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Thema: Zusätzliche "Ausrüstung" am Mann???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Einsatzhose: UK4AA im Gürtelholster
    Einsatzjacke: Warnweste
    Schon in der Bibel stand geschrieben: "Sie trugen komische Gewänder und liefen planlos umher"

  2. #2
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    Moin moin,

    bin im RD:

    Einsatzjacke:
    4 Paar Nitril-Einmalhandschuhe
    Kugelschreiber
    Edding
    kleiner Schreibblock
    Kippen und Feuerzeug
    Abwurfbox für Kanülen o.ä.
    Stauband
    Spintschlüssel

    Einsatzhose:
    Geldbeutel mit Ausweis
    nochmal Handschuhe, da Jacke nicht immer an!

    Gürteltasche:
    Uk4AA
    Pupillenleuchte
    Kleider-Schere
    Edding
    2-3 Kulis
    Türkeil (im Krankentransport supersinnvoll!!!)
    eine Arterienklemme
    eine stumpfe Backhaus-Klemme, beides zum Infusionen aufhängen o.ä.

    ansonsten:

    Kopf!!!!!

    Zu den vorher mal genannten Ü-Einern mit Handschuhen:

    Davon kann ich nur abraten!!! Die Handschuhe klemmen beim Einpacken zwischen die zwei Schalenteile und gehen so sehr schnell kaputt. Genau das gleiche passiert übrigens auch, wenn man Handschuhe und Fahrzeugschlüssel zusammen in der Tasche hat. Und nix ist so sinnlos wie löchrige Schutzhandschuhe.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Rettungsdienst (nur Jacke)

    Kaugummi
    Türkeil
    SureFire
    Messer
    Gerber Tool
    Stauband
    Pfefferspray
    Notizbuch
    Glücksbären
    Schutzbrille


    Feuerwehr

    Schutzbrille
    Flammschutzhaube
    Verbandpäckchen groß u klein
    Rettungsdecke
    Nitrilhandschuhe (kann die anderen nicht so ab)
    TCOM Tool
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    @ Hannibal:

    Pferfferspray - wofür denn das?
    MfG

    brause

  5. #5
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    sicher ist sicher...
    Geändert von hannibal (24.08.2006 um 12:18 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    wer hat von dem zeug nen haltungsschaden

    pupillenleuchte ( wollt vor wachen mal die batterien wechseln)
    Notizblock
    Leitfaden Rettungsdienst (man muss nicht alles wissen nur wissen wos steht )
    schutzbrille

  7. #7
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    @ Hannibal:

    Zum Thema Bewaffnung und Gewalt im RD kann ich aus einem anderem RD-Forum nur Herrn Friedrich zitieren:

    Gewalt durch RD-Personal /Pfefferspray ,etc."

    --------------------------------------------------------------------------------
    Verehrte und geschätzte RDler,

    insbesondere der Personenkreis, der sich wie auch immer bewaffnet und ausgerüstet im Einsatz bewegt. Eigentlich wollte ich auf die teilweise unsachlichen, rechtlich falsch bewerteten und und auch actionhaften Darstellungen nicht eingehen, weil ich mir halt denke, wer nicht hören will, der muss halt fühlen. Aber da hier eine Menge an Personal und ich glaube die deutliche Mehrheit wird dies sein, gegen Gewalt und insbesondere Waffen und Hilfsmittel im RD sind und dieser Personenkreis ein Recht auf sachliche und richtige Darstellung der Thematik hat, erlaube ich mir, nicht nur aus dem Blickwinkel des RD- Einsatzes kurz einige Aspekte aufzuzeigen.


    1. Gewalt ausgeübt durch einen Mitarbeiter im RD Einsatz gegen Personen stellt grundsätzlich immer eine Körperverletzung , werden Waffen oder Gegenstände eingesetzt, eine gefährliche Körperverletzung dar. Bleiben erhebliche Schäden, ich möchte nicht näher auf die Tatbestandsmerkmale eingehen, schwebt die schwere Körperverletzung mit. Dem interessierten Leser empfehle ich einfach einmal in den Bestimmungen der §§ 223 ff StGB nachzulesen und sich hier die Strafandrohung vor Augen zuführen.

