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Thema: Umfrage: Dachaufsetzter für den PKW - ALBERN oder SINNVOLL?

  1. #46
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    das mit den Taxis ist in der BoKraft festgehalten
    hier mal ein Link
    http://www.wedebruch.de/gesetze/pers...aft.htm#para18

    unter § 26 Kenntlichmachung.

    Was die Polizei angeht steht ebenfalls in der StVZO unter Zeichen zum Anhalten von Fahrzeugen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #47
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    auch wenn die Diskussion scho etwas länger her ist...
    aber ich bin mal durch die Stadt gefahren und hab über mithörfunktion gehört, dass die stadtfeuerwehr einen einsatz hat (hab mit denen nix zu tun). jedenfalls fahr ich in die richtung von deren gerätehaus und irgendwann taucht hinter mir einer auf, der scho etwas flotter gefahren is und auch etwas näher an mir dran war (etz net so krass!) irgendwann hat die Verkehrslage es zu gelassen und er hat überholt...
    Lange Rede kurzer Sinn: Wenn der Kamerad einen Dachaufsetzer gehabt hätte,hätte ich gecheckt was er will und wäre auf jeden Fall an die Seite gefahren, um ihn vorbei zu lassen! Gut...die chance,dass man Leute vor einem hat, die wissen was das zu bedeuten hat is relativ gering, aber in diesem Fall hätte es wirklich was gebracht...

  3. #48
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    ich geb zu passt nicht ganz aber was ist mit einer LED-Leuchtrift blinkend/leuchtend
    das wird auch gut gesehen und in LKW's sieht man das ja auch oft also nicht verboten oder????

  4. #49
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    auch diese schriften im LKW oder diese kitschigen christbäume die man ab und zu sieht, all das sind beleuchtungseinrichtungen und sind in dieser art ganz einfach nicht zugelassen.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  5. #50
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    einfacher tipp ...
    bevor du dir nen beleuchteten Dachaufsetzer kaufst oder selbst baust ...
    besorg dir lieber ein Blaulicht ...
    Bußgeld technisch gesehen ist das nämlich bei Feuerwehrangehörigen das gleiche und das Blaulicht hat wenigstens Vorteile gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern weil sie denken sie müssen freie Bahn machen.
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  6. #51
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    was wär das für ne welt wenn jeder einfache Helfer oder FFler mit dem Blaulicht durchs Dorf heizt???
    Sämtliche Leute würden gegenüber Blaulicht abstumpfen und Blaulicht hätte nicht mehr dieselbe Wirkung ( siehe Großstädte, wo Blaulicht alltag ist! )
    Muss den jeder wirklich so schnell an Gerätehaus? Ausserdem sind Blaulichtfahrten einem erhöten Risiko ausgesetzt. Also was soll das?

  7. #52
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    hallo?
    hast du überhaupt mein Beitrag richtig gelesen?
    Ich hab weder pro noch kontro Blaulichtfahrten etwas geschrieben, ich habe hier nur die rechtliche Situation dargstellt...
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  8. #53
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    eine aufforderung wars Blaulicht zu benutzen.
    das reicht doch schon nicht jeder ist so verantwortungsbewußt und tut es nicht.

  9. #54
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    Original geschrieben von SEG-Betreuung
    auch diese schriften im LKW oder diese kitschigen christbäume die man ab und zu sieht, all das sind beleuchtungseinrichtungen und sind in dieser art ganz einfach nicht zugelassen.
    und wenn es eigene batterien etz. hat ...
    zählt das dann auch zum Auto????
    ich muss ne Taschenlampe doch auch nicht eintragen lassen?????

  10. #55
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    Original geschrieben von firebuster-t
    und wenn es eigene batterien etz. hat ...
    zählt das dann auch zum Auto????
    ich muss ne Taschenlampe doch auch nicht eintragen lassen?????
    Werfe einfach mal ein Blick in die StVZO 49 a
    da steht genau geschrieben was du benutzen darfst, alles andere ist verboten, egal ob Autobatterie, eigene Batterie oder du das Teil mit Solarzellen betreiben willst.
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  11. #56
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    Du darfst in deinem Fahrzeuginneren Christbäume, Blaulichter, beleuchtete Schilder und alles was sonst irgendwie blinkt, leuchtet, ect. haben, aber nur unter einer Bedingung:
    Das ganze Lichterfest darf nicht nach aussen wirken.

