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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patiententransport mit Sonderrechten



76440
14.09.2004, 16:54
Hallo zusammen,

hier mal wieder ein Thema, welches man sehr kontrovers diskutieren kann. Aber in welchen Situationen ist eurer Meinung nach ein Patiententransport mit Sonderrechten gerechtfertigt ?? Egal ob Transport mit oder ohne Arzt. Und bitte nicht in die Diskussion "Darf das Nef mit Alarm begleiten?" abschweifen, danach ist nicht gefragt ;-)

Ich bin gespannt auf Eure Meinungen !!!

Gruß
Philipp :-)

Andreas 53/01
14.09.2004, 17:12
Hallo!

Immer dann wenn ein rascher Transport es erfordert oder die Verkehrssituation den Gesundheitszustand verschlechtern würde !

MfG

brause
14.09.2004, 17:33
Internische Notfälle erfordern in den allerseltensten Fällen einen SoSi-Transport, Ausnahmen können Apoplexe sein, die in die Stroke-Unit gehen (Entfernung - Zeitfenster), Z.n. Rea...
Chirugisch sieht es ein wenig anders aus, Thorax- (Atemnot), Abdominal- u. Beckentraumen (Schock), ebenso natürlich Polytraumen und Aortenanuriesmen, die einer sofortigen chirugischen Intervention bedürfen, sollten immer mit SoSi ins nächste Krkhs. gehen.
Bei den allermeisten internistischen Bildern können wir im RTW ja genauso effektiv die lebensrettenden Massnahmen durchführen wie innerklinisch. Das sieht bei den Traumen schon ganz anders aus...
Bei HI und Krampfanfällen sind SoSi sogar kontraindiziert, bei erstem wegen Stress, beim zweiten wegen der Gefahr der Krampfauslösung.
Ganz davon abgesehen gehe ich nach wie vor davon aus, dass der Zeitgewinn von SoSi zumeist stark überschätzt wird.

MfG

brause

76440
14.09.2004, 18:01
Original geschrieben von Andreas 53/01
Immer dann wenn ein rascher Transport es erfordert oder die Verkehrssituation den Gesundheitszustand verschlechtern würde !

spitzen antwort !!! und wann ist ein rascher transport erforderlich ?? welche verkehrssituation verschlechtert denn einen gesundheitszustand ?!? wohl keiner !!



der brause schließe ich mich mal an, abgesehen von dem punkt "Z.n. Rea" ... warum ?? in der regel ist der patient wieder halbwegs stabil, sonst würd ich wohl noch ned losfahren. und solange mein vorrat an medikamenten noch nicht erschöpft ist ... kann ich den patienten auch ruhig ohne SR ins krhs bringen. kommt natürlich auch immer drauf an warum der Pat rea-pflichtig wurde.

AkkonHaLand
14.09.2004, 18:06
Bei den "qualifizierten" Antworten enthalte ich mich lieber der Diskussion

brause
14.09.2004, 18:34
@ 76440:

Naja, die meisten Pat. die ich nach einer Rea gesehen habe waren nicht wirklich stabil...war ja aber auch nur als Beispiel gemeint wo es Sinn machen kann, heisst ja nicht, dass es obligat sein muss...

@ AkkonHaland:

Meinst du meine Antwort damit? Wenn ja, fände ich detaillierte Kritik zu meiner Meinung hilfreich.

MfG

brause

AkkonHaLand
14.09.2004, 18:59
Na denn doch mein Kommentar....


Original geschrieben von brause
Internische Notfälle erfordern in den allerseltensten Fällen einen SoSi-Transport, Ausnahmen können Apoplexe sein, die in die Stroke-Unit gehen (Entfernung - Zeitfenster), Z.n. Rea...

Das würde ich so nicht unterschreiben! Alle HI z.B. sollten mit SoSi sein ,wenn die Klinik nicht im Nachbarhaus ist! Zn. REA sowieso!



