Wenn ausreichend interesse da ist, würde ich mein altes Programm nochmal abstauben und kurz aufpolieren. Dann könnte z.B. Aktionen wie aus POC32/FMS32 heraus ausgeführt werden.

ich hätte da Interesse dran.


Gruß
Sebastian

general.nlz
02.01.2006, 21:13
kleiner erfahrungsbericht, die ich mit der sms-alamierung gemacht habe ...

wir haben bei uns im seg ein sms-alamierungs-system ... bin davon nicht so begeistert, da ich die 5-ton schleife auf meinem fme habe und es ist nun schon das 2te mal (bei insgesamt 4 alamierungen im letzten jahr, war ich 2 mal im lande) passiert, dass der melder viel früher ausgelöst hat, als das handy, sol heißen beim ersten mal löste der melder 8 min vorm handy aus und beim zweiten mal sogar 10 min vorm handy ... gut beim seg - betreuungszug ist das vielleicht nicht ganz so schlimm, aber was macht ihr in einer feuerwehr? lasst es da mal brennen oder einen vku mit eingeklemmter person geben und ein großteil der kameraden werden erst 10 min nach der alamierung duch die ls über handy alamiert ... ist auch nicht so das wahre, oder?

das sind meine erfahrungen mit der sms-alamierung ... lasse mich aber auch gerne belehren, durch positiv funktionierende systeme ...


gruß thomas

firebuster-t
02.01.2006, 21:45
Original geschrieben von Florian Schleswig
so und nun würde mich mal interessieren wie es denn aussieht wenn bei einer wehr per telefonkette alarmiert wird.

Stell ich mir super vor:
-Alarm Weitersagen
-Alarm Weitersagen
-...
-....
-Rahm Weitersagen ?!?!?
-....
-.....
-..Die Frau ... hat eben angerufen. Sie wollte uns zum Essen einladen oder so.

Aber es kommt doch noch zu nem happy-end:

-Essen?? Jetzt??? dann bestimmt im FWGH!!

MfG Firebuster-t

Flöhchen
02.01.2006, 21:51
...bei uns funktioniert die SMS-Alarmierung eingentlich sehr gut und schnell, d.h. die Kameraden haben innerhalb weniger Sekunden den Alarmtext der Leitstelle auf dem Handy. Der eine oder andere erst ein paar Minuten später, was eigentlich auch noch tragbar ist. Wir benutzen sms77.de und nutzen Quality-SMS, die sehr schnell ankommt. Diese SMS-Alarmierung ist ja in erster Linie als zusätzliche Primäralarmierung gedacht und kann keinesfalls die FME/DME's ersetzen.
Nur an Sylvester und sonstigen Stosszeiten sieht es anders aus. Wir hatten um 22:25 Uhr einen VU mit eingeklemmten Personen, bei mir rüttelte das Handy dann um 03:36 Uhr. Tja, wenn wir uns nur auf die SMS'e verlassen hätten.......
......aber wie gesagt, wir haben seit eineinhalb Jahren die SMS-Alarmierung parallel mitlaufen und zu 99% funktioniert alles tadellos. Fehlalarmierungen durch dubiose Auswertungen gab es noch keine.

Gruß Joachim

MiThoTyN
03.01.2006, 00:46
@general.nlz

NE SMS-ALARMIERUNG IST AUCH NICHT DAZU GEDACHT NEN MELDER ZU ERSETZEN !!!!!! UND DIE MIT DEM MELDER ZU VERGLEICHEN WAS ZEIT UND ZUVERLÄSSIGKEIT ANGEHT IST ABSOLUTER SCHWACHSINN !!!!!!

Gruß Joachim

Mr. Blaulicht
03.01.2006, 02:02
Original geschrieben von MiThoTyN
[BNE SMS-ALARMIERUNG IST AUCH NICHT DAZU GEDACHT NEN MELDER ZU ERSETZEN !!!!!! [/B]
Für was dann?

