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Thema: Rettungssanitäter, San A,B,C ???

  1. #1
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    Rettungssanitäter, San A,B,C ???

    Hallo Forum,
    ich wollte jetzt mal wissen, was man als in einem Rettungssanitäter Kurs (ich nehme mal an a + b) lernt, und wieviele Stunden der beeinhaltet! Darf man danach auch auf dem RTW mitfahren?

    MFG Andreas

  2. #2
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    Hallo,

    bis zum Rettungssanitäter brauchst du glaube ich so knapp
    520 Stunden....
    Davon sind 4 Wochen Klinik und 4 Wochen RTW Praktikum...
    Laut Gesetz darfst du schon als fähige Person als zwotter aufem
    RTW mitfahren.. denke das wolltest du wissen! Wird aber
    sicherlich größtenteils noch anderst durchgeführt... also mind.
    RS fürn RTW!

    Gruß,
    Jochen
    Geändert von haehnle (21.09.2003 um 22:38 Uhr)

  3. #3
    djdumbo Gast
    Irgendwie kann ich deiner Frage nicht entnehmen, was du wissen willst ?!?!?

  4. #4
    delphi2000 Gast
    also die ausbildung zum rettungssanitäter gliedert sich in mehrere teile. Laut RettSanAPO ( Ausbildungs und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter) umfasst sie aber mindestens 520 Stunden.
    Diese gliedern sich wie folgt:
    160 Stunden theoretischer Unterricht.
    160 Stunden Klinikpraktikum
    160 Stunden Rettungswachenpraktikum (mit einer Pflichtzahl von Einsätzen)
    und einem Abschlusslehrgang von 40 Stunden inklusive Prüfung.
    Lernen tut man in so einer Ausbildung alles was man für die Notfallrettung braucht.
    Zunächst die Grundlagen in Anatomie, Physiologie und Biochemie, verschiedene Krankheiten, ihre Erkennungsmerkmale und geeigntete Massnahmen zur Behandlung. Und natürlich noch vieles mehr....

    Wenn du Rettungssanitäter bist darfst du als Fahrer von RTW (wenn du den mit deinem Führerschein fahren darfst) und als Beifahrer/Transportführer von KTW eingesetzt werden. Zumindest ist das in NRW so geregelt.

    Zu den von dir angesprochenen SAN Kursen:

    Wenn du den SAN A und SAN B hast kannst du dich Sanitätshelfer nennen, die Ausbildung dazu dauert glaub ich knapp 60 Stunden und du lernst erweiterte Erste Hilfe, Blutdruckmessen etc.


    Es gibt auch die Möglichkeit die Ausbildung zum Rettungssanitäter in kleinen Schritten zu absolvieren:

    1. Erste Hilfe
    2.SAN A + SAN B + SAN C
    3. Prüfung zum Rettungshelfer
    4. 80 Stunden theoretischer Unterricht
    5. 160 Stunden Krankenhauspraktikum
    6. 160 STunden Rettungswachenpraktikum (wie oben)
    7. 40 Stunden Abschlusslehrgang zum Rettungssanitäter


    Falls du noch Fragen hast, nur zu!


    Mfg, delphi
    Geändert von delphi2000 (22.09.2003 um 11:48 Uhr)

  5. #5
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    Hey Leute!
    Original geschrieben von haehnle
    Laut Gesetz darfst du schon als fähige Person als zwotter aufem
    RTW mitfahren.. denke das wolltest du wissen! Wird aber
    sicherlich größtenteils noch anderst durchgeführt... also mind.
    RS fürn RTW!
    @Jochen

    Das ist nicht ganz richtig! Das ist bundelandabhängig! In Niedersachsen darf laut Gesetz eine "geeignete"* Person auch als erster (verantwortlicher) auf´m RTW fahren! In anderen Bundesländern wiederum dürfen nur 2 RA´s auf´m RTW fahren!

    Ein zweiter Punkt ist, was der jeweilige Träger des Rettungsdienstes vorschreibt! Bei uns ist es so, dass als erster ein RA fahren muss und als Zweiter kann man fahren ab RH und aufwärts!

    * = geeignete Personen sind alle ab Erste Hilfe Lehrgang
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
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    Hallo Etienne,

    in welchem Bundesland müssen zwei RA aufem RTW sitzen??
    Dat ist mir absolut neu.... interessiert misch aber!

    Gruß,
    Jochen

  7. #7
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    Hey haehnle!

    In Schleswig-Holstein fahren nur 2 Rettungsassistenten auf´m RTW! Ausnahme ein der RS200!

    Beim RS200 handelt es sich um einen Rettungssanitäter, der 200 Notfalleinsätze als Dritter auf´m RTW abgearbeitet haben muss!

    Soweit ich weiß ist es nicht vom Gesetz gefordert, dass 2 RA´s auf´m RTW fahren, sondern irgendwie vom Land so festgelegt! Mein Kollege hat eine ganze Zeit lang in Schleswig-Holstein gefahren!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
    djdumbo Gast
    @Etienne

    ... und was ist wenn der RS die 200 Notfälle als zweiter abgearbeitet hat (z.B. in Niedersachsen) ???

    Schon ne merkwürdige Regelung. Bis man 200 Notfälle als dritter gefahren hat, hätte man in der gleichen Zeit wahrscheinlich den RA machen können (zumindest wenn man davon ausgeht, daß es sich um einen Ehrenamtlichen handelt, der nur am Wochenende fährt).

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