    Das heißt konkret alles was ein anderer VT sieht oder indirekt sehen kann (zb durch Reflektion in der Scheibe) hat im Auto nichts zu suchen, ausser es ist ausgeschaltet.

    Wenn du sowas trotzdem eingeschaltet hast und es kommt zum Unfall und dein Gegner sagt, dass er wegen deinem Christbaum irritiert (oder wie auch immer) war, bist du ruckzuck der Depp dabei...

  12. #57
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    Ach ja und für den ders genau wissen will:

    Einen eigenen Tatbestand, der sowas in der StVZO ausdrücklich verbietet gibt es nicht.

    Das ganze kommt ausm Aufangtatbestand § 30 (1) Nr.1 StVZO

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_30.php

    Das ganze nennt sich abstrakte Gefährdung und ist bei solchen nicht geprüften Sachen fast immer konstruierbar.

  13. #58
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    Und das seltsame an der ganzen Thematik Dachaufsetzer/Sonderrechte/MöglichstSchnellzumGerätehauskommen ist doch, das die Meisten FFler nicht zum Gerätehaus rasen, um möglichst schnell zu helfen.
    Der einzige Grund, warum man möglichst schnell zum Gerätehaus muß ist, daß man einen möglichst guten Platz im Auto bekommen möchte. Nichts ist doch blöder, als wenn man das TLF gerade noch aus der Fahrzeughalle fahren sieht...

    ahk

  14. #59
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    Original geschrieben von ahk
    Und das seltsame an der ganzen Thematik Dachaufsetzer/Sonderrechte/MöglichstSchnellzumGerätehauskommen ist doch, das die Meisten FFler nicht zum Gerätehaus rasen, um möglichst schnell zu helfen.
    Der einzige Grund, warum man möglichst schnell zum Gerätehaus muß ist, daß man einen möglichst guten Platz im Auto bekommen möchte. Nichts ist doch blöder, als wenn man das TLF gerade noch aus der Fahrzeughalle fahren sieht...

    ahk
    Hallo !

    Das scheint dann bei euch so zu sein ... Oder wo hast Du das erlebt?

    Ich kann diese Auffassung nicht bestätigen bzw. ist sie mir bisher nicht bekannt .

    Zu den Texten;
    Anhaltesignalgeber z.b. für die Polizei
    § 52 StVZO (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden.

    Dachaufsetzer für Ärzte :
    (6) An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist. Die Berechtigung zum Führen des Schildes erteilt auf Antrag die Zulassungsstelle; sie entscheidet nach Anhörung der zuständigen Ärztekammer. Der Berechtigte erhält hierüber eine Bescheinigung, die während der Einsatzfahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist.

    MfG

  15. #60
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    Nun ja, es ist allews ein für und wieder und kommt immer aud sie individuelle Situation an, in der man sich befindet. Meiner Meinung nach kann man keine Pauschale antwort geben. Manchmal aber denke ich, ist es ganz gut.

    Bei uns zum Beispiel wurde wegen der Lärmbeläsrtigung in der Ortsdurchfahrt Tempo 30 eingerichtet. Wenn man will kann man da auch locker 80 fahren, aber is ja zu laut :-/

    oder:
    Rund um das Gerätehaus meiner FW sind Einbahnstrassen, teilweise nur 10 Meter lang, wenn man da durch fährt spart das 400 Meter, oder eine Strecke von 10 Metern die von einer Hauptstrasse direkt neben dem Gerätehaus raus kommt ist Fußgängerzone (links Häuser und rechts nur nackte Wand)!!! Wenn man da durch fährt kann man sich auch mqal locker 400 Meter sparen und kommt unseren Einsatzfahrzeugen nicht in die Quere.

    Dort wäre meiner Meinung nach eine Kennzeichnung nicht schlecht, vor allem wenn ich in eine Einbahnstrasse einfahre. Dann würdenm die Leute bestimmt platz machen weil sie ja auch an der Wache vorbei kommen und das Geschehen mitbekommen und bemerken dass wir beim Ausrücken sind.

    schönen sonntag

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