Und noch eine Frage: Warum ist jemand auf der Fahrt ins Gerätehaus nicht versichert? Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder er hat einen Einsatz oder ein von der Feuerwehr organisiertes Treffen, dann zahlt die Versicherung der Feuerwehr. Oder es war kein Einsatz oder man fährt privat einfach so mal kurz ins GH (um vielleicht was abzuholen), dann zahlt die Haftpflicht des PKW.

Gruß, Mr. Blaulicht

MiThoTyN
03.01.2006, 02:08
Für was dann?

Ist nicht dein ernst jetzt, oder ?? Willste mich verarschen ??

Mr. Blaulicht
03.01.2006, 10:57
Moin moin,

ne, hatte ich nicht vor! Die Frage war eigentlich ernst gemeint. Für was brauche ich eine SMS-Alarmierung, wenn ich eine Melder habe?

Gruß, Mr. Blaulicht

kOnDeNsAtOr
03.01.2006, 11:22
Grias eich und a guads neis Joa!

Wir haben das mit einer Hinweis/Unterschriftenliste wie folgt geregelt:

Hinweis: Eine SMS-Alarmierung wird nicht zur Erstalarmierung verwendet, sondern als Zusatzalarmierung, weil dies keine offiziell zulässige Alarmierung ist. Im Falle einer SMS-Alarmierung (Piepser geht nicht), bitte nicht mit dem Dachaufsetzer ins FF-Gerätehaus kommen, da auch eine Fehlauswertung eines Alarms vorkommen kann. Es kann auch kein Versicherungsschutz seitens der Feuerwehr gegeben werden. Mit eurer Unterschrift stimmt ihr diesem Hinweis zu.


Gruß Andy

general.nlz
03.01.2006, 11:45
Original geschrieben von MiThoTyN
@general.nlz

NE SMS-ALARMIERUNG IST AUCH NICHT DAZU GEDACHT NEN MELDER ZU ERSETZEN !!!!!! UND DIE MIT DEM MELDER ZU VERGLEICHEN WAS ZEIT UND ZUVERLÄSSIGKEIT ANGEHT IST ABSOLUTER SCHWACHSINN !!!!!!

Gruß Joachim

das habe ich auch nie behauptet ... sehe es genauso, dass ne sms-alarmierung nie die alarmierung über fme/dme ersetzen sollte und soll !!!

andererseits ist es aber nun mal so, dass gerade bei uns im seg keine melder vorhanden sind und auch keinen neuen kommen werden. da gibt es halt nur 2 - 3 leute, die in einer wehr sind und auf dem melder von der wehr die seg-schleife geproggt haben.

und dann kommt ja auch wieder die frage von Mr. Blaulicht, wenn alle melder haben und womöglich auch noch ne sirene, für was sollte sich ne wehr dann noch so nen sms-alarmierungssystem zulegen???

weiterhin gibt es ja genug wehren, die diese methode zusätzlich zur sirene nutzen, weil sie halt keine melder haben ... und da sind wir schon wieder bei dem punkt ... weil die kameraden, die außerhalb des ortes wohnen hören evtl. die sirene nicht und fahren erst später zum gh, wenn die sms kommt ...

aber letztendlich - sms-alarmierung darf kein ersatz für melder/sirenenalarmierung sein !!!

gruß thomas

Florian Schleswig
03.01.2006, 16:40
gut dann bin ich wieder bei dem thema "telefonkette". für alle die dahinter jetzt vielleicht eine variante der "stillen post" vermuten, sei mal kurz gesagt das wirklich nur EINE person die telefonliste abarbeitet und den kameraden die keinen melder haben oder ausserhalb der "hörbarkeit" der sirene wohnen lediglich mitteilt das wir einen einsatz haben. es wird nicht erzählt wo (falls das bekannt ist) so das erstmal alle das GH anfahren.
so das mal kurz zur erklärung, aber hier auf dem land ist es leider so das die "telefonkette" als zusatz zur sirene verwendet werden muss. es gibt ja auch die landwirte die im sommer auf ihren feldern sind und da keine sirene hören aber per handy erreichbar sind.
alle führungskräfte, atemschutzträger usw. haben natürlich melder.
aber ist es jetzt so wie "kondensator" geschrieben hat das die anfahrt zum GH ganz entspannt passieren sollte, da man von seiten der FW nicht versichert ist ?
denn immerhin wird die telefonkette nur aktiv wenn die sirene oder der melder ausgelöst hat. also ist das ja eigentlich offiziel und somit auch über die versicherung der FW abgedeckt oder ??