Z.n. Rea...
Chirugisch sieht es ein wenig anders aus, Thorax- (Atemnot), Abdominal- u. Beckentraumen (Schock), ebenso natürlich Polytraumen und Aortenanuriesmen, die einer sofortigen chirugischen Intervention bedürfen, sollten immer mit SoSi ins nächste Krkhs. gehen.
Bei den allermeisten internistischen Bildern können wir im RTW ja genauso effektiv die lebensrettenden Massnahmen durchführen wie innerklinisch. Das sieht bei den Traumen schon ganz anders aus...


Da stimme ich zu, alle lebensbedrohlichen Verletzungen sind mit SoSi zu fahren!



Bei HI und Krampfanfällen sind SoSi sogar kontraindiziert, bei erstem wegen Stress, beim zweiten wegen der Gefahr der Krampfauslösung.


Es stimmt zwar, dass das Flackern des Blaulicht einen Krampfanfall auslösen kann, aber dafür hat der Pat idR Diazepam vom NA bekommen und bekommt idR bei neuerlichem Anfall eine Auffrischdosis!

Einzige Ausnahme davon EPH/(Prä-)Eklampsie, da bleibt das SoSi komplett aus!



Ganz davon abgesehen gehe ich nach wie vor davon aus, dass der Zeitgewinn von SoSi zumeist stark überschätzt wird.


In der Stadt wo das nächste KH ca 3min entfernt ist evtl. Was mache ich aber, wenn die Straße mittags um 13:00 voll mit Stau ist und die Fahrt zu diesem KH ca 45min dauern würde? Dem Pat zwingen diese 45min Brustschmerzen, Atemnot usw. zu erdulden, weil ich keine Lust habe das SoSi zu benutzen? Zu der Situation auf dem Lande erübrigt sich wohl ein weiterer Kommentar!

Micha

Diggi
14.09.2004, 19:18
IMHO eine sinnlose Diskussion, da es völlig unterschiedliche Situationen gibt, die sich nicht pauschalisieren lassen!

brause
14.09.2004, 19:22
Warum muss denn ein HI mit Alrm gefahren werden, der Stress durch die Alarmfahrt (sowohl der Lärm als die in den allermeisten Fällen hektischere Fahrweise mit deutlich mehr Verzögerungen und Beschleunigungen) sind oft negativer für den Patientezustand als die paar Minuten Zeitgewinn. Zumal wenn präklinisch lysiert wird...
Warum sollte es einen Grund geben, einen notärztlich versorgten Krampfpatienten mit Alarm zu fahren? Übrigens, nicht nur die RKLs, auch das Horn kann einen weiteren Krampf auslösen. BTW: Diazepam ist im Krampf eigentlich out...
Und eigentlich gehe ich davon aus, dass der Pat. vor Transportbeginn ordentlich versorgt ist, d.h. z.B. u.a. dass er auch keine Brustschmerzen mehr hat...
Ausserdem geht es nicht darum ob ich Lust auf SoSi habe oder nicht, es geht darum, was für den Patientezustand besser ist... Ausserdem denke ich eher, dass viel öfters Pat. mit Alarm transportiert werden als das medizinisch gerechtfertigt, als dass ein Pat. der wirklich vital bedroht aus Unlust des Personals ohne Alarm gefahren wird.
Ich wage mal zu behaupten, dass die meisten Alarmfahrten mit Pat. nur auf überfordertes Personal zurückzuführen sind (und da nehme ich NAs nicht aus)!
Ach, ich komme übrigens vom Lande, und genau dort bringt SoSi im Regelfall am wenigsten. Wenn ich normal mit dem NEF hinter dem RTW mit Alarm fahre, bin ich meistens noch zeitig genug am Krkhs. um bein Ausladen helfen zu können, oft genug auch gleichzeitig.Ich bleibe dabei, der Zeitvorteil von SoSi wird in den meisten Fällen völlig überschätzt, allerdings heisst das noch lange nicht, dass es keine Situationen gibt, wo es wirklichen Zeitvorteil bringt.

MfG

brause

Alex22
14.09.2004, 19:34
das flackern von rkls bzw blitzer ein anfall verursachen?
weiß ja nicht wie eure RTWs aussehen .. aber ich kann mir nicht vorstellen das man davon soviel sieht ...
und erst recht nich bei rkls weil die blitzfrequenz ziemlich niedrig is.

brause
14.09.2004, 20:42
Doch, das kann durchaus reichen...es sind schon Krampfanfälle ausgelöst worden, weil die Strassenlaternen während der Fahrt durch die Dachluke rythmisch ins Patientengesicht geleuchtet haben...