    2. Auch eine Notwehrhandlung nach § 32 StGB ist erst einmal eine Tathandlung. Die Tatsache das diese Tat nicht rechswidrig wird ist an Bedingungen geknüpft, die im Abs. 2 deutlich werden. Hier heißt es:" Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.
    Nur aus der Sicht eines Fastlaien im Bereich Recht möchte ich bemerken, dass alleine schon die Frage der Erforderlichkeit daran scheitern kann, wenn man sich z.B. aus dem Gefahrenbereich / Einwirkungsbereich hätte zurückziehen können. Auch die Merkmale gegenwärtig und rechtswidrig sind in unzähligen Kommentierungen deutlich herausgearbeitet worden.
    Darüber hinaus werden bei jeder Einzefallentscheidung, eigentlich schon bei der Befragung durch die Polizei (Vernehmung) und StA, die Aspekte der Verhältnismäßigkeit herausgearbeitet. Hierzu im HSOG (Gefahrenabwehrgesetz in Hessen) die Ausführungen zu §§ 4 und 5 sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften nach dem Hesischen Verwaltungsverfahrensgesetz. Gleiches wird es in allen anderen Bundesländer ebenfalls geben.
    Hat man dies gelesen, wird man feststellen, das der Einsatz einer Maglite oder des Pfeffersprays erstens eine gefährliche KV darstellen kann und zum anderen schon ein sehr intensiver Eingriff ist, also eine hohe Schwelle der Verhältnismäßigkeit fordert.
    Ich will nicht leugnen und auch nicht bestreiten und die bundesweit Recherchennach Vorfällen zu meinem Buch haben dies bestätigt, dass es auch im RD-Einsatz zu gefährlichen Situationen bis hin zu Angriffen und Körperverletzungen bei dem RD-Personal kommt und dies nicht zu knapp.Ich halte es aber für deutlich überzogen, hier offen für das Mitführen von Pfefferspray etc. zu plädieren.

    3. An die Fraktion "Pfefferspray" meinen durchaus gut gemeinten Hinweis aber auch meine mahnende Worte.
    Pfefferspray und dies wurde durchaus richtig dargestelt hat, nur deshalb die gesetzliche Befreiung von den Bestimmungen des WaffG. weil es zum einen als Tierabwehrspray ( auf der Dose angeschrieben) deklariert ist, zum anderen, weil der Leistungsdruck und die Zusammensetzung der Dose unterhalb der von Gutachten festgelegten Normen liegt. Somit kann der Betreiber Pfefferspray als Tierabwehrspray anbieten und verkaufen.
    Natürlich ist es möglich dieses Tierabwehrspray im Bereich Notwehr, z.B. man wird in einer Wohnung mit einem gefährlichen Gegenstand angegriffen, hat keine Möglichkeit zum Rückzug etc., wie auch jeden anderen Gegenstand (Stuhl, Koffer, EKG etc.) einzusetzen (Verhältnismäßigkeit !!!)
    Nur ist es schon fast fatal ( Polizei und StA wie auch der RA der Nebenklage werden es Ihnen danken !!) wenn Sie quasi schon im Vorsatz dieses Pfefferspray im Dienst mitführen, vieleicht überzogen oder unsachgemäß in einer Notwehrhandlung einsetzen. Gehen Sie davon aus, dass in Ihrer Dienststelle es immer Leute gibt, die von dieser von Ihnen gewählten Verfahrensweise wissen und dies unter Umständen auch zur Aussage bringen müssen vielleicht sogra ( je nach Beliebtheitsgrad) wollen.
    Lassen Sie mich aber auch noch einige Worte über den praktischen und taktischen Einsatz von Pfeffer verlieren. Seit wir in Hessen das "OC" (Pfefferspray) einsetzen dürfen, haben wir und so auch ich in hunderten von Trainingseinheiten mit Übungspfeffer Szenarien trainiert. Meine, aber auch die Erfahrung anderer Einsatztrainer ist es, dass ein wirkungsvoller Einsatz sehr intensiv vom Trainingszustand und den tatsächlichen räumlichen wie auch faktischen Bedingungen abhängig ist. So müssten Sie in der Lage sein, stressarm die "Pfefferwaffe" zu ziehen, den richtigen Zeitpunkt und Abstand wählen bzw. abschätzen können, das Gesicht treffen müssen und gleichzeitig den Rückzug einleiten können. Wenn Sie dies ohne Training können, respekt.
    Wenn Sie berücksichtigen, dass mit einem der frei käuflichen Pfeffersprays ( bei Vollzustand, keinem Gegen- oder Seitenwind und richtiger Handhaltung sowie Sprühstrahl und nicht Verwirbelung) ungefähr 2 Meter an die Person müssen, dann sage ich Ihnen, dass nicht viel Zeit und schon gar nicht viel Platz bleibt. Lassen Sie sich dies von einem Praktiker sagen, der in den letzten Jahren unzählige Male an Einsätzen mit Pfefferspray mitgewirkt hat. Unter dem Strich bedeutet dies, dass Sie den Wirkungsgrad aber besonders den Einsatzwert und die Einsatzgrenzen falsch einschätzen, wenn sie von einer wirkungsvollen Abwehr im RD-Einsatz sprechen.
    Bedenken Sie je länger Sie erkennbar (und ungeübt) die Pfefferdose in der Hand halten, je besser kann sich das Gegenüber darauf einstellen (Kopf wegdrehen Hand vor das Gesicht etc.)
    Sie werden wie viele unserer Kollegen in der Anfangsphase des Trainings feststellen, das diese "Wunderwaffe" nur funktioniert, wenn man dynamisch und mit Folgemanahmen arbeitet. Haben Sie hierfür kein Programm und bleiben stehen, sind erstaunt weil "er immer noch steht" oder weiter auf Sie zukommt, werden Sie sehr sicher zum Opfer werden. Gleiches gilt auch für den Einsatz von Pfeffer gegen Hunde aber dies ist ein anderes Thema. Auch hier haben wir umfassende Erfahrungen gemacht.
    Alleine dies wäre für mich schon ein Grund, andere Techniken und Handlungsformen als den Pfeffereinsatz zu konditionieren. Ich würde an Ihrer Stelle immer den Rückzug oder die Flucht im Auge haben, was nicht bedeutet, dass Sie im Extremfall und nur in diesem, alles geben sollten um sich oder ihren Kollegen zu retten. Hier ist ohne weiteres auch ein gezielter Schlag ( mit Maglite, Koffer etc.)gegen die messerführende Hand möglich, wenn keine andere Lösung mehr bleibt.
    Also meine dringliche Bitte propagieren Sie nicht vor anderen in Ihrem Dienstbereich Ihre Einsatzfähigkeit mit Pfefferspray.

