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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Funktionsüberwachung von Kennleuchten



wasserretter
25.10.2005, 09:38
Moinmoin,

unser neuer ELW wurde mit 3 RKL ausgeliefert ... aber nur 1 dieser 3 RKL wird mit Kontrollleuchte funktionsüberwacht.

Ist dies so zulässig??
Hab irgendwo im Hinterkopf, daß für alle vorhandenen RKL eine eigene Funktionsanzeige vorhanden sein muß ...

Wer hat diesbezügliche Vorschriften parat?

Danke im Voraus für Euere Hilfe!

Gruß aus Oberfranken

Michael

Mr. Blaulicht
25.10.2005, 10:13
Moin moin,

so aus dem Stehgreif weiß ich bloß, dass das akkustische Signal nur ertönen darf, wenn das Blaulicht vorne links in Betrieb ist. Also würde ja die Überwachung für diese RKL reichen. Quelle kann ich Dir nicht sagen. Ich meine, ich hätte das mal irgendwo hier im Forum gelesen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Quietschphone
25.10.2005, 10:34
Servus!

Ich hatte mir mal bei Beuth die DIN bestellt, müsste die DIN 14630 sein, da ist dies allgemein beschrieben. Müsste dann heute abend mal nachschauen.

Gruß
Alex

wasserretter
25.10.2005, 11:56
Danke für Euere Antworten!!!

Noch mal zur Sicherheit:

Ich hab mich etwas mißverständlich formuliert ...

Die Frage aller Fragen ist, ob für jede vorhandene Rundumkennleuchte eine Funktionsanzeige (Kontrollleuchte) vorhanden sein muß, oder ob eine Kontrollleuchte für alle RKLs ausreicht.

Frohes Schaffen

Gruß Michael

Quietschphone
25.10.2005, 12:04
Servus!

Ich hab' in Erinnerung, dass die Anzeige bzw. Überwachung für "vorne links" reicht und mit dieser dann auch die weiteren Funktionen (zweite, dritte RKL, Frontblitzer, SoSi) freigegeben werden.
Ich schau' aber vorsichtshalber mal in der DIN nach.

Gruß
Alex

wasserretter
25.10.2005, 12:29
... das wär prima!

Danke!!!

Quietschphone
25.10.2005, 22:35
Servus!

So, ich zitiere mal DIN 14630 (aus Copyright-Gründen) sinngemäss:

Eine Funktionsüberwachung für Kennleuchten benötigst Du für jede Kennleuchte, die benötigt wird, um die Mindestsichtbarkeit nach §52 STVZO zu erfüllen. Für mehrere Kennleuchten darf auch eine gemeinsame Funktionsanzeige eingesetzt werden.

Gruß
Alex

wasserretter
26.10.2005, 10:14
DAS ist genau die Aussage, die ich gesucht habe!

Herzlichen Dank für Deine/Euere Hilfe!!!

Gruß Michael

Quietschphone
26.10.2005, 15:20
Servus!

Bitte, gern geschehen.

Gruß
Alex

Christian
26.10.2005, 22:41
Hallo,

die hintere KL muß aber getrennt schaltbar sein !

Allmächtiger
26.10.2005, 22:52
Original geschrieben von Christian
Hallo,

die hintere KL muß aber getrennt schaltbar sein !

Hallo, das ist mir bekannt, aber hat irgendwer eine Begründung dazu? Mir fällt dazu auf Anhieb nämlich nichts ein.

Diggi
26.10.2005, 22:55
Da haben wir letztens bei einer Übung drüber diskutiert. Unser neuer LKW hat nen Hella Balken vorne und eine kleine Leuchte hinten, beide lassen sich getrennt schalchten weil das aus irgendeinem Grund so muss, ein Kamerad meinte aus Gründen der Absicherung..?!

Gruß

felix000
26.10.2005, 22:56
Eine Vorschrift oder so kenn ich nicht, aber es ist doch sinnvoll wenn nur die vordere Seite vom Verkehr aus zu sehen ist, die hintere RKL auszuschalten. Auch wenns niemand macht... ;-)

Allmächtiger
26.10.2005, 23:15
Original geschrieben von Diggi
Da haben wir letztens bei einer Übung drüber diskutiert. Unser neuer LKW hat nen Hella Balken vorne und eine kleine Leuchte hinten, beide lassen sich getrennt schalchten weil das aus irgendeinem Grund so muss, ein Kamerad meinte aus Gründen der Absicherung..?!