Cyberfuzzy
04.01.2006, 03:05
@kOnDeNsAtOr, einen Hinweis wie diesen von jedem unterschreiben zu lassen, der per SMS alarmiert werden möchte, finde ich eine super Idee. Ihr habt euch dabei aber nicht zufällig auch rechtlich abgesichert? Z. B. von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Unterschrift reicht, dass der Alarmierende bei Fehlalarmen usw. aus dem Schneider ist?

Bei uns ist es schon einmal vorgekommen, dass die SMS-Alarmierung aufgrund eines Fehlers am Server ausgelöst wurde. Da standen dann auch 20 Leute am Gerätehaus und haben zur Leitstelle gefunkt, was los sei. Das war eine etwas peinliche Aktion. Zum Glück ist weiter nichts passiert.

Dann gab es bei uns während den Fahrten zum Gerätehaus auch schon kleinere Blechschäden, wenn mal 2 gleichzeitig in die Hofeinfahrt einbiegen wollten.

Die schlimmse Vorstellung wäre jetzt eine Kombination aus beiden. SMS-Alarm löst versehentlich aus. Auf der Fahrt zum Gerätehaus baut ein Kammerad einen Unfall...

hannibal
04.01.2006, 06:19
@ cyberfuzzi

habt ihr nur die Handys ? oder sind die Handys das Backup in Regionen mit schlechter Funkabdeckung

Meine Frau ruft mich auch öfters an wenn zu Hause der Melder geht...

Woher bekomme ich eine BOS Zulassung für meine Frau?

Cyberfuzzy
04.01.2006, 16:04
Natürlich haben wir nicht nur die Handys. Es wurde ja schon ausreichend darüber diskutiert, dass die SMS-Alarmierung lediglich eine zusätzliche Mitteilung über einen Einsatz ist. Wegen schlechter Funkabdeckung haben wir einen Alarmumsetzer bekommen. Die SMS wird interessanter, wenn man ausnahmsweise mal seinen Melder nicht dabei hat (ja, es soll auch Anlässe geben, auf denen ein Melder unangebracht ist), oder wenn man sich ausserhalb der Funkreichweite befindet.

Wenn dich deine Frau anruft, weil der Piepser ausgelöst hat, dann braucht deine Frau ja auch keine BOS-Zulassung. Sie hat den Alarm ja nicht ausgelöst sondern lediglich weiter geleitet.

kOnDeNsAtOr
05.01.2006, 02:41
Original geschrieben von Cyberfuzzy
@kOnDeNsAtOr, einen Hinweis wie diesen von jedem unterschreiben zu lassen, der per SMS alarmiert werden möchte, finde ich eine super Idee. Ihr habt euch dabei aber nicht zufällig auch rechtlich abgesichert? Z. B. von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Unterschrift reicht, dass der Alarmierende bei Fehlalarmen usw. aus dem Schneider ist?...

Nein, abgesichert via Anwalt haben wir uns nicht. Aber das ganze war anfangs weniger wegen Schäden und Versicherung gedacht. Aber seit dem ich diesen Thread gelesen hab, ist die "Unterschriftenaktion" wiederholt worden nur mit einem verhärtetem Text, da mir die Sache auch zu heiß wird. Nur leider hab ich den Unterschriftenzettel am Rechner in der FW abgespeichert. Wenn ich es nicht vergesse, setz ich ihn morgen als Word Format rein und ihr braucht ihn nur ausdrucken, wenn er euch soweit passt. Gerne können wir dann drüber diskutieren, was passt, was nicht und was dazu kommen soll.

