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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

  1. #1
    VanDyk Gast

    Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

    Moin moin Rettungsdienst’ler ;-)

    Wie ist das eigentlich wenn ich aktiv in der Feuerwehr bin, und nun umziehe (in die Nachbarsamtgemeinde) dann muß ich doch als aktives Mitglied in DER Feuerwehr aufhören oder? Gibt es eine Möglichkeit trotz neuem Wohnsitz dort „Aktives-Mitglied“ zu bleiben?


    Viele Grüße

    VanDyk

  2. #2
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    dazu müßtest du erstmal dein bundesland nennen, da das FwG in jedem Bundesland anders ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hallo VanDyk !

    Hier ein kurzer Auszug aus unserer Satzung ( NDS.LK OS St.04.06.98)

    Die Zugehörihkeit zu einer Ortsfeuerwehr richtet sich bei aktiven Mitgliedern nach ihrem Wohnsitz.In Einzelfällen kann das Gemeindekommando hiervon abweichende Regelungen treffen.

    -Also , es wäre möglich ( jedenfalls bei uns )

    Am besten fragste ma deinen Ortsbrandmeister wie das aussieht! Andere frage ist natürlich , wie weit ziehst du von deinem alten Wohnsitz weg und für wie lange ? ( Beruflich bedingt für ein gewissen zeitraum ? )

    Anders wäre vielleicht die möglichkeit wenn du kein aktives mitglied bleiben kannst , das du vielleicht als Ehrenmitglied deiner FF weiter aggierst , also sprich , erstma passives mitglied! Dafür kann es aber bestimmte vorraussetzungen geben , wie z.b Dienstzeit !Wie gesagt , sprech deinen Ortsbrandmeister an , der wird dir bestimmt was dazu sagen können!
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  4. #4
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    Also bei uns in Hessen ist das auch möglich.

    Und bei uns sind auch einige Leute in der FF, die aus einem anderen Ortsteil kommen, und sogar einer, der aus nem ganz anderen Kreis kommt ....

    Warum auch nicht .. Jeder kann ja wohl selbst entscheiden in welche FF er will. Ob das jetzt soviel Sinn macht, jemanden aufzunehmen, der 10km weit weg wohnt muss dann die Führung entscheiden ....

    Also wenn deine jetzige FF einverstanden ist, das du bleibst, kann dich sonst keiner zwingen die FF zu wechseln.

    Gruß Joachim

  5. #5
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    Hier bei uns ist das auch möglich, muss aber im die FW-Führung entscheiden.

    Es ist auch folgendes möglich:

    Person wohnt in Ort A.
    Person arbeitet in Ort B.

    Tagsüber ist er dem Kommando der Feuerwehr Ort B unterstellt. Und Abends, Nachts der FW Ort A.

    Man kann da jetzt drüber streiten ob es sinnvoll ist, aber es ist möglich, laut dem neuem FSHG in NRW.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  6. #6
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    @Backdraft

    Dazu mal ne Frage .. Wie wird das mit der VErsicherung gehandhabt .. Oder wie wird das im Allgemeinen gehandhabt wenn beide Feuerwehren zusammen alarmiert werden. Oder bei welcher FF nimmt der Kamerad dann am Übungsdienst teil usw ....


    Das sind so die Knackpunkte bei uns, weswegen wir
    so eine Duallösung nicht akzeptieren ..

    Gruß Joachim

  7. #7
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    Hallo,

    soweit ich informiert bin kann man nach dem Nds. Brandschutzgesetzt
    a) nur in einer einzigen Feuerwehr tätig sein
    und b) nur in der Gemeindefeuerwehr in deren Einsatzgebiet man seinen ersten Wohnsitz gemeldet hat.

    Soweit mein Kenntnisstand...

    @Pele_MC

    Der Auszug aus der Satzung regelt nur den Wohnsitz innerhalb der Gemeinde und nicht wenn du außerhalb der Gemeinde wohnst.

  8. #8
    VanDyk Gast
    ich bin "Niedersachse" und ich werde ca. 20 km weit weg ziehen. Das wäre aber eine andere Samtgemeinde und dann ist da die Frage, wenn ich in der Wehr bleiben könnte, und ich bekomme über meinen Melder einen Einsatz - bin ich dann wirklich noch versichert - bei der Anfahrt?


