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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

  1. #1
    fm1 Gast

    Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

    Hallo

    Sind euch fälle bekannt in dem irgendwelche leute sich ein Blaulicht in Ebay gekauft haben und damit rumgefharen sind oder sich im Internet Töne von SoSi anlagen runterladen und damit dan voll aufgetret durch die gegendfahren? Welche Strafen stehen auf diese möchtegern Feuerwehrler oder Sanitäter?

    Danke schon mal im vorraus.

  2. #2
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    Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....

    Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Joevo82
    Amtsanmaßung
    Welches Amt sollte man sich damit anmaßen können?

    MfG

    Frank

  4. #4
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    Das Amt einer Organisation oder Behörde mit Sicherheitsaufgaben.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
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    Hoi,

    wenn du bei nem FW Auto einfach mal die SoSi betätigst ohne grund und du wirst erwischt, dann kostet das 20€...

    Wenn du dir in e-bay so eine Runumkennleuchte kaufst oder ne SoSi ins auto einbaust und wirst erwischt, dann:

    1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)

    2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
    - Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
    - Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
    - Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.

    3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)


    MfG Fabsi

    P.S.: UND NEIN, ich habs noch nicht gemacht, aber bei uns im KV haben Kollegen schonmal mitm RTW so nen Spinner verfolgt bis die Kollegen der Pol dann endlich da waren ;)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das Amt einer Organisation
    Ein Organisationsamt also.... ;-)

    oder Behörde mit Sicherheitsaufgaben.
    , welche auch nicht zwingend ein Amt repräsentiert.
    FW und KatS sind zwar Behörden, deren Angehörige aber keine Amtsträger.

    Letztlich muß man für eine _Person_ den Status des Amtsträgers vortäuschen.
    Nur Blaulicht auf dem Auto reicht dazu nicht.
    Eine Anhaltekelle mit "Stop Polizei"-Beschriftung kommt da schon eher hin.

    MfG

    Frank

  7. #7
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    Zitat Zitat von F64098
    Ein Organisationsamt also.... ;-)



    , welche auch nicht zwingend ein Amt repräsentiert.
    FW und KatS sind zwar Behörden, deren Angehörige aber keine Amtsträger.

    Letztlich muß man für eine _Person_ den Status des Amtsträgers vortäuschen.
    Nur Blaulicht auf dem Auto reicht dazu nicht.
    Eine Anhaltekelle mit "Stop Polizei"-Beschriftung kommt da schon eher hin.

    MfG

    Frank
    OK, übergeredet ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Joevo82
    Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....
    Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.
    Ein ganz wichtiges Merkmal hast du hier noch vergessen:
    DIE NÖTIGUNG!

    Da ja die anderen Verkehrsteilnehmer (unberechtigt) angewiesen werden ...Sofort frei Bahn zu schaffen... ist das eine Nötigung.

    DIese wirkt u.u. viel schwerer als das Fahren ohne Betriebserlaubnis...
    U.u. kann der Lappen hier je nach Richter schon eine weile Weg sein!

    Ob Amtsanmaßung nun eine Rolle spielt oder nicht, ist eigendlich zweitrangig, da es hier wohl zu einer Gesamtstrafe kommen wird, wo die einzelnen Tatbestände so nicht so sehr ins Gewicht fallen (fällt ein Tatbestand weg, gibt es für die anderen halt mehr ;-) )
    Der Führerscheinentzug bzw. das Fahrverbot kann hier einerseits Teil der Strafe sein, andererseits hiervon auch ausgenommen und einfach eine Folge der Tatsache sein, dass der Richter den Täter für "ungeeignet" hält.

    Was nun letztendlich bei rauskommt ist Glückssache, kommt aber auch sehr auf die Umstände an.
    (zum Spass in der verlassenen Bauernschaft ohne andere VT´s in Sichtweite, oder um fünf Uhr NAchmittags in der Belebten Innenstadt!)

    Generell werden aber bei einer solchen "Blaulichtfahrt" auch noch die begangenen anderen Verkehrsverstösse (Geschwindigkeit, Rote Ampeln usw.) auch noch einzeln gewertet!

    Für etwas ungewisser sehe ich da die Sache mit dem MArtinshorn aus dem Radio (ohne Blaulicht). Einerseits nimmt man ja keine Veränderung am KFZ vor, also Erlöschen der Betriebserlaubnis fällt weg. Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
    (DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
    Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...

