Hallo,
wenn ich das Feuerwehrgesetz in BaWü richtig verstehe, kannst Du entweder auf direkten Antrag beim Bürgermeister oder auf Antrag beim Feuerwehrausschuß aus dem Dienst bei Deiner jetzigen Kommune entlassen werden (§13 Abs. 2 Nr. 3).
Welche Form Du hierbei wählst ist wohl von den örtlichen Gepflogenheiten evtl. auch der örtlichen Satzung abhängig. Da die Gründe für den Austritt ja wohl jedem einleuchtend sein sollten, würde ich hier einfach mal formlos bei der Abteilungs- oder Gemeindeführung Deiner jetzigen Wehr den gewünschten Ablauf erfragen.
Dies ist aber auch aus Deiner Sicht eher Höflichkeit gegenüber der scheidenden Feuerwehr. Denn im Endeffekt stehst man als einfacher Feuerwehrangehöriger in den seltensten Fällen (gibt evtl. Unterschiede zwischen den Bundesländern, kenne jetzt nicht alle betreffenden Gesetze auswendig) in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zu seiner Gemeinde. Damit sind auch die disziplinarischen Möglichkeiten eher begrenzt. Was wollen sie auch machen - dich entlassen? ;-)
Bis dann
Dominic




Zitieren