    Als Hintergrund noch nebenbei:
    Bei uns der der Wehr sieht es a) mit Nachwuchs nun auch nicht so rosig aus, b) wer geht von seiner alten Wehr schon gern wech ;-) c) die dortige Wehr ist so ... naja ....

    Viele Grüße

    -+[VanDyk]+-

  9. #9
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    @MiThoTyN,

    Versicherung ist kein Ding.

    Wenn beide FW´s gleichzeitig alarmiert werden, wird es schon schwieriger. Ist das aber alles im Vorfeld geklärt worden, ist das kein Prob. Übungsdienst macht er natürlich dort mit, wo er auch wohnt.

    Das ganze wurde eingeführt, weil in den meisten Gemeinden oder Städten, die Bereitschaft tagsüber sehr schlecht ist. Somit hat man zumindest tagsüber weitere Kameraden die helfen.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  10. #10
    Paul Florian Gast
    gelöscht

    Geändert von Paul Florian (10.02.2005 um 13:09 Uhr)

  11. #11
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    tschuldigung,wenn des ein bisschen OT geht.
    aber ein bekannter aus einer nachbar ff will bei uns als "ein" gastlöscher einsätze mitfahren, da er öfters in der gemeinde zu tun hat (und im vergangenen jahr auch einige einsätze hätte mitfahren können,wenn er in unserer ff gewesen wäre). dazu muss er ja dem verein bei uns beitreten. so...gibt es eine stelle im Bay.FW-Gesetz, die einem dies verbietet, wenn er nicht in unsere Gemeinde zieht? Also quasi im ort A wohnt und dort in der FF ist und dann bei uns bei gelegenheit auf einsätze kommt...
    klar muss er dann ja auch zu den übungen kommen...
    kann mir da jemand helfen?

    -äh- also quasi des ganze von oben eben auf bayerische vehältnisse angepasst... :-)
    Geändert von Bugs B (06.02.2005 um 22:17 Uhr)

  12. #12
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    Ist nicht die Frage, aber in RLP sind eigentlich alle der genannten Situationen möglich. Ich selber z.B. wohen in Ort A, arbeite in Ort B und bin auch in B in der FW. Wir haben auch andere Leute die woanders wohnen aber in B arbeiten und auch in B in der FW sind.

    Es geht sogar in A wohnen und in der städtischen FW, in B hauptamtlich in einer WF und in der städtischen FW.

    Unser LBKG machts möglich, man muss nur abklären wo man zur Übung geht.

    In diesem Sinne

  13. #13
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    Original geschrieben von VanDyk
    ich bin "Niedersachse" und ich werde ca. 20 km weit weg ziehen. Das wäre aber eine andere Samtgemeinde und dann ist da die Frage, wenn ich in der Wehr bleiben könnte, und ich bekomme über meinen Melder einen Einsatz - bin ich dann wirklich noch versichert - bei der Anfahrt?


    -+[VanDyk]+-

    Hallo,

    ich würde mir die Frage stellen, ob sich eine Anfahrt aus 20 KM überhaupt lohnt. Wenn du nach 20 min ankommst, dürfte sich das mit dem Ausrücken wohl auch erledigt haben, oder?

    Grüße
    dani k.

  14. #14
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    Also bei uns (Rheinland-Pfalz) in der Feuerwehr haben wir einen, der ist auch während seiner Arbeitszeit bei der FW B und wenn er daheim ist bei der FW A (Entfernung so ca. 20 Km). Da sich die Übungszeiten unterscheiden, nimmt er in beiden Wehren an den Übungen teil.

  15. #15
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    Hallo,

    also ich weiss von uns das erstmal empfohlen wird in die FF zu gehen in welcher ihrem EInsatzgebiet man wohnt.

    Aber es ist auch möglich wenn ich in Ort A wohne und dort bei der FW bin, auch in Ort B bei der FW zu sein. Vorraussetzung die Freundin wohnt dort oder man arbeitet dort!! Desweiteren sollte man schauen bei beiden Feuerwehren hin und wieder bei den Übungen teilzunehmen.

    Nimmt man nun aber eine Führungsposition ein, also hat man in seiner Heimatfeuerwehr den GF, dann hat man den in Ort B zwar auch, muss aber den dort heimischen GF den Vorrang lassen. Sollte dort dann kein GF kommen, dann darf auch der Feuerwehrler aus Ort A in Ort B GF machen. Für den ZF gilt natürlich das gleiche!!

    Also diese Art finde ich durchaus gut.
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

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