Hi,
ich bin da anderer Meinung.
1. Grundsätzlich: Du darfst ein solches Gerät zu Hause haben
2. Du darfst es aber nicht nutzen.
Grund: Du hast keine Frequenzzuteilung lt. TKG.
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§ 47
Frequenzzuteilung
(1)Für jede Frequenznutzung bedarf es einer vorherigen Zuteilung durch die Regulierungs-behörde. Die Frequenzzuteilung erfolgt nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver Verfahren.
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§ 7 BOS Funkrichtlinien
4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben
(z.B. im Privat-Kfz)
oder Handsprechfunkgeräte auch außerhalb eines konkreten
Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen
vorzuzeigen.
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Soweit die Rechtslage.
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge