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Thema: Umfrage: Dachaufsetzter für den PKW - ALBERN oder SINNVOLL?

  1. #1
    Lenard Gast

    Umfrage: Dachaufsetzter für den PKW - ALBERN oder SINNVOLL?

    Ich habe gerade in einem Thread über (un)glückliche Momente des Mederauslösens gestöbert.
    In einem Statement schreibt ein Kamerad von einem der bekannten Dachaufsetzter, den er bei einer "Alarmfahrt" zur Wache verwendet hat. Ich hab mir auch schon überlegt, ob ich so ein Teil nicht auch gut gebrauchen könnte, bin aber immer bei der Frage, ob ich es Sinnvoll oder einfach nur Albern halten soll steckengeblieben. Zumal ich nicht die reaktion meiner Kameraden sehen möchte, wenn ich als einziger aus meinem Löschzug als VIP à la Kreisbrandmeister Oberwichtig auf den Hof gefahren komme ;-)

    Was haltet ihr davon? Benutzt ihr sowas? Wie reagieren eure Kameraden darauf?

  2. #2
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    Dachaufsetzter

    Hallo,

    bei uns in HH sind die Dinger von der Leitung der FF verboten worden . Es wird ja meistens auch die Berufsfeuerwehr zeitgleich alarmiert - es kommt also auf alle Fälle jemand.
    Sonderrechte hat man damit sowieso nicht.

    Gruss, FDNY911

  3. #3
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    Re: Dachaufsetzter

    Original geschrieben von FDNY911


    Sonderrechte hat man damit sowieso nicht.

    Gruss, FDNY911
    Stimmt, sonderrechte hast du aufgrund des dachaufsetzer nicht, denn die sonderrechte hast du unabhängig von dem dachaufsetzer.
    ich glaub bei uns hat jeder sowas, hat gewisse vorteile, wenn du ne rote ampel überfährst wissen die leute wenigstens warum du es gemacht hast und wenn sie den dachaufsetzer sehen gewähren sie dir oft vorfahrt, also ich hab nur positive erfahrungen mit dem dachaufsetzer gemacht, abgesehen von den kleinen häßlichen kratzern die das ding auf dem dach macht *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Ca. 75% unserer FME-Träger besitzen einen unbeleuchteten, gelben Dachaufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" und nutzen diesen auch bei Fahrten zum Gerätehaus nach einer Alarmierung. Da dies bei uns in der Bevölkerung ziemlich bekannt ist wird man auch dann als Feuerwehrmann, der sich auf Einsatzfahrt befindet, erkannt. Zudem haben wir im Gerätehaus auch noch drei Schilder, wenn mal Kameraden zur Einsatzstelle mit Privat-PKW nachrücken, die kein solches Schild ihr Eigen nennen.

    @Bogg: Was sagst Du denn zu diesem Thema??
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
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    Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll.

    Es verschafft demjenigen, der Sonderrechte in Anspruch nimmt und einen Dachaufsetzer auf dem Dach hat eine "falsche Sicherheit"

    Er vertraut auf sein "Schild" aber wehe, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dieses Schild nicht wahrnimmt. Ich möchte dann nicht in der Haut desjenigen stecken, der sich dann vor einem Richter verantworten muss.


    Ebi

  6. #6
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    Hallo,
    ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.
    Mir ist bis jetzt immer "Platz" gemacht worden, der eine hat´s früher gesehen der andere Später.
    Man hat kein Blaulicht auf dem Dach sondern lediglich einen DA der hoffentlich von den anderen gesehen wird. Was jedem klar sein sollte!! Also nich aufführen wie "King Käs!"
    Geändert von gaffer112 (14.09.2003 um 22:09 Uhr)
    MkG gaffer112
    Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!!!
    Immer einen Klick wert:
    www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