@hannibal und Cyberfuzzy
Rein aus meinem rechtlichen Verständnis dürfte hannibals Frau den Piepser nicht im eingeschalteten Zustand zu Hause betreiben. Aber hier ist ja nicht wirklich was dran, da ja mit dem FME/DME nicht mitgehört und/oder ausgewertet wird. Eigentlich reine Alarmweitergabe, in der Kette, wie oben schon beschrieben wurde.

Gute N8,
Andy

hannibal
05.01.2006, 05:20
@cyperfuzzi

Aha, aber stellen wir uns vor, Ich bin auf der Beerdigung meiner nicht BOS zugelassenen Ehefrau, da ist es genauso peinlich ob der Melder geht oder das Telefon

meines Erachtens nach kommen nur folgende Optionen für die SMS Alarmierung in Frage

1. Ergänzung zu DME Stufe I um allen Angehörigen die Einsatzdepeche zukommen zu lassen

2. Als Alternative zu Sirenen bei einem Schwachen Funknetz

Was kostet eigentlich die SMS alarmierung? Anschaffung / pro alarm

@ Kondensator

Angenommen ich wäre in einem Raum mit meiner Ehefrau, welche keine Angehörige der Feuerwehr ist

Also müsste ich ganz streng genommen den Melder ausschalten oder mitnehmen wenn ich den Raum verlasse? Ausserdem müsste ich meine Frau des Zimmers verweisen wenn der melder geht um Sie zu hindern die Durchsage zu hören

strenggenommen :-=

kOnDeNsAtOr
05.01.2006, 05:38
Original geschrieben von hannibal

Was kostet eigentlich die SMS alarmierung? Anschaffung / pro alarm

@ Kondensator

Angenommen ich wäre in einem Raum mit meiner Ehefrau, welche keine Angehörige der Feuerwehr ist

Also müsste ich ganz streng genommen den Melder ausschalten oder mitnehmen wenn ich den Raum verlasse? Ausserdem müsste ich meine Frau des Zimmers verweisen wenn der melder geht um Sie zu hindern die Durchsage zu hören

strenggenommen :-=

Strenggenommen eigentlich schon, aber nur strengstrenggenommen. Aber machen wir das schon? ;-)

SMS-Alarmierung: Im Forum FMS32pro gibts einen Thread:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=15990
Kosten zwischen 2,9 und 7 cent pro SMS

Gruss Andy

hannibal
05.01.2006, 06:23
FAll du mir auch in den Rücken:-)

Ich habe den perfekten Grund gesucht mich nicht mehr mit meiner Frau in einem raum aufhalten zu müssen

und dann das...

Es war alle so schön geplant...


sind die Kosten pro Alarm oder pro Teilnehmer?

Wer soll den das bezahlen?

Cyberfuzzy
06.01.2006, 03:32
@hannibal:
Wegen den Kosten. Bei meinem Alarmierungssystem verlange ich pro Person 10 Cent pro SMS. Die Kammeraden können ihr Guthaben bei mir im Voraus aufladen (eine Art Prepaid-Guthaben). Wer das nicht möchte, kann sich natürlich auch per E-Mail aufs Handy alarmieren lassen. Da kommt die E-Mail auch als SMS an. Das wird dann über die Handyrechnung abgerechnet. Ich glaube, dass die Anbieter dafür 19 Cent pro SMS wollen. Wenn du willst, kannst du dir das hier genauer ansehen, ich hab das schon vor längerer Zeit mal vorgestellt:

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=14601&highlight=cyberfuzzy


@kOnDeNsAtOr:
Das wäre wirklich mal interessant, wenn du den Text hier uploaden könntest. Hier sind einige dabei, vielleicht fällt ja dem einen oder anderen noch etwas auf. Kennt zufällig jemand einen Rechtsanwalt, der den Text prüfen könnte?

kOnDeNsAtOr
07.01.2006, 11:02
Hallo Leute,

ich dab das Dokument jetzt nicht prüfen lassen, jedoch aufgrund dieses Threads ein bisschen erweitert.
Bitte lest diese Sache mit kritischen Augen durch, da wir uns ja optimalst absichern wollen!

