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Thema: Verkauf von BOS-Geräten

  1. #1
    drk-funkvermittlung Gast

    Verkauf von BOS-Geräten

    Hallo,

    habe eine grundsätzliche Frage. Macht man sich strafbar, wenn man ein BOS-Funkgerät an einen nicht BOS-Angehörigen verkauft? Der Besitz dürfte eigentlcih nicht strafbar sein, sondern nur die Verwendung, oder?

  2. #2
    Registriert seit
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    682
    Nein, ist verboten...
    Waffenbesitz ist ebenso verboten auch wenn Du sie nicht benutzt. Der Mißbrauch von beidem kann gravierende Folgen haben. Einleuchtend, oder?

    Viele Grüße

    ZickZack

  3. #3
    drk-funkvermittlung Gast
    Bei 'normalen' Amateurfunk-Geräten ist eben der reine Besitz nicht strafbar, sondern nur der Betrieb, deshalb frage ich mich, ob es bei BOS nicht dasselbe sein könnte. Aber trotzdem danke!

  4. #4
    crazyossi Gast
    Hallo,

    der Besitz ist jedermann erlaubt. Die Inbetriebnahme steht unter Strafe.

    Will sagen, Du darfst dir ein z.B. FUG 8b auf den Schrank stellen und anschauen, nur darfst du das gerät nicht in einen Betriebsbereiten zustand versetzen.

    Beim Waffenbesitz ist das auch eine andere geschichte. Das ist eine völlig andere Gesetzeslage.
    Solange eine Waffe Schussunfähig ist darf ich diese auch besitzen.
    Du darfst ja auch ein Auto besitzen und sogar zulassen, auch wenn du keinen Führerschein hast.

    Besizten darfst du fast alles, kommt nur auf den Zustand an.
    Kannst dir , wenn es dir gefällt ne MIG in den Garten stellen. Nur Flugbereit darf sie nicht mehr sein.
    Geändert von crazyossi (09.06.2002 um 21:36 Uhr)

  5. #5
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    682
    Gesetze können manchmal ziemlich verwirrend sein.

    Ich vermute aber mal fast, daß es da auch wieder unterschiede zwischen "Verkauf" und "Besitz" gibt oder ist das egal?

    Viele Grüße

    ZickZack

  6. #6
    Lauschi Gast
    Ist denn der Besitz (nur der Besitz) von Sondersignalanlagen erlaubt?

    Denn bei einem User dieses Forums wurde der Ebay - Shop von Ebay geschlossen, da man bei Ebay keine SoSi Anlagen verkaufen darf.

    Wenn der Besitz erlaubt wäre, dann müsste man das verkaufen von FuG genauso verbieten, oder halt umgekehrt *g*.


    Gruß Michael

  7. #7
    bufferm44 Gast
    Hey!

    Das mit ebay liegt aber an den Verkaufsbedingungen, da dürfen keine Sachen verkauft werden mit denen man simulieren kann dass man "jemand ist" der man nicht ist.

    Du darfst da z.B. auch keine "im Moment gültige" Schaffner-Uniform anbieten... man könnte ja rechtswidrig Fahrkarten kontrollieren...

    Jan

  8. #8
    Lauschi Gast
    Hi,
    Ebay..... Rettungsdienst Rückenschilder dürfen verkauft werden.....

    Manchmal verstehe ich den Laden echt nicht.......


    GRuß Michael

  9. #9
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    ...und ich hab mich schon gewundert, warum die ganzen RTK 4 und 6 SL bei eBay immer nach zwei Tagen wieder "verschwunden" sind...

  10. #10
    drk-funkvermittlung Gast
    @ Zickzack

    eigentlich habe ich schon den Verkauf gemeint. Aber wie soll man an ein Gerät kommen, dass man besitzen darf, aber nicht verkauft werden darf. Eigentlich wollte ich keine Ebay-Grundsatzdiskussion anzetteln, aber es scheint trotzdem interessant zu werden.
    Sondersignalanlage besitzen/kaufen/verkaufen ja, aber nicht auf/in einem Fahrzeug, dass noch im Straßenverkehr zugelassen ist... (nur so nebenbei)