MfG

brause

Alex22
14.09.2004, 22:12
und der nächste bekommt nen anfall weil du in seine pupillen leuchtest?

Etienne
14.09.2004, 22:24
Hey Leute!

Diese Frage ist eigentlich ziemlich einfach zu beantworten. Ich transportiere den Patienten mit Sonderrechten, wenn der Patient in einen lebensgefährlichen Zustand befindet. In diesem Fall muss ich auch ein NEF anfordern bzw. mit Notarzt transportieren! Rein theoretisch ist ein Transport mit Sonderrechte/Wegerechte ohne Notarztanforderung völlig unlogisch! Denn, wenn der Patient in Lebensgefahr schwebt brauche ich einen Notarzt bzw. fahre ihm entgegen (oder Ausnahme bin ich vor dem NA im Krankenhaus) oder der Patient ist nicht so schwer erkrankt, brauche keinen Notarzt und somit habe ich auch nicht das Recht Sonderrechte/Wegerechte in Anspruch zu nehmen!

brause
14.09.2004, 22:25
@ Alex22:

Korrekt...selbst genauso erlebt...da reichte fast jeder externe Riez zum Auslösen eines neuen Krampfes...und 80 mg (!) Diazepam gingen an der 20jährigen Pat. vollkommen spurlos vorbei...
Nicht unbedingt alltäglich, aber durchaus möglich!
Ich habe bei einem Schulkind auch schon einen imposanten Krampfanfall nach Nintendo gesehen, ist gar kein so unbekanntes Phänomen, die schnellen bunten Bilder können da einiges anrichten...

MfG

brause

Pikachu
15.09.2004, 01:05
Und wenn der Transportführer entscheidet bei einem gebrochenen Arm mit Sonderrechten weiterfahre dannmache ich das auch. Letztendlich ist doch die Deviese Zum Wohle des Patienten.

Es gibt auch SoSi Schleichfahrten.... Um dem Patienten so wenig wie nur nötig erschütterungen auszusetzen .. Venöser Verschluß z.b Da kann jede erschütterung den "Stein" ins Rollen bringen.....

MiThoTyN
15.09.2004, 10:03
Original geschrieben von Pikachu
Es gibt auch SoSi Schleichfahrten.... Um dem Patienten so wenig wie nur nötig erschütterungen auszusetzen .. Venöser Verschluß z.b Da kann jede erschütterung den "Stein" ins Rollen bringen.....

Richtig. SoSI heißt nicht gleich hektische Fahrweise. Man kann mit SoSi genauso gemütlich ins KH fahren wie ohne. Trotzdem macht man auf sich Aufmerksam und kann sich somit Platz verschaffen.

Gruß Joachim

Etienne
15.09.2004, 12:20
Hey Pikachu!

Original geschrieben von Pikachu
...und wenn der Transportführer entscheidet bei einem gebrochenen Arm mit Sonderrechten weiterfahre dannmache ich das auch. Letztendlich ist doch die Deviese Zum Wohle des Patienten...
Wenn der Transportführer entscheidet, dass bei einer Armfraktur mit Sonderrechte gefahren soll, dann solltest du schon mal nachfragen warum! Denn wenn etwas passiert, bekommst du als Fahrer auf jeden Fall schon mal Schuld, egal ob du Schuld warst oder nicht! Es liegt nämlich auch in deinem Verantwortungsbereich!

gumbaer
15.09.2004, 12:55
Ich kann mich da Etienne nur anschließen, denn wenn Dir als Fahrer das zu heikel ist, dann musst Du das auch nicht machen, oder springst Du ins Feuer wenn Dir das einer sagt?