Gruß

Na ja, die hintere kann ja nur laufen, wenn die vorderen auch laufen. Ich denke, man kann die hinten ausschalten, um den Verkehr nicht zu verwirren

Diggi
26.10.2005, 23:16
Hmm irgendwie hatte ich das umgekehrt in Erinnerung... wenn jemand was genaueres weiß: Immer her damit ;)

duese
26.10.2005, 23:28
Das ist durchaus sinnvoll, weil sonst der Maschinist wahnsinnig wird ;-)

Aber es wird meiner Meinung nach zu oft angelassen. Nicht da wo noch Verkehr läuft. Aber wenn Straße vorm Objekt eh gesperrt ist , langts doch wenn das jeweils erste Fahrzeug auf beiden Seiten das Blaulicht anläßt, der Rest kanns dann ausmachen. Wenn da 10 Fzg mit blau an rumstehen, macht das in der Nacht (meiner Meinung nach) eher noch nervöser als man eh schon ist.

duese

chris1-99
27.10.2005, 11:09
Die hintere Rundumkennleute muss abschaltbar sein, da es durchaus mal vorkommt, dass man Kolonne fährt.

Und nach 10 Kilometer hinter einem Blaulicht ist es nicht mehr lustig ;-)

Reissdorf
27.10.2005, 12:22
Ja chris1-99 hat Recht. Die hintere RKL darf soweit ich weiß nur zur Absicherung am Einsatzort eingeschaltet werden und das mit der Kolonne stimmt auch, da wird man ziemlich wirr im Kopf.

Habe auch schn ein Fzg. von einer Hiorg gesehen an dem sie Frontblitzer hinten aufs Dach geschraubt hatten. Wenn man dahinter her fährt das ist doof.

Gruß
Reissdorf

loxi
27.10.2005, 12:49
hallo!

gilt das dann nur für fw bzw größere fahrzeuge?

ich kenne nämlich keinen rtw, bei dem die hintere rkl einzeln schlatbar wäre.

grüße

loxi

Mr. Blaulicht
27.10.2005, 13:50
Moin moin,

wir haben hier ein NEF, was einen Blitzer im Heckfenster hat. Ich versichere Euch, da braucht man keine 10 Kilometer hinterherfahren, wenn man verrückt werden will...

Gruß, Mr.Blaulicht

Mathias
27.10.2005, 17:16
Original geschrieben von loxi
hallo!

gilt das dann nur für fw bzw größere fahrzeuge?

ich kenne nämlich keinen rtw, bei dem die hintere rkl einzeln schlatbar wäre.

grüße

loxi

nein, das gilt für alle und ich kenne nur RTW's bei denen die hinteren RKL's oder LED-Leuchten getrennt abschaltbar sind, genauso wie Frontblitzer und Springlicht.

Andreas 53/01
27.10.2005, 17:16
Hallo!

Also zunächst einmal, das die hintere Rundumkennleuchte abschaltbar sein " muss " ist so nicht richtig.

Sie kann abschaltbar sein. Warum ist das so?; Wenn ein Einsatzfahrzeug mehrere Rundumleuchten hat, dann aus Gründen der geometrischen Sichtbarkeit. D.h. immer dann wenn die herkömmliche Rundumleuchte z.b. durch Dachaufbauten verdeckt ist, können meherere Rundumleuchten angebaut werden.

Es ist sicherlich von Vorteil, das man sie abschalten kann...ist aber wohl bei den meisten eher selten, sodas darauf verzichtet wird.
An RTW z.b. sind die RKL auch nicht abschaltbar ...

Schon aus den vorher genannten Gründen, das da Diskussionen aufkommen, wann oder wo und wie die RKL zugeschaltet wird oder nicht, würde ich gar keinen Schalter einbauen, um gar keinen Handlungsspielraum dem Maschinsiten zugeben, was er wie einschalten kann. Entweder alles an oder alles aus, fertig!

