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Thema: Rechtsfrage - in der ÄAppO nix gefunden...

  1. #1
    Kubi Gast

    Rechtsfrage - in der ÄAppO nix gefunden...

    Hallo,

    ich hätte mal eine Rechtsfrage bezgl. diverser Titulierungen vor der Promotion.

    Cand. med., so hat mans mir beigebracht, durfte nur in der Zeit zwischen Eintritt in das Promotionsverfahren und Verteidigung geführt werden.

    Nun begegnete mir heute jemand (ich glaube, RS...) mit einem Stud. med. auf dem Namensschild....

    Ich fands ehrlich gesagt absolut überzogen, diesen Unsinn auf ein Namensschild zu schreiben. "Früher" :) hätte man dafür einen Tritt ins Rektum bekommen.

    Darf diese Bezeichnung regulär geführt werden?

  2. #2
    Carotthat Gast

    Einfacher

    stud.med. = Student der Medizin = Jeder, der in dem Studiengang eingeschrieben ist

    cand.med. = canditatus medicinae = Nach dem Physikum, den ersten zwei Jahren = "höherer" "Titel" als stud.med.

    Über den Sinn solcher Bezeichnungen zu diskutieren, ist wohl Zeitverschwendung.
    Manchmal dient's auf dem Namensschild als Unterscheidung zwischen PJ'lern und Studis. Oder AiPlern.

    Caro.

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