@alle
in der DIN 75 080 war die Beschriftung für RTW und KTW vorgegeben. In der neuen DIN EN 1789 gibt es jedoch keine Regelung zur Farbgebung!
zitat aus DIN 75 080:
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Zusätzlich zu dem in......, aufgeführten Anstrich muß (wenn es die Dachform zuläßt) der KTW zur besseren Erkennbarkeit durch andere Verkehrsteilnehmer zwei horizontale umlaufende Streifen in "Leuchtrot" der Farbe DIN 6164.....erhalten.
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Gibt es für Baden-Württemberg empfehlungen vom Sozialministerium dazu?
Steht es jetzt frei wie man seine Fahrzeuge beschriftet?
Danke für eure Antworten.
Gruß HOG
PS in NRW gibt es zB ein Runderlass dazu.