Na dann mal kurz ein paar Grundzüge bezüglich Hygienebestimmungen:

Schutzkleidung darf nicht im verschmutzten Zustand mit nach Hause genommen werden (Verschleppungsgefahr)!

Eine geiegnete Waschmaschine ist eine Desinfektionswaschmaschine, der Unterschied besteht u. a. aus einem Selbstreinigungswaschgang. so was gibts aber nicht bei Quelle.

Deshalb ist es meist gescheiter (und billiger), das Ganze durch eine Wäscherei (die auch Infektionswäsche behandeln kann) machen zu lassen.

Ihr seit als OV für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich, insbesondere da, wo Schutzbekleidung durch die zuständige BG vorgeschrieben ist (also z.B. beim SanDienst). Sollte durch Nichteinhaltung der Vorgaben etwas passieren, ist der OV-Vorstand haftbar!

Bei weiteren Fragen eifach nochmal melden.

MfG

brause