  11. #11
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    6.356
    Hallo,

    ich habe hier eine Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums, hier ist v.a. auf Punkt 2 zu achten:

    Nachstehendes IMS vom 28.8.2001 geben wir zur Information im Wortlaut wieder
    Verlust von BOS-Funkanlagen
    Der anhaltende Verlust von Funkanlagen veranlasst uns erneut, auf die dadurch für die Sicherheit des Funkverkehrs der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben entstehenden Gefahren hinzuweisen. So können mit Funkanlagen, die in unbefugte Hand geraten, Funkverkehrskreise gestört, Nachrichten eingespielt, der Funkverkehr mitgehört und ausgewertet, sowie die Übermittlung wichtiger Nachrichten unmöglich gemacht werden. Daher legen wir Folgendes fest:

    1. Funkanlagen der BOS sind in geeigneter Weise sicher zu lagern und zu verwahren (z.B. Stahlschränke, Alarmanlagen). Tragbare Funkanlagen sind so zu führen, dass ein Verlust weitestgehend ausgeschlossen wird; ggf. sind entsprechende Tragevorrichtungen (Tragetaschen, tragbare Halterungen) zu verwenden oder andere Tragesicherungen (Trage- oder Fangschleife) zu benutzen.

    Über einen längeren Zeitraum unbesetzt abgestellte Fahrzeuge mit Funkanlagen sind in geeigneter Weise

    (Einzelgarage, Absperren, Alarmanlagen) zu sichern. Bei Werkstattaufenthalten ist dafür Sorge zu tragen, dass unbefugter Gebrauch der Funkanlagen verhindert wird und die Fahrzeuge nicht außerhalb abgeschlossener Werkstattbereiche abgestellt werden.

    In Privatfahrzeuge dürfen Funkanlagen der BOS nur in begründeten Ausnahmefällen eingebaut oder in ihnen mitgeführt werden; das ist z. B. der Fall, wenn das Fahrzeug überwiegend dienstlich verwendet wird bzw. als Dienstfahrzeug anerkannt ist. Die Notwendigkeit für den Betrieb von Funkanlagen in Privatfahrzeugen ist im Rahmen des Anmelde-, Antragsverfahren eingehend zu begründen. Die Funkanlagen sind verdeckt einzubauen. Bei Urlaubsfahrten ist das Sende-/Empfangsgerät aus dem Fahrzeug zu nehmen und sicher zu verwahren. Die Beratungsstellen des Bayer. Landeskriminalamtes und der Polizeipräsidien stehen zur Empfehlung geeigneter Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung.

    2. Der Verkauf oder die Weitergabe von Funkanlagen der BOS an Unberechtigte ist nicht zulässig. Die Weitergabe außerhalb der BOS ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar.

    3. Jeder Diebstahl, Verlust oder Missbrauch von Funkanlagen der BOS ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

    4. Wir bitten, den Inhalt dieses Schreibens allen Stellen, die Funkanlagen der BOS unmittelbar einsetzen, bekannt zu geben. Alle Personen, die diese Funkanlagen benutzen, sind regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichten im Sinne dieses Schreibens zu belehren.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  12. #12
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    23.03.2002
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    Punkt 2 bestätigt damit meinen Verdacht. Das Schreiben stammt vom Bayrischen Innenministerium. Ich nehme mal an, daß das auch für die übrigen Bundesländer gilt. Wobei es mich nicht wunderen würde wenn es in dieser Hinsicht mal wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Dachte immer, daß wir in EINEM Land leben und nicht in 16 verschiedenen... :-(

    Viele Grüße

    ZickZack

  13. #13
    crazyossi Gast
    Hallo,

    ich habe zu diesem Thema das IM in Niedersachsen angeschrieben.

    Es sieht ja so aus das IM entscheidungen nur für das betreffende Bundesland gültig sind.

    Warten wir mal ab was die Niedersachsen schreiben.

    Grüße
    Ossi

  14. #14
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    217
    Übrigens wurden gerade in den letzten 3 Wochen bei Ebay 2 Martin-Pressluft-Anlagen und eine WA3 von Goldermann verkauft.

    ESCHON

  15. #15
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    ...wenn kein Bild bei der Produktbeschreibung dabei ist geht das ohne Probleme...

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