    Wenn es aber doch gelingt und der Fahrer schon so taub ist, das er das im Innenraum auch ertragen kann, dann kommen mit ausnahme der Betriebserlaubnis-Sache auch alle anderen oben genannten Fälle in Betracht.

    Gruß
    Carsten

  9. #9
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
    (DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
    Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...
    Naja, eigentlich ist weniger Leistung erforderlich um eine hohe Frequenz zu erzeugen, als eine tiefe Frequenz bei gleicher Lautstärke.. Darum hauen sich die BUMM BUMM leute auch zig Endstufen in den Kofferraum, damit die ihren 500Watt-Subwoofer befeuern können, während die Hochtöner bzw. Mitteltöner evtl. sogar an der Endstufe des Radios betrieben, eine ausreichende Lautstärke erzeugen können..

    Also nen Lautsprecher (Horn) mit entsprechender Leistung und Frequenzgang an so ne Subwoofer-Endstufe, und damit kann man dann schon ganz nett tatü tata machen..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  10. #10
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    Wir haben mal SPAßHALBER und auf dem FW Gelände als keiner in der Nähe war übers Auto die Sirene abgespielt. Unser Komandant, der in dem Moment im TLF was gesucht hat kam ganz entsetzt rausgesprungen und hat und wie ein Zug angeschaut und gefragt, warum wir uns nicht umziehen. Daran, dass sein Melder nicht gelaufen ist hat er gar nicht gedacht ;)

    Also so unwahrscheinlich ist des ned mit dem Auto!
    Geändert von Freakmaster (23.04.2006 um 20:05 Uhr)
    MFG Flo

  11. #11
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    Zitat Zitat von fm1
    [...]
    Sind euch fälle bekannt in dem irgendwelche leute sich ein Blaulicht in Ebay gekauft haben und damit rumgefharen sind oder sich im Internet Töne von SoSi anlagen runterladen und damit dan voll aufgetret durch die gegendfahren? Welche Strafen stehen auf diese möchtegern Feuerwehrler oder Sanitäter?
    [...]
    Darf man fragen wieso du das wissen willst? Tönt ein wenig dach, als ob du oder jemand aus deinem Umfeld so was vor hat, bzw. gemacht hat ... ;-)

    marlon
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Fabpicard

    1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)
    Das ist noch Korrekt.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
    - Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
    - Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
    - Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.
    Der FE ist definitiv nicht weg, sofern er nur rumfährt und keine Strassenverkehrsgefährdung oder dergleichen macht und zur MPU muß er auch nicht.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)
    Und das ist auch wieder völlig falsch, ins Führungszeugnis werden nur Verurteilungen ab 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw gleichwertiges Bußgeld eingetragen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von fm1
    Hallo

    Sind euch fälle bekannt in dem irgendwelche leute sich ein Blaulicht in Ebay gekauft haben und damit rumgefharen.
    Hier ist auch so ein Fall:
    http://www.presseportal.de/polizeipr...id=8&keygroup=
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  14. #14
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    Hoi,

    @Alex22:

    würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???

    "Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
    Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)

    Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.

    Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.



    Und zum Führungszeugniss würd ich mal googeln ;)

    Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.


    Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
    /edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
    edit/

    MfG Fabsi


    P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*

  15. #15
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    5.255
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hoi,

    @Alex22:

    würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???

    "Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
    Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)
    Das hab ich auch nie abgestritten, ist übrigens auch bei einem Magnetblaulicht so.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.
    Die hat aber auch nur indirekt was wegen der Blaulicht fahrt zu tun, denn er mußte wenn dann zur MPU weil er die 18 Punkte erreicht hat und nicht weil er mit Blaulicht gefahren ist obwohl er es nicht haben darf.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.
    Auch das hat in keinster weise was mit dem Blaulicht zu tun.


    Zitat Zitat von Fabpicard

    Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
    /edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
    edit/
    Du machst schon wieder einen Fehler ..
    Ins Führungszeugnis werden nur GELDSTRAFEN eingetragen (bzw Haftstrafen)
    und keine Bußgelder bzw Ordnungswidrigkeiten.



    Deswegen kann ich diesen Satz nicht zustimmen.
    Zitat Zitat von Fabpicard

    P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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