@hannibal
Wenn du in dem Link den Thread durchliest, den ich mal gepostet hab, da ist die Sache erklärt. Hier bezieht sich der Betrag auf die einzelne SMS pro Teilnehmer.

Gruss
Andy

MichelB
07.01.2006, 11:49
Hallo.
@ kondensator
Ich würde das " bzw. wenn ein Kamerad noch keinen besitzt."
Rausnehmen oder abänder auf "keinen empfang hat "oder so.
Da ja ein Kamerad dann doch nur über die SMS alarmiert wird, wenn er noch keinen FME besitzt. Könnte evtl doch mal zu problemen führen, wenn er daruf pocht "offiziell" über sms alarmiert zu werden, wenns mal gekracht hat.


Gruß MichelB

kOnDeNsAtOr
07.01.2006, 11:56
Ich versteh nicht genau was zu meinst.
Bei uns ist die SMS-Alarmierung eine Sekundäralarmierung.
Jeder der sie haben will, bekommt sie auch, wenn der Chief zustimmt. Auch die, die einen FME haben, da er auch mal aussetzen kann oder keinen Empfang hat.
Bitte erklär dein Anliegen noch a kloans bissl gnauer. ;-)
Gruss Andy

MichelB
07.01.2006, 12:36
Hallo Kondensator.
In Deinem Text steht in der 3. zeile " bzw. wenn ein Kamerad noch keinen FME besitzt.
Er wird ja dann NUR per SMS alarmiert.Ist also für ihn die Hauptalarmierung.
Damit das mal im Schadensfall nicht zu irgentwelchen problemen führt, würde ich das rausnehmen. Er könnte sich ja dann auf die SMS alarmierung als Hauptalarmierung berufen.

Ist so mein Gedanke.

Mr. Blaulicht
07.01.2006, 13:20
Moin moin,

Original geschrieben von kOnDeNsAtOr
Strenggenommen eigentlich schon, aber nur strengstrenggenommen. Aber machen wir das schon? ;-)
Darf ich dann meine Frau überhaupt davon unterrichten, dass ich aufgrund eines Alarms zum Einsatz fahre? Das wäre ja dann auch Weitergabe an Dritte!

Aber ich habe immer noch nicht kapiert, warum man nicht versichert ist, wenn man aufgrund einer nicht BOS-zugelassenen Einrichtung alarmiert wird.

Gruß, Mr. Blaulicht

kOnDeNsAtOr
07.01.2006, 16:40
@MichaelB
Dafür steht aber in der ersten Zeile, dass es sich um eine Zweitalarmierung handelt.
Aber du hast recht, ich werds mal ändern und NUR auf die SMS-Alarmierung beziehen.

@Mr. Blaulicht
Ich bin kein Experte mit dem Rechtlichen, was das BOS-Gebiet angeht. Mitteilen wirst du es ihr schon dürfen, nur keine Einsatzbezogenen Daten übermitteln.
Und zur Alarmierung: Du hast es auf den Punkt gebracht. Eine SMS-Alarmierung ist keine BOS-zugelassene Einrichtung. Ich distanziere mich in der Unterschriftenliste nur von eventuell auftretenden Schäden, die aufgrund einer SMS-Fehl-Alarmierung passieren würden.
Soweit ich weiß, ist man ab dem Zeitpunkt versichert, wenn bei einem der Piepser geht und man dann in den Einsatz fährt / geht oder rennt. Hier ist es halt der Fall, wenn der Piepser nicht geht bzw. wenn einer noch keinen hat, aber dann trotzdem eine SMS rein kommt.

@all
Ich würde mich aber gerne von einem Profi in diesem Gebiet belehren lassen.


