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Thema: Umfrage: Dachaufsetzter für den PKW - ALBERN oder SINNVOLL?

  1. #31
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    @Alex22

    Hallo,

    ich beziehe mich nur auf die Überschrift des Themas, was von Lenard geschrieben wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP

  2. #32
    the_7th_doctor Gast

    @ AndreasP

    Hallo Andreas,

    tja, NUR auf die Überschrift bezogen, reicht eine Aussage wie "albern", oder "nicht albern" natürlich aus. Aber wie bereits geschrieben: Hier läuft ja eigentlich eine inhaltliche Diskussion. Magst Du uns nicht vielleicht auch mitteilen, WARUM Du diese Schilder (und es ist nicht mehr, als ein einfaches Plastikschild) albern findest?

    Gruss

    Christian

  3. #33
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    the_7th_doctor

    Hallo,

    Ja Menno, dann sag das doch das Du auch Gründe hören willst, ich bin auch nicht mehr der jüngste ;-)

    nun aus meiner Erfahrung her bringen die Dinger nichts, da diese Schilder nur eine bedingte Warnwirkung haben. Ich hatte mehrere Schilder mal getestet. Das gelbe standart Dachschild(beleuchtet, Blinklicht, und ohne Beleuchtung) dann das rote(beleuchtet, Blinklicht, und ohne Beleuchtung). Bei allen sechs Varianten habe ich gemerkt das 1. kaum ein Fahrzeug Platz gemacht hat, und 2. die "Zeitersparnis" ist nicht gerade groß war, 10 bis 15sek. und das würde mich auch nicht rechtfertigen auf biegen und brechen zur Wache zu fahren, nur um 15sek. zu sparen. Die Schilder(gelb) unterscheiden sich kaum von anderen Schildern(Taxi, Stadtwerke etc.) die hier rumgurken. Und mein Hauptgrund warum ich die Teile nicht mehr draufpappe sind einfach die Kratzer die die scheiß Teile auf dem Dach verursachen. Ich habe schon viele "Mittelchen" probiert; auch die Sache einfach eine Folie unterzulegen. Das hilft auch nur bedingt, da man erstmal eine Folie finden muß, diese dann auf das Dach legen muß, und dann erst den Aufsetzer drauf. Ebenfalls die Sache das diese Schilder(beleuchtet) nicht erlaubt sind. Und die Unbeleuchteten kann man ja eigentlich knicken.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
    Geändert von AndreasP (07.10.2003 um 21:29 Uhr)

  4. #34
    the_7th_doctor Gast

    ...

    Hey, danke für die Argumente.... genau die habe ich vermisst...

    Meine Meinung ist nach wie vor:

    Eine unbeleuchtete Kennzeichnung (egal, ob innen oder aussen) kann durchaus sinnvoll sein; allerdings sollte jeder Nutzer, der auch nur ein einziges Mal diese Kennzeichnung als "Freibrief" für eine völlig überzogene Fahrweise etc. nutzt mit aller Härte bestraft werden (z. B. mindestens Einzug des Schildes durch den Vorgesetzten).

    Ich halte aber den Grossteil der HiOrg-Angehörigen für mündig und vernünftig genug, ein Kennzeichnungsschild nicht völlig zu "mißbrauchen".

    Die pauschale Verteufelung solcher Schilder ("gefährlich", "albern") halte ich für falsch und habe auch noch kein überzeugendes Argument dazu gelesen.

    Gruss

    Christian

  5. #35
    BigBoss Gast
    Bei uns hier auf dem Lande haben sich die Dinger bei HVO-Einsätzen insofern bewährt, als daß eine nachfolgende eventuell etwas ortsunkundigere RTW-Besatzung relativ fix weiß wo's hingeht... Ansonsten bleiben sie im Kofferraum, da es sonst doch (leider) zu viele gibt, die der Meinung sind, daß sie dadurch Sonderrechte hätten.
    Gruß Kai

  6. #36
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    Original geschrieben von Alex22
    zitat:Original geschrieben von gaffer112
    Hallo,
    ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.


    sorry aber ich muß doch damit anfangen
    der ausdruck nicht erlaubt könnte irreführend sein und andere könnten denken, daß kostet nur 20 €
    es ist nur nicht erlaubt sondern du machst dich strafbar und bewegst dich nach dem versicherungsgesetz im strafrahmen von bis zu einem jahr.
    Das heißt ein solcher DA ist teurer als ein Blaulicht? Wer damit nämlich erwischt wird ohne die erforderliche Eintragung, der zahlt 25€, gibt das Blaulicht ab und fährt weiter. OHNE Strafanzeige!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #37
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    Original geschrieben von Alex22
    zitat:Original geschrieben von gaffer112
    Hallo,
    ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.


