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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf von BOS-Geräten



drk-funkvermittlung
09.06.2002, 19:09
Hallo,

habe eine grundsätzliche Frage. Macht man sich strafbar, wenn man ein BOS-Funkgerät an einen nicht BOS-Angehörigen verkauft? Der Besitz dürfte eigentlcih nicht strafbar sein, sondern nur die Verwendung, oder?

ZickZack
09.06.2002, 19:55
Nein, ist verboten...
Waffenbesitz ist ebenso verboten auch wenn Du sie nicht benutzt. Der Mißbrauch von beidem kann gravierende Folgen haben. Einleuchtend, oder?

Viele Grüße

ZickZack

drk-funkvermittlung
09.06.2002, 20:00
Bei 'normalen' Amateurfunk-Geräten ist eben der reine Besitz nicht strafbar, sondern nur der Betrieb, deshalb frage ich mich, ob es bei BOS nicht dasselbe sein könnte. Aber trotzdem danke!

crazyossi
09.06.2002, 21:31
Hallo,

der Besitz ist jedermann erlaubt. Die Inbetriebnahme steht unter Strafe.

Will sagen, Du darfst dir ein z.B. FUG 8b auf den Schrank stellen und anschauen, nur darfst du das gerät nicht in einen Betriebsbereiten zustand versetzen.

Beim Waffenbesitz ist das auch eine andere geschichte. Das ist eine völlig andere Gesetzeslage.
Solange eine Waffe Schussunfähig ist darf ich diese auch besitzen.
Du darfst ja auch ein Auto besitzen und sogar zulassen, auch wenn du keinen Führerschein hast.

Besizten darfst du fast alles, kommt nur auf den Zustand an.
Kannst dir , wenn es dir gefällt ne MIG in den Garten stellen. Nur Flugbereit darf sie nicht mehr sein.

ZickZack
09.06.2002, 21:41
Gesetze können manchmal ziemlich verwirrend sein.

Ich vermute aber mal fast, daß es da auch wieder unterschiede zwischen "Verkauf" und "Besitz" gibt oder ist das egal?

Viele Grüße

ZickZack

Lauschi
09.06.2002, 21:42
Ist denn der Besitz (nur der Besitz) von Sondersignalanlagen erlaubt?

Denn bei einem User dieses Forums wurde der Ebay - Shop von Ebay geschlossen, da man bei Ebay keine SoSi Anlagen verkaufen darf.

Wenn der Besitz erlaubt wäre, dann müsste man das verkaufen von FuG genauso verbieten, oder halt umgekehrt *g*.


Gruß Michael

bufferm44
09.06.2002, 21:53
Hey!

Das mit ebay liegt aber an den Verkaufsbedingungen, da dürfen keine Sachen verkauft werden mit denen man simulieren kann dass man "jemand ist" der man nicht ist.

Du darfst da z.B. auch keine "im Moment gültige" Schaffner-Uniform anbieten... man könnte ja rechtswidrig Fahrkarten kontrollieren...

Jan

Lauschi
09.06.2002, 22:05
Hi,
Ebay..... Rettungsdienst Rückenschilder dürfen verkauft werden.....

Manchmal verstehe ich den Laden echt nicht.......


GRuß Michael

ZickZack
09.06.2002, 22:08
...und ich hab mich schon gewundert, warum die ganzen RTK 4 und 6 SL bei eBay immer nach zwei Tagen wieder "verschwunden" sind...

drk-funkvermittlung
10.06.2002, 00:54
@ Zickzack

eigentlich habe ich schon den Verkauf gemeint. Aber wie soll man an ein Gerät kommen, dass man besitzen darf, aber nicht verkauft werden darf. Eigentlich wollte ich keine Ebay-Grundsatzdiskussion anzetteln, aber es scheint trotzdem interessant zu werden.
Sondersignalanlage besitzen/kaufen/verkaufen ja, aber nicht auf/in einem Fahrzeug, dass noch im Straßenverkehr zugelassen ist... (nur so nebenbei)

Quietschphone
10.06.2002, 08:51
Hallo,

ich habe hier eine Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums, hier ist v.a. auf Punkt 2 zu achten:

Nachstehendes IMS vom 28.8.2001 geben wir zur Information im Wortlaut wieder
Verlust von BOS-Funkanlagen
Der anhaltende Verlust von Funkanlagen veranlasst uns erneut, auf die dadurch für die Sicherheit des Funkverkehrs der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben entstehenden Gefahren hinzuweisen. So können mit Funkanlagen, die in unbefugte Hand geraten, Funkverkehrskreise gestört, Nachrichten eingespielt, der Funkverkehr mitgehört und ausgewertet, sowie die Übermittlung wichtiger Nachrichten unmöglich gemacht werden. Daher legen wir Folgendes fest:

1. Funkanlagen der BOS sind in geeigneter Weise sicher zu lagern und zu verwahren (z.B. Stahlschränke, Alarmanlagen). Tragbare Funkanlagen sind so zu führen, dass ein Verlust weitestgehend ausgeschlossen wird; ggf. sind entsprechende Tragevorrichtungen (Tragetaschen, tragbare Halterungen) zu verwenden oder andere Tragesicherungen (Trage- oder Fangschleife) zu benutzen.