Gruss Andy

Cyberfuzzy
08.01.2006, 21:01
@kOnDeNsAtOr:

Ich würde noch den Fall eines Fehlalarms in einem der Punkte mit aufnehmen. Und am besten noch ein Beispiel, damit es auch der dümmste kapiert:
SMS-Alarmierung (Fehlalarm), alle fahren zum Gerätehaus, einer baut einen Unfall -> Nicht durch Feuerwehrversicherung gedeckt.
Irgendwie sowas müsste noch rein, denke ich. Aber sonst sieht es so nicht schlecht aus.
Und dann würde ich für jede Unterschrift einen eigenen Zettel verwenden, auf dem der alarmierte unterschreiben muss. Evtl. noch eine Unterschrift des Kommandanten, dass er damit einverstanden ist, dass die Person per SMS alarmiert wird?

kOnDeNsAtOr
09.01.2006, 10:01
Ich werds mal einbauen und in ein paar Tagen einstellen.
Oder könntest es du machen, Cyberfuzzy?

Gruss Andy

Cyberfuzzy
09.01.2006, 10:05
Ja ich bin noch am überlegen, wie ich es genau machen werde. Muss noch einen Brief an die Gemeinde schreiben, ob man das nicht auch über die Gemeinde Unfallversicherung abgecken könnte. Ich werde mich aber auf jeden Fall melden, wenn ich etwas erreicht habe.

kOnDeNsAtOr
09.01.2006, 11:28
Das ist auch eine gute Idee.
Sind da nicht noch mehr User im Forum, die sich mit diesem Thema schon beschäftigt haben?

Andy

Cyberfuzzy
30.01.2006, 13:21
Hallo,

ich habe jetzt diese Einverständniserklärung ausgelegt, die jeder unterschreiben muss, der per SMS oder E-Mail alarmiert werden möchte. Der Kommandant muss zusätzlich per Unterschrift zustimmen, dass die Person alarmiert werden darf.


Wichtiges zur SMS- und E-Mail Alarmierung

Person, die per SMS und / oder E-Mail alarmiert wird:
Name:
Vorname:

Die SMS- und E-Mail Alarmierung ist keine offizielle Alarmierungsart! Sie gilt ausschließlich als Zusatzalarmierung, falls z. B. der Piepser nicht funktioniert.

Es können bei der Feuerwehr bzw. der Gemeinde keine Versicherungen beansprucht werden, falls es bei einem Fehlalarm, der per SMS oder E-Mail gesendet wurde, zu Unfällen oder anderen Schäden kommen würde. Ein Fehlalarm sollte zwar im Normalfall nicht vorkommen, kann aber leider auch nicht ganz ausgeschlossen werden.

Jeder Empfänger der SMS- und E-Mail Alarmierung hat folgende Punkte zu beachten:

* Eine SMS- und E-Mail Alarmierung ist keine offiziell anerkannte Alarmierung.
* Eine SMS- und E-Mail Alarmierung dient nur als Zusatzalarmierung zur Sirene bzw. Piepser.
* Bei Alarmierung nur über SMS und / oder E-Mail darf die Fahrt zum Gerätehaus nicht mit Dachaufsetzer erfolgen. Es gelten keine Sonderrechte!
* Im Falle eines Unfalls / Schadens bei einer Einsatzfahrt, welche durch einen Fehlalarm per SMS oder E-Mail hervorgerufen wurde, kann und wird kein Schaden von mir, der Freiwilligen Feuerwehr oder der Gemeinde übernommen werden.
* Der Schadensverursacher haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden.
* Bei Alarmierung nur über SMS und / oder E-Mail (wenn also Piepser / Sirene nicht auslösen) entstehen keine Schadensersatzansprüche!

Diese Punkte zu akzeptieren ist die Voraussetzung, per SMS und / oder E-Mail alarmiert zu werden.

Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie den oben genannten Punkten zu.


Petershausen, den .................................................. ..............................................
Ort, Datum, Unterschrift der oben genannten Person


Mit der Unterschrift des Kommandanten, stimmt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr zu, dass die oben genannte Person per SMS und / oder E-Mail alarmiert werden darf.


Petershausen, den .................................................. ..............................................
Ort, Datum, Unterschrift des Kommandanten

kOnDeNsAtOr
30.01.2006, 13:44
Uhhh ja,
gute Idee, mit dem einzelnen Zettel und der Zustimmung vom Kommandanten.
Werds mir überlegen, ob ich es auch so machen werde.

Gruss Andy