MfG

Diggi
27.10.2005, 17:17
Original geschrieben von Diggi
...ein Kamerad meinte aus Gründen der Absicherung..?!...


Hmm da lag ich ja gar nicht mal so falsch..

Armin_25
27.10.2005, 18:57
Bei uns in den Fahrzeugen sind prinzipell jede einezelne RKL mit einer Kontrollleuchte geschalten. man könnte aber hingehn und für die forderen RKL eine Leuchte und für die heck RKL eine Leuchte installieren. Meiner meinung ist das vollkommend ausreichend. Aber ob es Pflicht ist, ist mir bis jetzt nicht bekannt.

MFG Armin

Quietschphone
27.10.2005, 20:52
Original geschrieben von Armin_25
Bei uns in den Fahrzeugen sind prinzipell jede einezelne RKL mit einer Kontrollleuchte geschalten. man könnte aber hingehn und für die forderen RKL eine Leuchte und für die heck RKL eine Leuchte installieren. Meiner meinung ist das vollkommend ausreichend. Aber ob es Pflicht ist, ist mir bis jetzt nicht bekannt.

MFG Armin
Servus!

Wurde doch in einem meiner Beiträge weiter oben schon geklärt.
Es kann für jede RKL eine Funktionsanzeige eingebaut werden, es muss aber mind. eine gemeinsame Funktionsanzeige für alle RKL vorhanden sein.

Zusätzliche Kennleuchten dürfen nur in Verbindung mit den nach §52 StVZO vorgeschriebenen Kennleuchten geschaltet werden, d.h., eine zusätzliche Kennleuchte zur Heckabsicherung darf nur eingeschaltet sein, wenn auch die vordere(n) Kennleuchte(n) eingeschaltet sind.

Schaltelemente zum Ein-/Ausschalten mehrerer RKL dürfen zu einer Einheit zusammengefasst werden.

Gruß
Alex

fireboy
27.10.2005, 22:04
Also zwecks dem separatem Schalten der hinteren RKL, bei den alten Fahrzeugen war dies egal, aber bei den neuen wird es empfohlen.

Also in dem PDF der Landeseuerwehrschule Baden-Württembergsteht unter dem Punkt "Blaue Rundumleuchten" "Am Fahrzeugheck angebrachte Rundumkennleuchten können separat abschaltbar sein."

http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1154118/Sondersignal%20bei%20Feuerwehrfahrzeugen.pdf

Hoffe auch ein wenig mal geholfen zu haben.

In diesem Sinne!!!

Quietschphone
27.10.2005, 22:18
Original geschrieben von fireboy
Also zwecks dem separatem Schalten der hinteren RKL, bei den alten Fahrzeugen war dies egal, aber bei den neuen wird es empfohlen.
Servus!

Wo wird das empfohlen?

Gruß
Alex

fireboy
27.10.2005, 22:42
Liest du den rest wo ich geaschrieben habe!! Die Wortlaute "...können separat abschaltbar sein." das ist ja quasi eine art empfehlung oder etwa nicht??

loxi
27.10.2005, 22:54
Original geschrieben von fireboy
"...können separat abschaltbar sein." das ist ja quasi eine art empfehlung oder etwa nicht??

würde ich nicht sagen. eher eine erlaubnis, dass man sie überhaupt so anschließen darf, dass sie separat schaltbar sind.

ich finde wir solten jetzt hier aber keine diskussion anfangen, welche bedeutung die worte können, sollen, müssen, dürfen etc. im exakten juristischen deutsch haben.

fireboy
28.10.2005, 10:03
So schauts aus!!! Ich würde ganz einfach sagen wie die Heck RKL's geschaltet werden, das ist Entscheidungssache der jeweiligen Feuerwehr beim Fahrzeugkauf und eben Entscheidungssache des jeweiligen Herstellers wie er die RKL's verbaut und anschließt.

hannibal
28.10.2005, 10:39
dumpf erinner ich mich das früher (!) in eineigen BL die Hintere RKL nicht im Rahmen von Einsatzfahrte sondern nur zur absicherung des Verkehrs benutzt werden darf stand mal im FW Magazin bei dem Test mit Frontblitzern... hab aber das Original leider net mehr