  7. #7
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    Original geschrieben von gaffer112
    Hallo,
    ich hab auch einen Dachaufsetzer, gelb->Feuerwehr im Einsatz, ich habe ihn allerdings mit einem roten Strobo versehen über den Z-Anzünder. GUT IST NICHT ERLAUBT, um irgendwelchen Dikussionen gleich vorzubeugen.
    sorry aber ich muß doch damit anfangen
    der ausdruck nicht erlaubt könnte irreführend sein und andere könnten denken, daß kostet nur 20 €
    es ist nur nicht erlaubt sondern du machst dich strafbar und bewegst dich nach dem versicherungsgesetz im strafrahmen von bis zu einem jahr.
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  8. #8
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    @Alex22
    OK, da hast Du schon recht, im prinzip muß das jeder für sich entscheiden.
    Bin Dir trotzdem dankbar das wir das gleich klargestellt haben.
    Aber warum kannst Du die beleuchteten legal kaufen???
    Ich hab ihn selbst umgebaut.
    MkG gaffer112
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  9. #9
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    kaufen darf man viel ...
    du darfst dir auch ein blaulicht kaufen, nur benutzen darfst dus nicht.
    kannst dir auch mit 16 ein motorrad kaufen, benutzen darfst aber auch dieses nicht.
    frühers gabs auch mal so waffenbausätze die einer waffe täuschend ähnlich sind, nur zusammenbauen durftest du auch diesen nicht.
    also wie gesagt, kaufen darf man viel, benutzen ist wieder was anderes.
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  10. #10
    Cr@sh Gast
    man darf auch einen funk scanner kaufen und eigentlich nicht benutzen!
    ok zum dachschild ich bin nicht bei der FF sondern beim RD und bei der SEG also im SEG Einsatz Fall wäre so ein schild sicher nicht schlecht den gerade wenn die SEG alarmiert wird handelt es sich ja schon um eine etwas größere Katastrophe! also schlecht fände ich das nicht!

    Und dafür gibts wirklich ne HAFTSTRAFE??? was ist den so schlimm dran ich meine wir helfen doch damit den leuten eventuell sogar dem richter oder dem seiner familie :-) also ich finde das doof!

    weiß jmd wie hoch die strafe ist wenn man erwischt wird beim scannen vom RD funk? aber mal erhlich interessiert das jmd wenn ich zufällig den funk gehört hätte und wüßte in meiner nähe hat jmd ne Reanimation nötig oder ist Bewustlos oder hat sich sonst verletzt und ich rette dem vieleicht das leben bis der RTW kommt, meint ihr wirklich das mir dann jmd ne strafe aufdrückt???

  11. #11
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    Original geschrieben von Cr@sh
    [B]

    Und dafür gibts wirklich ne HAFTSTRAFE??? was ist den so schlimm dran ich meine wir helfen doch damit den leuten eventuell sogar dem richter oder dem seiner familie :-) also ich finde das doof!
    zwangsläufig gibts dafür keine haftstrafe, es heißt immer so schön wird bestraft mit einer haftstrafe bis zu einem jahr oder mit geldstrafe, hast du eine weiße weste wirst du sicher nicht gleich ins gefängniß gehen.
    das problem liegt nicht an dem dachaufsetzer selbst, sondern daran weil du damit deine lichttechnische einrichtung am auto veränderst und dies ist nicht erlaubt. somit erlischt die betriebserlaubniß an deinem fahrzeug und somit wiederum auch dein versicherungsschutz.
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  12. #12
    Cr@sh Gast
    aber der dachaufsetzer ist doch nicht beleuchtet??

  13. #13
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    doch
    der von gaffer112 schon
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
    erdnuss3000 Gast
    Das ding ist wenn mans vorne drinn hatgut aber aufm Dach hmm.. kann man ja nur 80km/h fahren sonst hauts das teil vom dach

  15. #15
    Registriert seit
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    Original geschrieben von erdnuss3000
    Das ding ist wenn mans vorne drinn hatgut aber aufm Dach hmm.. kann man ja nur 80km/h fahren sonst hauts das teil vom dach
    Stimmt nicht ich kann bis zu 160km/h fahren, aber ich komm höchstens auf 120km/h!

    Ich finde den DA nicht schlecht, bei uns machen viele andere Verkehrsteilnehmer platz wenn sie dich mit dem Schild sehen! Oder wie jemand schon hier im Forum geschrieben hat, wissen sie dann warum du über eine rote Ampel überfahren hast!

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

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