Ergebnis 1 bis 15 von 860

Thema: [Sammelthread] Alles, was lustig ist

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    Die 10 Maßnahmen, damit die Kameraden nicht heimlich ohne dich zu Einsätzen fahren
    Platz 10
    Du setzt Deine Oma vor den Scanner und weist Sie an, dass sie Dich jedesmal anruft, wenn im Funk der Name deiner Wehr ertönt.

    Platz 9
    Du versteckst die Fahrzeugschlüssel der Löschfahrzeuge und hängst einen Zettel ans Armaturenbrett "Ruft mich an, wenn Ihr die Schlüssel braucht".

    Platz 8
    Du installierst eine Webcam gegenüber dem Feuerwehrhaus und beobachtest rund um die Uhr den Monitor.

    Platz 7
    Du koppelst den Lichtschalter des Feuerwehrhauses mit der Sirene - das Ende aller Heimlichkeit.

    Platz 6
    Du dringst in das Fernmeldehäuschen eures Ortes ein und leitest die Notrufnummern 110 und 112 über deinen Privatanschluss. Du musst dann halt immer zu Hause sein, falls was ist.

    Platz 5
    Du mauerst die Türen zu Eurem Feuerwehrhaus zu und eröffnest einen Preßlufthammerverleih.

    Platz 4
    Du nimmst einen Schlafsack und schläfst in Zukunft im Feuerwehrhaus vor den Fahrzeugen, dann merkste schon wenn was los ist.

    Platz 3
    Du rufst im 15 Minutenabstand deinen Wehrführer an und fragst ob noch alles ruhig ist.

    Platz 2
    Du bandelst mit dem Disponent eurer Leitstelle an und bietest ihm "Sex gegen Einsätze".

    Platz 1
    Du machst einfach eine gescheite Ausbildung und bekommst, wenn du brav bist einen Meldeempfänger. Dann kriegste immer mit, wenn was los ist.
    __________________________________________________ ____________________________


    Die 10 Gebote für feuerwehrdienstleistende Ehepaare und deren Angehörige
    1. Gebot
    Bei Vollendung des 14. Lebensjahres hat jedes Kind der "Feuerwehr-Eltern" die Pflicht bei der Feuerwehr der Eltern mit der Grundausbildung zu beginnen und diese natürlich erfolgreich zu bestehen!

    2. Gebot
    Bei nächtlichen Alarmen müssen sofort Oma/Opa oder dergleichen bei den jüngeren Kindern sein und diese wieder zu beruhigen und schlafenlegen!

    3. Gebot
    Diese Person hat auch so lange im Hause zu verweilen und bis zur Rückkehr die Betten warmzuhalten. Um Erkältungen vorzubeugen hat außerdem heißer Kaffee oder Tee auf dem Küchentisch zu stehen!

    4. Gebot
    Bei Rückkehr der Eltern sollte diese Person schnellstens wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren, um das erschöpfte Ehepaar nicht unnötig aufzuhalten.

    5. Gebot
    Am nächsten Morgen ist das Frühstück von den Kindern ans Bett zu bringen, die anstehenden Arbeiten sind gewissenhaft von den Geschwistern des Feuerwehr-Ehepaars zu erledigen!

    6. Gebot
    Lärm, egal welcher Art, ist an solchen Tagen strengstens untersagt, damit versäumter Schlaf schnellstens wieder nachgeholt werden kann und beide schnellstens wieder einsatzbereit sind.

    7. Gebot
    Verschmutzte Schutzkleidung ist spätestens am nächsten Morgen von den ältesten Kindern zu reinigen und griffbereit zu halten.

    8. Gebot
    Spielzeug ist nur in den Kinderzimmern gestattet um Stolpergefahren bei Nachteinsätzen der Eltern auszuschließen!

    9. Gebot
    Beim Kauf von Geschenken ist von den Angehörigen immer auf die Lieblingsfarbe (rot) des Eheparres zu achten!

    10. Gebot
    Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren haben alle Beteiligten ein Anrecht auf eine kleine Entlohnung durch die zugehörige Feuerwehr ...

