Hallo,

ich hätte mal eine Rechtsfrage bezgl. diverser Titulierungen vor der Promotion.

Cand. med., so hat mans mir beigebracht, durfte nur in der Zeit zwischen Eintritt in das Promotionsverfahren und Verteidigung geführt werden.

Nun begegnete mir heute jemand (ich glaube, RS...) mit einem Stud. med. auf dem Namensschild....

Ich fands ehrlich gesagt absolut überzogen, diesen Unsinn auf ein Namensschild zu schreiben. "Früher" :) hätte man dafür einen Tritt ins Rektum bekommen.

Darf diese Bezeichnung regulär geführt werden?