Hallo!
Es handelt sich um Signalgeber welche auf die Sonnenblenden befestigt werden können, meistens handelt es sich dann um LED-Schriftzüge wie sie z.b. bei der Polizei Verwendung finden!

Achtung Hinweis :
Andere als die im §52 StVZO Abs.3a genannten Fahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen keine nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch keine fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.
Dies zur Beachtung!

Bezug:
www.fg-haensch.de

MfG