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Thema: Illegal Polizeifunk abgehört - Geldstrafe

  1. #1
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    Illegal Polizeifunk abgehört - Geldstrafe

    Aus dem Ticker vom Hamburger Abendblatt.

    Meldung von Heute 11:06 Uhr:

    Itzehoe (dpa/lno) - Wegen illegalen Abhörens des Polizeifunks muss eine 37 Jahre alte Hausfrau eine Geldstrafe bezahlen. Die dreifache Mutter hatte im April dieses Jahres heimlich abgehörte Details über eine Schlägerei in der Nachbarschaft weiter erzählt. Das Amtsgericht Itzehoe verurteilte die Angeklagte am Montag zu 15 Tagessätzen von je 5 Euro. Die fünfköpfige Familie lebt von der Arbeitslosenhilfe des Mannes. Die Frau nahm das Urteil an.
    ------------

    Das ist meiner Meinung nach aber ein mildes Urteil... aber ich beschwer mich ja nicht ;-)
    Nun mal Butter bei die Fische...

  2. #2
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    653
    Das mag vielleicht für dich milde sein, doch wenn eine Familie mit Arbeitslosenhilfe auskommen muss, können auch 5 Euro weh tun... Das ist für diese Familie viel Geld...

  3. #3
    feuerwehr-neuling Gast
    moin

    also ich hätte gedacht das man viel mehr bezahlen muss! aber ich würde gerne wissen ob einer genau so viel bezahlen müsste wenn der nicht von sozialhilfe sein geld bekommt!?!
    Also dann ist das wohl bei FW-Funk nicht so schlimm!

    naja mit freindlichen grüßen

  4. #4
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    Original geschrieben von feuerwehr-neuling

    Also dann ist das wohl bei FW-Funk nicht so schlimm!
    Ich glaub da wird kein so großer Unterschied gemacht, was die Höhe der Strafe angeht.
    Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr


  5. #5
    FLORIAN 14 Gast
    Oooohhh doch !!!

    wir "Großverdiener" würden zwar auch zu 15 Tagessätzen verurteilt werden. Was dann jedoch der Tagessatz ist, wird von Deinen Einkünften bemessen. 5 Euro ist für einen Sozialhilfeempfänger angemessen.

    Hab mal im StGB geblättert und folgendes gefunden:

    § 40
    [Verhängung von Tagessätzen
    (1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

    (2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens zwei und höchstens zehntausend Deutsche Mark festgesetzt.


    Also Zusammenfassung: Es gibt mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätze. Ein Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Ein Tagessatz kann zwischen 2 und 10.000 DM (!) liegen.

    Gruß
    Florian 14
    Geändert von FLORIAN 14 (29.09.2003 um 22:01 Uhr)

  6. #6
    feuerwehr-neuling Gast
    moin!

    jo hab ich mir doch gedacht!aber es heißt ja auch das mit zu 2 jahren haft zu rechnen ist! also ist die person ja noch ganz gut davon gekomemn! :-)

  7. #7
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    Tagessätze

    Hier mal 2 Beispiele von Urteilen wegen Abhörens aus den Jahren 98 und 99. Da galt schon das jetzige TKG.

    1.) Raum Pirmasens:
    Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 40.- DM. Insgesamt also 8000.- DM + Gebühren
    Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt anstelle eines Tagessatzes 1 Tag Freiheitsstrafe. (Also 200 Tg. Knast)

    Alle Geräte (mehrere scanner wurden eingezogen.

    2.) Raum Kassel:
    6 Monate Freiheitsstrafe für Taxifahrer.
    Alle Geräte, Scanner, Computer und Programme wurden eingezogen.

    Dies nur mal so als Beispiele, was noch so möglich ist.

    Ebi

  8. #8
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    Na dann sollten alle ein wenig aufpassen, die illegal den Funk abhören. Nicht das denen das gleiche passiert *g*
    Nun mal Butter bei die Fische...

  9. #9
    Horchposten Gast

    Illegal!? Jein

    Also, daß abhören des Funkes (auch BOS) und der Besitz von Geräten, welche das Abhören ermöglichen, ist grundsätzlich NICHT verboten.
    Sonst könnten die Geräte ja auch nicht frei verkauft werden.
    Was allerdings verboten ist, und ich gehe davon aus, daß in den genannten Fällen eben das der Punkt war, ist, daß weitergeben von Meldungen an dritte Personen.
    --> Will sagen, wenn ich was am Funk höre, einen Kumpel anrufe und dem das erzähle, DANN mach ich mich strafbar.

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    @Horchposten:
    Weit gefehlt, aber damit haben wir uns im Forum schon zur Genüge befasst!
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #11
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    2.363
    Hallo!

    Ja nun ganz so einfach isses dann doch nicht!

    In einem anderen Fall gab es 3500.-DM + Gebührenkosten + Abschleppkosten durch die Sicherstellung des Fahrzeuges + Abstellkosten während der Ermittlungen. Es wurde allerdings ein Eingriff in den Funkverkehr bestraft.
    Alles in allem ein etwas " dickeres Blaues Auge "!
    Geräte und sonstiges Zubehör wurden eingezogen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  12. #12
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    Re: Illegal!? Jein

    Original geschrieben von Horchposten
    Also, daß abhören des Funkes (auch BOS) und der Besitz von Geräten, welche das Abhören ermöglichen, ist grundsätzlich NICHT verboten.
    Sonst könnten die Geräte ja auch nicht frei verkauft werden.
    ...
    FALSCH !!! Jedwedes abhören von Sendungen die nicht für dich bestimmt sind, dürfen nicht GEZIELT abgehört werden. Sollte man beim durchsuchen des Äthers (WIRKLICH) ausversehen eine derartige Sendung empfangen, so tritt die Klausel der "verschwiegenheit" in Kraft.


    Was allerdings verboten ist, und ich gehe davon aus, daß in den genannten Fällen eben das der Punkt war, ist, daß weitergeben von Meldungen an dritte Personen.
    --> Will sagen, wenn ich was am Funk höre, einen Kumpel anrufe und dem das erzähle, DANN mach ich mich strafbar.
    s.o.

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