    sorry aber ich muß doch damit anfangen
    der ausdruck nicht erlaubt könnte irreführend sein und andere könnten denken, daß kostet nur 20 €
    es ist nur nicht erlaubt sondern du machst dich strafbar und bewegst dich nach dem versicherungsgesetz im strafrahmen von bis zu einem jahr.
    Das heißt ein solcher DA ist teurer als ein Blaulicht? Wer damit nämlich erwischt wird ohne die erforderliche Eintragung, der zahlt 25€, gibt das Blaulicht ab und fährt weiter. OHNE Strafanzeige! MIT Versicherungsschutz!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #38
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    dann hast du aber ein sehr humane polizisten erwischt
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #39
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    Ich persönlich finde die dinger nich sehr sinnvoll!Was AndreasP schon sagte und vorallem ist das irgendwo nicht unsere aufgabe das wir eventuell schneller am Gerätehaus sind! Erstmal heile ankommen, und dann können wir helfen! Die Dachaufsetzer ermutigen ja mehr oder weniger zum "rasen" , so seh ich das!
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  10. #40
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    ich hab ein werbegeschenk bekommen - ein Schild von der fahrschule!! Also mal schnell die Buchstaben weggekratzt und "Feuerwehr im Einsatz" draufdrucken lassen, dass schild ist zwar ein bisschen schwerer wenn mans unter der fahrt aufs dach stellt aber es hält über 200 km/h

  11. #41
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    Kennung im Einsatz

    Hallo,

    schade, dass unserer Verkehrsrechtler sich auf Ihren Treffen so viel Gedanken über so vieles machen, was auf den Strassen vorgeht, aber nicht über solche Dinge, die dem ehrenamtlich Tätigen durchaus helfen könnten.

    Ich halte es z.B. für überlegenswert, diese Schilder zu leagilisieren wie z.B. die "Arzt im Notfalleinsatz-Schilder" der kassenärtlichen Dienste, die mit dem Taxi anfahren.

    Gruss, FDNY911

    P.S.: In den USA gesteht man in vielen Bundesstaaten den FF-Angehörigen Lichtsignalanlagen im Fzg.-Innenraum zu (z.B. Whelen Dashmiser o.ä.) zu. Die Bevölkerung bzw. der Gesetzgeber hat dort ein ganz anderes Verhältnis zum Thema Freiwilligkeit, Ehrenamt oder Feuerwehr.

    Anmerkung - gehört nicht hierher: Warum müssen in D z.B. FF für Video- u. TV's in den Feuerwehrhäusern, die ausschl. für Schulungszwecke ein paarmal im Jahr dort sind, auch noch dicke GEZ-Gebühren abdrücken??? Und die Regierung lobt immer das ehrenamtliche Engagement... > sorry, musste mal raus - haben gerade schlechte Erfahrungen gemacht.

  12. #42
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    re

    Also ich habs selber gemerkt, in der Großstadt bringen die gar nix! Keinen Vorteil! Außer- man schmeißt Geld raus! Für die Pol reicht auch ein kleines innenschild- weil wenn die das wollen halten die dich eh an- mit oder ohne Dachschild!
    Und hier im Dorf die gleiche Erfahrung, es bringt nix! Ob ich mit oder ohne Schild nun normal oder schnell fahre.... die anderen KFZ reagieren darauf net.

    Und zum Thema USA: Nicht alles was die machen ist gleich gut!
    Ich wäre dagegen Whelen Dashmiser o.ä. zu legalisieren- weil viele diese Missbrauchen würden!

    Ich benötige nur für den Parkplatz am GH ein kleines Innenschild... und fahren sollte eh jeder so das er auch noch am GH ankommt- eben um dann noch anderen zu helfen ;)

    Grüße

    Florian
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  13. #43
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    Re: Kennung im Einsatz

    Moin moin,
    Original geschrieben von FDNY911
    Warum müssen in D z.B. FF für Video- u. TV's in den Feuerwehrhäusern, die ausschl. für Schulungszwecke ein paarmal im Jahr dort sind, auch noch dicke GEZ-Gebühren abdrücken???
    Andersrum gefragt: Wenn Ihr das Equipment nur zum Abspielen braucht, warum besorgt Ihr Euch nicht Geräte ohne Empfangsmöglichkeit? Die sind nämlich nicht GEZ-pflichtig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #44
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    GEZ

    Hallo, da GEZ hier nicht das Thema ist:

    Die Geräte wurden gespendet; sag mal einem Spender, der dem Förderverein ein gerät übergibt, er soll das TV ausweiden - der hält einen doch für blöd.

    Gruss, FDNY - und damit soll es das sein

    P.S.: Die GEZ geht jetzt übrigens allerorten herum, und prüft Gerätehäuser und Unterkünfte in unserer Gemeinde.

  15. #45
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    Mal eine andere Frage an die unter Euch, die sich ein wenig mit Strassenverkehrsrecht auskennen.

    Beleuchtete Schilder sind lt. StVZO nur für Ärzte ....... und nach Eintragung erlaubt.
    An keiner Stelle aber habe ich etwas über die Vorschriften erfhren bezüglich:

    - beleuchteten Taxischildern
    - beleuchteten Transparenten wie z.B. "Entstördienst"
    - beleuchteten Zielschildern von Bussen
    - blinkende Schrift im Blaulichtbalken (Notarzt, Halt - Polizei)
    - usw.

    Wo ist das eigentlich geregelt, falls überhaupt. Und wenn mein Verdacht stimmt, warum darf dann ein Taxi ein beleuchtetes Schild habe und ein FF Angehöriger nicht?

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