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    Bei nächtlichen Alarmen müssen sofort Oma/Opa oder dergleichen bei den jüngeren Kindern sein ... Diese Person hat auch so lange im Hause zu verweilen und bis zur Rückkehr die Betten warmzuhalten.
    Also, ich kenne ja Eure Eltern nicht. Aber ich kann mir was besseres vorstellen [schauder]

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    17.11.2006
    Beiträge
    129
    Jaja, wer will schon seine Schwiegermutter im Bett haben???

  4. #4
    Registriert seit
    26.12.2006
    Beiträge
    86
    Naja wenn se hüpsch is warum nich?? :D

  5. #5
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Also, ich kenne ja Eure Eltern nicht. Aber ich kann mir was besseres vorstellen [schauder]

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich kann mir da auch was besseres vorstellen ;-)

    Hab das ganze auch nur von Freunde aus Austria geschickt bekommen.

  6. #6
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    Ich kann mir da auch was besseres vorstellen ;-)

    Hab das ganze auch nur von Freunde aus Austria geschickt bekommen.
    Naja, bei denen ist ja auch alles möglich [erneut schauder]

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
    Registriert seit
    17.06.2006
    Beiträge
    565

    für alle Freunde des Öffentlichen Dienstes

    Verstopftes Beamtenklo

    Unsere Kleinstadt steckt grade in einer Krise. Begonnen hatte alles mit der Damentoilette im Rathaus, die plötzlich und ohne Vorwarnung verstopft war.

    Ein Verwaltungsbeamter des mittleren Dienstes wagte es daraufhin selbstherrlich und in völliger Überschätzung seiner Kompetenz, einen hiesigen Sanitärbetrieb mit der Schadensbeseitigung zu
    beauftragen.

    Glücklicherweise war ein Beamter des gehobenen Dienstes zugegen, als die Handwerker eintrafen. Sofort erkannte er die Tragweite des Skandals. Nicht nur, dass ein Schwippschwager des Untergebenen in der Firma arbeitete, nein, der Auftrag hätte ordnungsgemäß ausgeschrieben werden müssen - europaweit
    natürlich!

    Der Inspektor veranlasste sofort die nötigen Schritte: Die Firma wurde des Hauses verwiesen, das Damenklo versiegelt, der Auftrag ausgeschrieben und gegen den Hauptsekretär ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

    Weiter verfügte der Inspektor, dass das Herrenklo bis zur Reparatur zum Damenklo umfunktioniert werde und die männlichen Beschäftigten ihre Notdurft an der in der Nähe stehenden Linde zu verrichten hätten.

    Die Betroffenen beschwerten sich daraufhin beim Personalrat, da diese Regelung ja auf das "große Geschäft" kaum Anwendung finden könne. Der Inspektor bestellte daraufhin einen ToiToiToi-Container,
    allerdings ohne Rücksprache mit seinem Dienstvorgesetzten und ohne Ausschreibung.

    Ein zufällig an der Linde urinierender Beamter des höheren Dienstes ließ den eintreffenden Container sofort wieder abfahren und für das intakte Klo eine Art Dienstplan erstellen. Der Hausmeister wurde beauftragt, alle zwei Stunden das Geschlechtspiktogramm an der Toilettentür auszutauschen. Der
    Inspektor bekam ein Disziplinarverfahren.

    In der Tatsache, dass die Männer während der Damenbenutzungszeit ihr kleines Geschäft weiterhin an der Linde verrichteten, sahen die weiblichen Beschäftigten einen illegitimen Vorteil und intervenierten bei der Gleichstellungsbeauftragten.

    Der Bürgermeister ließ daraufhin die Linde fällen, ohne Rücksprache mit dem Umweltministerium und ohne europaweite Ausschreibung.

    Inzwischen ist die ganze Führungsetage des Rathauses suspendiert.

    Die Wurzel allen Übels hat sich dann vor dem Eintreffen des maltesischen Klempners und des Toilettencontainers aus dem nordfinnischen Rovaniemi erledigt.

    Ein Praktikant hatte von zu Hause eine Handspirale mitgebracht und die Verstopfung beseitigt. Diese beispiellose Eigeninitiative stellte die Verwaltung nun allerdings vor ein Riesenproblem: Vor der
    Einleitung eines Disziplinarverfahrens muss der junge Mann ja erst noch verbeamtet werden.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •