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Thema: Hygienevorschriften Feuerwehrfest

  1. #1
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    Hygienevorschriften Feuerwehrfest

    Moin
    Ich suche verzweifelt irgendwas wo drinsteht:
    -was verkauft werden darf (Stichwort Mett/Hackfleisch oder Sahnetorte)
    -wie evtl. die "Küche" auszusehen hat (Boden fest oder Schotter...)
    -Wie siehts mit einem Holzkohlegrill unter freiem Himmel aus?

    Habe leider beim Google nix gefunden...hat alles auf gewerblichew Betriebe gepasst, aber net auf Feuerwehrs.

    Danke
    Flo
    Gruß
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  2. #2
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    Weck keine schlafenden Hunde sonnst machste kein Feuerwehrfest mehr
    wegen Gesundheitszeugniss, Kühltheke usw.
    Der Hotel und Gaststätten Verband macht schon Razien mit der GEMA wegen
    unproffessionel aufgezogenen Festen und Musikpiraterie.Ein Feuerwehrfest oder ähnliches macht angeblich den Umsatz der ortsansässigen Kneipen und Restaurants kaputt wegen Bier fürn Euro und selbst gebackenem Kuchen etc.

  3. #3
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    http://www.munlv.nrw.de/verbrauchers...hygienisch.pdf
    Hier gibts n flyer vom Land NRW vielleicht hilfts ja ,oder frag bei eurem Ordnungsamt nach.

  4. #4
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    Feuerwehrfest

    Die Kanalratte hat recht.
    Bis 2009 greift das EU-Recht. Ist dann kein großer Unterschied zwischen dem Gewerblichen und Deinem Feuerwehrfest. Als erstes brauchst Du aus Deiner Truppe eine Fachkraft für Lebensmittelsicherheit, der den Kopf hinhält.
    Bis dahin gehst Du mit Deinen Mannen zum Gesundheitsamt zu einer Erstunterweisung, dann bist Du auf der sicheren Seite falls Du mal ne Salmonelle verbreiten solltest. Die Schulung kostet nichts, ist aber notwendig. Weitere Infos kannste auch beim WKD holen, merk Dir sein Gesicht, falls er am Fest auftaucht.

  5. #5
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    Wenn man es genau nimmt, besteht wirklich kein Unterschied zwischen Feuerwehr und Gewerbe.
    Schließlich ist unser Fleisch auch nicht haltbarer als das von der Gastronomie...

    Nur wenige Beispiele.
    - Kopfbedeckung (oder Glatze) für Zubereitendes Personal
    - staubfreier fester Fußboden mit "Abstand" zum Boden
    - fließend kalt + warm Wasser
    - fließend Abwasser
    - Grill nach oben geschützt (nicht unter freiem Himmel)
    - regelmäßige desinfektions- und reinigungs "Rituale" auf den Tischen
    - Gesundheitszeugnis + 1xjährliche fortbildung ist selbstredent
    - ununterbrochene Kühlkette bei Frischprodukten
    - einweg/neue Utensilien im Arbeitsbereich des Personals (Lappen, Schwamm) nix zum auswaschen
    - etc
    - etc

    versucht soweit möglich an diese Punkte heran zu kommen,
    wenn der Stand sauber und Hygienisch ist,
    für Kühlung und desinfektion gesorgt ist,
    größtenteils Gesundheitszeugnisse vorhanden sind und
    einwegutensilien verwendet werden, sollte es keine Probleme geben

    Aber da geb' ich keine Garantie ;-) ist nur ein Erfahrungswert...

  6. #6
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    Drum wird bei uns in der Gegend meistens ein Festwirt mit der Bewirtung beauftragt. Dann hat man selber keine Schwierigkeiten. Die Baar wird selber gemacht, den Rest überlässt man den Jungs und Mädels.

  7. #7
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    Zitat Zitat von alarma
    Wenn man es genau nimmt, besteht wirklich kein Unterschied zwischen Feuerwehr und Gewerbe.
    [...]
    Nur wenige Beispiele...
    Und wenn man es ganz genau nimmt, sehe ich da keine Vorgabe, die man nicht befolgen könnte. Auch wenn das EU-Recht greift, werden die meisten Wehren/Vereine entsprechend geschulte Leute in ihren Reihen (oder irgendwo im Bekanntenkreis) haben.

  8. #8
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    Also wir waren die Tage mit der Feldküche im "Einsatz" um sowas in der Art zu bekochen:

    a) Küche ist abetrennter Bereich wo nur! Küchenpersonal reindarf.
    Die Küche muss überdacht sein, das mit dem festen Boden war bei uns nicht wichtig. ( Gesundheitsamt war da! ). Für Küchenpersonal nur Einmalhandtücher.

    b) Alle mit Gesundheitszeugniss.

    c) fließendes Trinkwasser(!!), also kein Gartenschlauch ect.

    d) Möglichkeit der Abwasserentsorgung

    e) möglichst eigene Toilette für Küche, Einmalhandtücher

    f) Kühlung für alles, was gekühlt werden muss

    Der Rest, was die Lebensmittelverarbeitung angeht, wird dir bei der Belehrung erklärt.

    Generell, je professioneller das aussieht, desto weniger Fragen werden gestellt

  9. #9
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    Das ist einrichtungsmäßig alles keine Kunst, in den meisten Gerätehäusern oder Mehrzweckhallen, wo Feuerwehrfeste i.d.R. ablaufen, ist das meiste schon vorhanden, und auch Imbissbudenanhänger sind entsprechend vorgerüstet. Laut unserem Gesundheitsamt muss übrigens nicht jeder, der auf öffentlichen Festen mit Nahrung jongliert, ein Gesundheitszeugnis haben, die Aussage war, dass mind. 1 pro Schicht, besser aber die Hälfte der Leute dieses vorweisen können.

    Zitat Zitat von NWD
    c) fließendes Trinkwasser(!!), also kein Gartenschlauch ect.
    Entsprechende Schläuche gibt's beim Getränkevertrieb deines Vertrauens, die müssen die nämlich für Schankwagen etc. ebenfalls vorhalten. Im Grunde sind das stinknormale Gartenschläuche, nur gepflegter bzw. mit Pflegenachweis (regelmäßige Desinfektion).

  10. #10
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    Aha, danke erstmal.
    Weiß vielleicht noch jemand obs einschränkungen gibt bzw. geben könnte was verkauft werden darf?
    Mir wollte jemand erzählen es dürften keine Sahnetorten (privat hergestellt) verkauft werden wegen Salmonellen etc., da im Fall der Fälle nicht nachgewiesen werden könnte wo die Torte her ist?!?
    Gruß
    Flo
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  11. #11
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    Steht alles in diesem Faltblatt und lässt sich aus dem GMV ableiten

    Alternativ ist das Gewerbeaufsichtsamt euer bester Ansprechpartner. Einfach mal zu einer Sitzung mit einladen. Evtl habt ihr auch einen Betreuungszug in der Nähe, die müssten/sollten/könnten sich damit auskennen.

    Zitat Zitat von grab3107
    Drum wird bei uns in der Gegend meistens ein Festwirt mit der Bewirtung beauftragt. Dann hat man selber keine Schwierigkeiten.
    auch ein geschickter Schachzug, zumal man so Ressourcen frei hat.
    Alternativ kann man auch dem B-Zug gegen Gewinnbeteiligung anlocken (die können auch üben)

    Zitat Zitat von KBL1956
    Bis 2009 greift das EU-Recht. Ist dann kein großer Unterschied zwischen dem Gewerblichen und Deinem Feuerwehrfest. Als erstes brauchst Du aus Deiner Truppe eine Fachkraft für Lebensmittelsicherheit, der den Kopf hinhält.
    Welches EU Recht? Sicherlich hast du Quellen

    Zitat Zitat von Kanalratte
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    was für ein professioneller Post ..

    1) Der DEHOGA macht gar nix. keine Razzia und nix
    2) GEMA ist eine ganz andere Baustelle, wer damit Probleme hat ist selber schuld
    3) keiner glaubt doch das 1 Tag der offenen Tür im Jahr irgendwas kaputt macht ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von scholdes112
    Mir wollte jemand erzählen es dürften keine Sahnetorten (privat hergestellt) verkauft werden wegen Salmonellen etc., da im Fall der Fälle nicht nachgewiesen werden könnte wo die Torte her ist?!?
    Grundsätzlich dürfen überhaupt keine Lebensmittel verkauft werden, die privat hergestellt wurden, da sicherlich bei niemandem daheim die Küche vom Gesundheitsamt abgenommen und überwacht wird.

    Allerdings wird über diese Tatsache bei Vereinsfesten meistens im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hinweg gesehen.


    Manche Gesundheitsämter verlangen übrigends auch den Aushang von den jeweiligen Lebensmittelzusatzstoffen auf den Preistafeln. Allerdings sehen das denke ich nicht alle so streng.

  13. #13
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    Hygiene beim Feuerwehrfest

    Hannibal ich will nicht streiten sondern nur Recht haben
    Ich hatte es irgendwo gelesen hier der Beweiss
    http://www.dehoga-bundesverband.de/u...astronomie.pdf

  14. #14
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    schreib ich dir morgen was dazu

    wenn du es dir genau durchliest siehst du das der normale TDOT kaum darunter fällt ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  15. #15
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    Zitat Zitat von hannibal
    wenn du es dir genau durchliest siehst du das der normale TDOT kaum darunter fällt ...
    Wenn man es sich genau durchliest kommt man zu dem Schluss, dass der DEHOGA normale Feuerwehr-TdoT doch unter Schwarzgastronomie ansieht und davon nur bei Jubiläen abweicht, weil diese einen "besonderen Anlass" im Sinne des § 12 Gaststättengesetz darstellen.

    Auszug:
    Zitat Zitat von DEHOGA
    Das Bundesverwaltungsgericht hat 1989 in einem Grundsatzurteil (Urt. v. 4.7.1989, AZ: 1 C 11/88) den „besonderen Anlass“ festgelegt. Ein solcher liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Im Gegensatz zur „landläufigen Meinung“ reicht nicht jeder selbstgeschaffene Anlass für eine solche
    Gestattung aus. Vielmehr muss der Anlass so bedeutend und außergewöhnlich sein, dass die gastronomische Tätigkeit lediglich als Anhängsel eines eigenständigen, nicht alltäglichen anderen Ereignisses anzusehen ist.

    Ein eigenständiges Ereignis und somit ein „besonderer Anlass“ liegt sicherlich vor,
    wenn z.B.
    - ein Verein sein 50-jähriges Jubiläum feiert,
    - der Öffentlichkeit ein neues Gemeinde- oder Pfarrhaus übergeben wird.
    Jedoch liegt bei den meisten Veranstaltungen kein „besonderer Anlass“ vor. Hier steht ausschließlich die Gewinnerzielung durch gastronomische Tätigkeit im Vordergrund, wobei es ohne Bedeutung ist, ob auch gemeinnützige Ziele verfolgt werden. Der Zweck heiligt nicht die Mittel!

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