Über einen längeren Zeitraum unbesetzt abgestellte Fahrzeuge mit Funkanlagen sind in geeigneter Weise

(Einzelgarage, Absperren, Alarmanlagen) zu sichern. Bei Werkstattaufenthalten ist dafür Sorge zu tragen, dass unbefugter Gebrauch der Funkanlagen verhindert wird und die Fahrzeuge nicht außerhalb abgeschlossener Werkstattbereiche abgestellt werden.

In Privatfahrzeuge dürfen Funkanlagen der BOS nur in begründeten Ausnahmefällen eingebaut oder in ihnen mitgeführt werden; das ist z. B. der Fall, wenn das Fahrzeug überwiegend dienstlich verwendet wird bzw. als Dienstfahrzeug anerkannt ist. Die Notwendigkeit für den Betrieb von Funkanlagen in Privatfahrzeugen ist im Rahmen des Anmelde-, Antragsverfahren eingehend zu begründen. Die Funkanlagen sind verdeckt einzubauen. Bei Urlaubsfahrten ist das Sende-/Empfangsgerät aus dem Fahrzeug zu nehmen und sicher zu verwahren. Die Beratungsstellen des Bayer. Landeskriminalamtes und der Polizeipräsidien stehen zur Empfehlung geeigneter Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung.

2. Der Verkauf oder die Weitergabe von Funkanlagen der BOS an Unberechtigte ist nicht zulässig. Die Weitergabe außerhalb der BOS ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar.

3. Jeder Diebstahl, Verlust oder Missbrauch von Funkanlagen der BOS ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

4. Wir bitten, den Inhalt dieses Schreibens allen Stellen, die Funkanlagen der BOS unmittelbar einsetzen, bekannt zu geben. Alle Personen, die diese Funkanlagen benutzen, sind regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichten im Sinne dieses Schreibens zu belehren.

ZickZack
10.06.2002, 16:44
Punkt 2 bestätigt damit meinen Verdacht. Das Schreiben stammt vom Bayrischen Innenministerium. Ich nehme mal an, daß das auch für die übrigen Bundesländer gilt. Wobei es mich nicht wunderen würde wenn es in dieser Hinsicht mal wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Dachte immer, daß wir in EINEM Land leben und nicht in 16 verschiedenen... :-(

Viele Grüße

ZickZack

crazyossi
10.06.2002, 18:30
Hallo,

ich habe zu diesem Thema das IM in Niedersachsen angeschrieben.

Es sieht ja so aus das IM entscheidungen nur für das betreffende Bundesland gültig sind.

Warten wir mal ab was die Niedersachsen schreiben.

Grüße
Ossi

Eschon
11.06.2002, 16:43
Übrigens wurden gerade in den letzten 3 Wochen bei Ebay 2 Martin-Pressluft-Anlagen und eine WA3 von Goldermann verkauft.

ESCHON

ZickZack
11.06.2002, 22:24
...wenn kein Bild bei der Produktbeschreibung dabei ist geht das ohne Probleme...

fmschotte
12.06.2002, 10:30
Tach auch.

Ich war im letztenjahr bei einem händler der Funkgerate aller art verkauft. ( auch BOS )

Der hat mir auf nachfrage gesagt das er die BOS - geräte nur mit genemigung des Landkreises an SBI, GBI, KBI, KBM, städte und gemeinden verkaufen darf.

gruss fmschotte

PS: Der ist in Hessen.

Joe aus Hö
13.06.2002, 20:47
nAbend zusammen!

Verkauft werden dürfen keine Anlagen der BOS ohne Genehmigung bzw. Verwendungsnachweis. Als Verwendungsnachweis fordere ich immer eine schriftliche Bestellung mit Briefkopf vom Kunden nach, Adresse nachprüfen und dann hat man als Händler seine Pflicht getan. Sendefähige Geräte gehen natürlich nur an BOS. Theoretisch müsste man für jede Schleifenänderung oder Umquarzung eines Melders auch einen Nachweis haben, was ich allerdings für überzogen halte.

DJUwert
16.06.2002, 20:31
Hi!

Es ist erlaubt, einen Scanner zu kaufen und zu besitzen. Es ist auch erlaubt, ihn zu gebrauchen!!! Es ist aber verboten, den Inhalt der Nachricht an Dritte zu verbreiten. Das zum Abhören.

Bei FUGs ist es Pflicht, die Dinger anzumelden. Dies kann nur die Organisation tun. Daher ist also der Besitz strafbar. solange man nicht befugt ist. Das Mitführen von 2m oder 4m-Anlagen, die senden könnten , im Privatfahrzeug,ist verboten. Also auch der Einbau von "Attrappen". So möchte ich mal sendeunfähige Geräte nennen.

Warum verbietet Ebay den Verkauf von SOSI? Ausgemachter Schwachsinn und gequirlte Sch...... ! Das Zeug kann Jedermann überall kaufen, nur man darf es nicht im Strassenverkehr benutzen. Da hat Ebay nen absoluten Vollschuss!