Mr. Blaulicht
15.09.2004, 13:40
Moin moin,

ich hatte mal einen Fall, in dem ich ein Beatmungsgerät der Klinik mitnehmen musste, weil der Patient nicht mit Medumat beatmet werden konnte (CPAP). Da ich die Maschine nicht an unsere große Flasche anschliessen konnte, musste ich allein auf den Flascheninhalt des Klinik-Gerätes zurückgreifen. Ein Transport ohne SR hätte auf jeden Fall zu lange gedauert.
Andere Situation: Monitorpflichtiger Patient, mitten in der Pampa geht der Monitor aus, der Ersatzakku erweist sich als defekt.
Es gibt also auch im Krankentransport genügend Situationen, bei denen SR erforderlich sind.
Bisher ist ja immer von Rettungseinsätzen gesprochen worden.
Ich finde, man kann das nicht so allgemein diskutieren.

Gruß, Mr. Blaulicht

Frühstücker
15.09.2004, 14:40
Hallo zusammen...

Grundsätzlich kann man doch sagen, dass Sonder- und Wegerecht immer dann eingesetzt werden sollten, wenn es dem Patienten nützt. (Schöner Satz, nicht wahr...?)
Das kann auch beim HI der Fall sein. Nicht in jedem KH gibt es die Möglichkeit zur PTCA. Wenn ich also die Ischämiezeit des Myokards nicht unnötig verlängern möchte, fahre ich diesen Patienten also mit Alarm.
Anderes Beispiel: Samstag habe ich eine gestürzte Radfahrerin versorgt. Sie hatte u.a. eine Kiefergelenkluxation dd -Fraktur mit Zahnreihenverschiebung. Die nächste Kieferchirugie war aber ca. 40 km entfernt. Auch diese Patientin habe ich mit Alarm transportiert, obwohl sie Kreislaufstabil und Schmerzfrei war. Bei dieser Strecke brachte es schon eine erhebliche Zeitersparnis.

Eine pauschale Aussage wann mit Alarm zu fahren ist und wann nicht kann man sicher nicht treffen. Es kommt halt immer auf die jeweilige Situation und die Begleitumstände an.

Grüße...

brause
15.09.2004, 15:00
Sorry, klar die SoSi-Schleichfahrten hatte ich vergessen, obwohl sie in unserem Bereich deutlich häufiger vorkomme wie Eilfahrten.

Um es aber noch einmal klar zu stellen, ich habe mich selbstverständlich nur GRUNDSÄTZLICH geäussert, und so kann es im Einzelfall Sinn machen, den HI mit Alarm zu fahren, für mich ist es aber eben nicht von vornherein ein Grund.

Ich mache meine Entscheidung immer davon abhängig, ob es dem Pat. tatsächlich nutzt, für ein wenig Zeitgewinn recht hohem Stress und einem siebenfachen Unfallrisiko auszusetzen. Und mir scheint, dass genau dieses erhöhte Unfallrisiko oft sehr verdrängt wird.

Ach übrigens, der Transportführer kann gar kein SoSi anordnen, er kann allenfalls Sonder- und Wegerechte freigeben. Das heisst für den Fahrer aber noch lange nicht, dass er deswegen SoSi nutzen muss.

MfG

brause

76440
15.09.2004, 19:28
Original geschrieben von Etienne
Hey Leute!

Diese Frage ist eigentlich ziemlich einfach zu beantworten. Ich transportiere den Patienten mit Sonderrechten, wenn der Patient in einen lebensgefährlichen Zustand befindet. In diesem Fall muss ich auch ein NEF anfordern bzw. mit Notarzt transportieren! Rein theoretisch ist ein Transport mit Sonderrechte/Wegerechte ohne Notarztanforderung völlig unlogisch! Denn, wenn der Patient in Lebensgefahr schwebt brauche ich einen Notarzt bzw. fahre ihm entgegen (oder Ausnahme bin ich vor dem NA im Krankenhaus) oder der Patient ist nicht so schwer erkrankt, brauche keinen Notarzt und somit habe ich auch nicht das Recht Sonderrechte/Wegerechte in Anspruch zu nehmen!


mmh, da stelle ich mal eine situation gegen: starke blutung bei einer schwangeren person. du kannst im auto nicht wirklich viel mehr machen als kompressen vorlegen. soooo schnell verliert die pat ja auch ned blut, das sie sofort kollabiert. also, pat voll ansprechbar und guter dinge, aber starke vaginale blutung. für mich ein fall, wo ich nicht wirklich einen NA brauche, ein transport mit SR aber indiziert ist, da schnelle chirurgische intervention von nöten ...

