Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtliches zum Testsender
Soeren_87
27.12.2005, 10:31
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob man überhaupt ein Testsender besitzen bzw. benutzen darf. Ich meine jetzt richtige FME Prüfgeräte und nicht die, die an einen Scanner angeschlossen werden.
Man kann ja damit auch viel dumme Sachen anstellen, obwohl sie nur eine sehr kurze (und überprüfte) Reichweite haben.
Sören
ja, die ein CE zeichen haben!
Osbornestier
27.12.2005, 22:50
Original geschrieben von Profdok
ja, die ein CE zeichen haben!
Das hat mein modifizierter Scanner auch..... *g*
Aeskulap
27.12.2005, 23:03
Original geschrieben von Osbornestier
Das hat mein modifizierter Scanner auch..... *g*
Das widerspricht sich doch.
Der Scanner hat das CE-Zeichen bekommen, als er unverbastelt war. Mit der Modifikation erlischt des ;)
Osbornestier
28.12.2005, 15:57
Original geschrieben von Aeskulap
Das widerspricht sich doch.
Der Scanner hat das CE-Zeichen bekommen, als er unverbastelt war. Mit der Modifikation erlischt des ;)
Naja, das Zeichen hat er noch ^^
Das Ganze war ja auch alles scherzhaft gemeint. Schon klar, was bei Modifikation passiert.
Sollte nur die Aussagekraft des CE-Zeichens als reinen Aufdruck etc. darstellen ^^
Original geschrieben von Osbornestier
Naja, das Zeichen hat er noch ^^
Das Ganze war ja auch alles scherzhaft gemeint. Schon klar, was bei Modifikation passiert.
Sollte nur die Aussagekraft des CE-Zeichens als reinen Aufdruck etc. darstellen ^^ Das hat mit dem CE-Zeichen garnix zu tun. CE sagt nur was darüber aus, ob das Gerät nach den Richtlinien für den Innereuropäischen Handel gebaut wurde (so in etwa).
Original geschrieben von Duffy73
Das hat mit dem CE-Zeichen garnix zu tun. CE sagt nur was darüber aus, ob das Gerät nach den Richtlinien für den Innereuropäischen Handel gebaut wurde (so in etwa).
Na sicher doch ... wenn das Gerät verändert wurde entspricht es nicht mehr den Richtlinien und darf somit auch nicht mehr betrieben werden.
aber die chinesen haben auch ein CE zeichen, sieht fast so aus wie das deutsche , aber das bedeutet halt was anderes -> CHINA EXPORT
Original geschrieben von Alex22
Na sicher doch ... wenn das Gerät verändert wurde entspricht es nicht mehr den Richtlinien und darf somit auch nicht mehr betrieben werden. wo steht denn, dass man Geräte ohne CE-Zeichen nicht betreiben darf?
Üblicherweise dürfen Artikel ohne CE-Kennzeichnung gar nicht vertrieben werden.
Von daher stellt sich die Frage des Benutzungsverbots gar nicht erst.
MfG
Frank
FFW Pietling 2
02.01.2006, 07:44
Original geschrieben von Profdok
ja, die ein CE zeichen haben!
Ich hab mich mal bei Ebay umeschaut und dort steht bei den meisten Angeboten dabei, dass der Betrieb nicht erlaubt ist. Was stimmt denn nun?
Original geschrieben von FFW Pietling 2
Ich hab mich mal bei Ebay umeschaut und dort steht bei den meisten Angeboten dabei, dass der Betrieb nicht erlaubt ist. Was stimmt denn nun?
Hi,
in erster Linie gilt hier mal das TKG.
Wenn du nicht berechtigt bist, ist es nun mal verboten.
Da können die Verkäufer in ebay schreiben was sie wollen.
Ebi
Eifelfunker
02.01.2006, 19:54
Hallo,
also zunächst muss ich Ebi zustimmen. Neben dem TKG gelten da u. U. auch noch die Meterwellenrichtlinie etc., also die gesetzlichen Bestimmungen beim Betreiben von Funkanlagen.
Das CE Kennzeichen ist ein vom Hersteller selber auf das Gerät aufgebrachte Zeichen, also ein Herstellerkennzeichen. Damit garantiert er für sein Gerät, dass alle für dieses Produkt zum Tragen kommenden europäischen Normen und Richtlinien erfüllt sind bzw. eingehalten wurden (z. B. die EMV-Richtlinie).
Selbst das Fehlen dieser Kennzeichnung würde nicht unbedingt bedeuten, dass das Gerät nicht betrieben werden darf. Ein Eingriff läßt halt eben selbstredend diese Herstellerzusage verfallen. Ein fehlendes CE Kennzeichen hätte allerdings für den Hersteller zur Folge, dass das Gerät in Europa nicht exportiert bzw. vertrieben werden könnte.
Im Allgemeinen gilt doch aber, wo kein Kläger, da kein Richter ...
Gruß
Eifelfunker
Original geschrieben von Eifelfunker
Hallo,
Im Allgemeinen gilt doch aber, wo kein Kläger, da kein Richter ...
Gruß
Eifelfunker
Er wollte aber gerade das rechtliche Wissen und da nützen solche Aussagen gar nix.
Eifelfunker
02.01.2006, 21:14
@alex 22: Wer hat Dich denn hier zum Hüter von Inhalten gemacht? Ich habe doch vor diesem Satz meine denke ich qualifizierte Aussage dazu getätigt. Schreib lieber was zum Thema, als andere Aussagen zu kritisieren.
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