MFG Uwe Neubert.

AndreasP
16.06.2002, 20:43
@DJUwert

Hallo,

aber wie sieht das denn mit Handfunkgeräten aus die auf Freenet-Frequenzen programmiert sind? Die aber von außen nicht als diese Freenet-Funkgeräte zu erkennen sind.

Also meine Frage ist:

Ist es erlaubt sich ein altes BOS-Handfunkgerät zu kaufen (von mir aus bei Ebay) und diese dann auf die Freenet oder PMR Frequenzen zu programmieren UND auch zu benutzen?

Und: Muß ich diese Geräte dann irgentwie kenntlich machen?

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

Andreas 53/01
16.06.2002, 21:31
Hallo!

Zu den " Freenet " Geräten bzw. Frequenzen sei gesagt,

das eine Verwendung mit alten oder anderen als die dafür vorgesehenen Geräten nicht den bestimmungen entspricht, somit auch nicht erlaubt ist!

U.a. dürfen die Geräte mit einer max. Sendeleistung von gerade mal 500mW ( 0,5 W ) senden!

Weitere Gerätemerkmale, die ein BOS - gerät nicht aht, müssen ebenfalls vorhanden sein!

Also, leider, müssen wir das wieder vergessen!

Mfg

Andreas 53/01
16.06.2002, 21:35
Hallo!

Achso,

ich selbst bin mal zur RegTP gegangen,
und hab gezielt eben danch gefragt,
ob man die Freenet-Frequenzen auch mit anderen als die im Handel erhältlichen Geräten nutzen kann!

Und, was glaubt ihr hat man gesagt?

RegTP : " ööhhmm....so genau, weiß ich das auch nicht! "

Aber, im Streitfalle, wird es immer für die RegTP ausgehen!

MfG

AndreasP
16.06.2002, 22:19
@Andreas 53/01

Hallo,

Hm, aber ich weiß das es bei den Amateurfunkern bestimmte Leute gibt, die sich ein solches Gerät halten und auch betreiben/benutzen(Tonruf I und II usw. sind deaktiviert). Natürlich ist die Sendeleistung auf die vorgeschriebene Leistung gedrosselt. Einer von Ihnen war mal bei der Polizei und hat mal nachgefragt wie das mit den Geärten so aussähe(Gerät gezeigt usw.) und die Kollegen haben gesagt: "Das Gerät sicht ok aus und funktioniert auch in dem entsprechendem Frequenzband. Viel Spaß damit".

Das wars eigentlich.

Auch (jetzt bitte nicht schlagen) bei Ebay werden Geräte angeboten, die laut Verkäufer auf Freenet oder den PMR 446 Frequenzen Programmiert sind. Also muß es doch eine Art DULDUNG dieser Geräte im Freenet oder PMR 446 Bereich geben.

Aber wenn es Verboten ist... dann ist es halt so. Dann werde ich wohl mit den Gedanken ein solches Gerät zu Betreiben aufgeben müssen. Schade... naja

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

Andreas 53/01
17.06.2002, 19:49
Hallo!

Ja...mag sein, aber selbst die RegTP konnte mir definitiv keine Verbindliche Aussage machen,

sicher, wenn die Funkgeräte entsprechend auf die Bedürfnisse und Vorgabe der Freenet und PMG eingestellt sind,
warum nicht!

Aber, KEINER der off. Behörden kann darüber eine Verbindliche Aussage machen,
ganz einfach, weil niemand sich damit befasst hat!


mFG

crazyossi
09.07.2002, 16:02
Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen wie folgt antworten möchte:

Es gibt keine förmlichen gesetzlichen Regelungen, die den Handel mit
BOS-Funkgeräten verbieten.

Es bestehen Übereinkommen dahingehend, dass der einschlägige
Fachhandel derartige Geräte nicht an Privatpersonen veräußert.
Gleichermaßen werden natürlich auch die BOS keine Funkgeräte an
Private abgeben.

Sofern diese Geräte aber durch Zweit- und Drittverkäufe oder durch
Importe oder Re-Importe legal auf dem Markt erscheinen, besteht gesetzlich
keine Möglichkeit zum Einschreiten.

Anders ist die Rechtslage bei der Inbetriebnahme dieser Geräte. Dazu
bedarf es einer Genehmigung und Frequenzzuteilung durch die Regulierungs-
behörde. Diese wird selbstverständlich nicht erteilt, so dass der Betrieb
eines derartigen Gerätes durch einen Nicht-BOS-Angehörigen verboten ist.

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
erhielten wir die Auskunft, dass dort die Rechtslage in gleicher Weise beurteilt
wird; das strikte "Nein" bezieht sich auf die Veräußerung von Funkgeräten an
Privatpersonen durch die BOS selbst.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.



Mit freundlichen Grüßen

Manfred Jocksch
Niedersächsisches Innenministerium
Referat 24.5
Planung und Organisation der Polizei

Tel.: 0511/120-6167
Fax.: 0511/120-99-6167
Mail: Manfred.Jocksch@mi.niedersachsen.de