Andreas 53/01
15.09.2004, 20:54
Hallo!

Genau um diese Mühseelige Diskussion zu vermeiden ob Sondersignal oder nicht; " Bei Bauchweh ja, bei nasenbluten nein !" zu umgehen, hab ich dazu nicht mehr geschrieben!

Das muss im Zweifel der Fahrzeugführer mit dem Fahrer absprechen bzw. in Absprache mit einem Arzt oder der Leitstelle zur Kenntnissnahme. Weil die Leitstell den zustand des Patienten aus der Ferne nicht beurteilen kann gilt dann eben § 35 Abs.5a und § 38 Abs. 1 der StVO Die da lauten;"
35 (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden und
38(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Die Gesetze finden sowohl bei der Hinfahrt wie auch der Transport z.b. in ein Krankenhaus Anwendung!
Das kann man nicht auf Einzelfälle pauschal sagen bzw. hat eh jeder eine andere Auffassung was wichtig ist und was nicht! UNd was bringt es wenn ich erzähle wie das hier gehandhabt wird in Bayern dafür aber anders ..!?!

MfG

76440
15.09.2004, 21:00
das wir auf keinen nenner kommen ist ja ziemlich klar, weil's halt zu viele verschiedene ansichten gibt. aber die ansichten, die es gibt, so finde ich, lohnt es sich schon zu diskutieren. alles hat für und wieder, alles ist situationsabhängig, aber WARUM wird es so gemacht WIE es gemacht wird ?!? DAS ist doch mal interessant zu wissen und zu diskutieren. nichts anderes habe ich gewollt ... eine lösung für alle gibt's hier sowieso nicht. aber vllt gibt es hier so ein oder andere erkenntnisse, die sich einer hier mitnimmt ... man weiss es nicht. aber man kann natürlich auch gleich abblocken :-/

Andreas 53/01
15.09.2004, 21:18
Hallo!

Das ist zwar eine vernünftige Argumentation, aber in wie weit sind die Informationen im Zweifelsfall verwertbar?

Beispiel:

Du bist Leiter eines Rettungsdienstes und bekommst nun zweimal pro Woche Anzeigen wegen Mißbräuchlicher Verwendung von Blauhorn und Martinlicht ohne weitere Verstöße.

Du Argumentierst auf Grund des Gesundheitszustandes und der Aussagen des aufnehmenden Arztes das die Verwendung von Sondersignal fraglich war und der Gesundheitszustand dadurch nicht zu einer direkten Verschlechterung geführt hätte.

Der Fahrer bzw. die Mitarbeiter Argumentieren gegen diese Entscheidung und sagen; " ja aber im Internet hat einer gesagt...".
Dann würdest Du wohl auch sagen, was interessiert mich was einer im Internet gesagt oder geschrieben hat oder wie das woanders gehandhabt würde!
Es zählen leider nur die Fakten und die derzeit gültige Rechtsfassung.

Deswegen würde ich mit dem " Aufschnappen " von Ideen und Praxis aus anderen Bereichen vorsichtig umgehen. Es dienst lediglich der Information, verwerten kann man nicht alles aus diesem Forum!

MfG

76440
15.09.2004, 21:28
davon war auch nie die rede !! entscheiden muss das jeder für sich bzw in absprache mit den kollegen, keine frage. formuliere ich es halt mal anders: vllt regt es den einen oder anderen doch mal zum nachdenken an, wieviele blaufahrten nicht vllt unnütz waren. denn da sind meiner meinung nach viele von unnütz. aber wie gesagt, alles relativ ...

du hast einfach kein bock auf diese diskussion, schade. noch mehr schade finde ich aber, dass du sie doch ein stückweit kaputt machst ...

Kreuz 50
16.09.2004, 13:02
Ich fahre immer dann mit Blaulicht ins Krankenhaus, wenn ich beim Essen unterbrochen wurde, meine Fernsehsendung weiter gucken möchte, oder um einfach wieder schnell ins Bett springen zu können.

Frühstücker
17.09.2004, 16:36
und wenn der Feierabend naht... ;-)