Hallo Forum,
mich würde interessieren, ob die Polizei einfach irgendwelche Funkgeräte, Funkscanner,... überprüfen bzw. beschlagnahmen darf (z.B. in einem KFZ)!
Gruß Florian.
Hallo Forum,
mich würde interessieren, ob die Polizei einfach irgendwelche Funkgeräte, Funkscanner,... überprüfen bzw. beschlagnahmen darf (z.B. in einem KFZ)!
Gruß Florian.
...unter gewissen Voraussetzungen schon:
...wenn damit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet wurde/wird oder ein solches zu vermuten ist.
...wenn ein Gerät betrieben wird obwohl, dass verboten ist.
Gruß Carsten
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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Und wie heißt es so schön man darf das Gerät betreiben aber nicht die Frequenzen der BOS damit ablauschen, ich verstehe das sowieso nicht wie man im Auto das Ding haben kann bzw offen im Auto liegen lässt oder mit aufgedrehtem Funk an der Polizei vorbei fährt (im Bezug auf Scanner).
das ganze kann sofort an Ort und Stelle auch beschlagnahmt werden, es muss aber dann von Seiten er Polizei ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
eine kleine Anekdote dazu bei ner Verkehrskontrolle eine KBI´s der den Höhrer seines Fug´s unter der Armlehne hatte.
Nachdem er zum Polizisten die Papiere gegeben hat, hat er ihm den Höhrer hingehalten und gesagt er kann auch hierüber die Personenabfrage machen er muss nur schnell den Kanal wechseln ;-)
Wenn ein begründeter Tatverdacht einer strafbaren Handlung besteht kann die Polizei in ihrer Funktion als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Beweismittel sicherstellen (§ 94 StPO freiwillige Herausgabe) oder Beschlagnahme (unfreiwillige Herausgabe). Derartige Handlungen sind allerdings Zwangsmaßnahmen und stehen grundsätzlich dem Richter zu. Das heißt, das die Polizei nur bei Gefahr im Verzuge Beweismittel sichern kann ebenso wie die Staatsanwaltschaft gemäß § 98 StPO!
Wenn du also einen Funkscanner hast und die Polizei sieht diesen bei dir wird nichts passieren, hören die Herren in grün allerdings Funkverkehr, der auf nöbl hinweißt, so ist das polizeiliche Ermessen ausreichend um der Sache nachzugehen.
Also, lass dich nicht erwischen, dann wird auch keiner meckern, außer manche Leute aus diesem Forum natürlich ;-)
Gruß Axel
Wer Wind säht, wird Sturm ernten!
Mal ne Frage in dem Zusammenhang:
Da ich mich bei uns um die Funkgeräte kümmere (2m-Band), nehme ich die Geräte öfter mit nach Hause (Akku- und/oder Funktionstest).
Angenommen, ich komme in eine Kontrolle und die Geräte werden im Kofferraum "entdeckt". Kann/wird das Ärger geben (Geräte sind aus und auf einen anderen Kanal als die Pol-Kanal eingestellt)?
thilo
...da weder der Transport noch der Besitz von solchen FuG's strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt kannst Du die FuG's problemlos im Kofferraum haben da Du sie ja nicht in Betrieb hast.
Ferner sind/sollten die FuG's ja auch BOS-Konform und angemeldet bzw. registriert sein, was Dich in einer solchen Situation ebenfalls entlastet.
Bei einer Kontrolle Deines Fahrzeuges wirst Du mit einigen netten erklärenden Worten und unter Zuhilfenahme deines Dienstausweises keine Probleme zu befürchten haben.
Gruß Carsten
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Mit netten Worten und nicht zwangsläufig auf Konfrontation angelegt kommt man in der Regel doch am weitesten ;-)Zitat von Pille112
Danke für die Infos
Also bei uns gibts keine Dienstausweise (nur für die JF ^^).Zitat von Pille112
Da müsste dann wahlweise der Dachaufsetzer oder ein Aufkleber auf der Heckscheibe als Legitimation langen...
...dann eben die Clubkarte über Deine Mitgliedschaft im Club der einsamen Löschknechte oder ein Empfehlungsschreiben von eurem Präsidenten ;-)Zitat von Allmächtiger
Gruß Carsten
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Das ist da "A und O" einer jeden Begegnung. Ob mit Dienstkleidung oder ohne.Zitat von thilo
Ob im dienstlichen Auftrag oder privat.
Ich habe noch nie Ärger bei Kontrollen gehabt. Mit einer (den jeweiligen Umständen angepassten) Priese Humor und Hilfsbereitschaft (Bereitschaft den Dienst der Kollegen so einfach und erträglich zu machen wie möglich) lassen sich viele Probleme bereits im Vorfeld, also in Gesprächen vor irgendwelchen Zwangsmaßnahmen klären.
Das schließt ein Ankündigen der Bewegungen mit ein.
"Dazu muß ich an den Kofferraum/ das Handschuhfach"
"Das Portemonnaie hab' ich hinten in der Hose/ in der Jackeninnentasche"
Das ist für beide Parteien am angenehmsten.
Der Kontrollierte ist schnell und ohne Ärger wieder "auf freiem Fuß".
Die Kontrollierenden sind schnell und unbürokratisch wieder bei (evtl.) wichtigeren Dingen.
... Die Herren der Polizei werden sich nicht viel für Dienstausweise interessieren. Auch nicht für Aufkleber oder andere wichtige Zeichen. Polizisten sind auch nur Menschen, glaubt mir sonst käm ich mir komisch vor, und diese werden 1. dann nicht tätig, wenn die Geräte im Auto liegen, weil du nichts strafbares tust und 2 werden sie nicht tätig, weil du ihnen kurz und höflich erklärst, was deine Aufgaben sind. Und kein Polizist der BRD wird dir Theater machen, weil die sich meistens um Wichtigeres kümmern müssen!
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Au je... wenns so wäre, dann hätten die jetzt schon gut 50 Funkgeräte und minimum 30 Blaulichter von mir auffer Wache *g*Zitat von thilo
MfG Fabsi
Bei den klammen öffentlichen Kassen bestimmt ne super Beschaffungsmethode ;-)Zitat von Fabpicard
thilo
Ich hatte bis dato nur einmal ein Problem, als ich aus beruflichen Gründen das Auto voll hatte, und wärend des G8 in Rostock in eine Kontrolle gekommen bin ;)
Und die Polizeischüler haben mich, obgleich in eine Zulassung hatte und mich beruflich ausweisen konnte, erstmal mit den Geräten festgehalten...
Aber nach dem der Führer vor Ort, sich erkundigt hatte, durfte ich dann weiter fahren ;)
Bei den nächsten 2 Kontrollen durfte ich dann schneller weiter.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
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