    4. Man macht sich letztlich keinen Gefallen, wenn man offen und ungeschminkt "Heldentaten" und Handlungsmuster nach außen darstellt. Solange dies wie in diesem Forum weitgehend anonym abläuft, haben Sie eine bedingte Sicherheit. Trägt man diese Einstellung am Arbeitsplatz an den Tag, kann dies zu einem Stygma führen. Ich verschone Sie von Begriffen die mir immer wieder in der Fortbildung RDin Verbindung mit solchen Sachen (übrigens aus dem Arbeitskreis RD) genannt weden.
    Spätestens wenn man Betroffener in einem Ermittlungsverfahren ist, Rechtsbeistand suchen muss, mit einer Strafe rechnen muss, Angst hat seinen Arbeitsplatz zu verlieren( an die Herren und Damen mit den Zeitverträgen!!!) und mit teilweise hohen Kostenforderungen rechnen muss, wird man nachdenklich werden.

    Ein altes abgewandeltes Sprichwort in der hessischen Polizei lautet " Zu spitz sticht nicht und zu scharf schneidet nicht!"

    Nutzen Sie lieber Traingsangebote, die es Ihnen ermöglichen, im Vorfeld sensibler an Gefahren- und Konfliktsituationen heranzugehen. Gleich wie in den Handlungsmuster der Notfallmedizin. Hier haben wir doch einen weitgehend sehr hohen professionellen Standard. Entwickeln Sie somit ein "Gefahrenradar" und schaffen Sie vorab für sich Handlungsmuster, die Sie im Hochstress dazu führen lassen unbewusst oder teilbewusst in sekundenschnelle das richtige zu sagen , zu zeigen oder zu machen. Wer hier keine Muster hat, bleibt in den entscheidenden Sekunden sprachlos und reaktionslos(wie Kaninchen vor der Schlange). Er wird und dies ist durch viele tatsächliche Fälle (leider) belegt, zum Schluss die Maglite in der Hand einsetzen ohne im Hochstress zu wissen was und weshalb er es gemacht hat. Der Katzenjammer folgt, ich verspreche es Ihnen.


    Gruß aus Hessen von einem der will das wir alle sicher rein aber auch wieder raus gehen.

    H. Friedrich




    Dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, ausser dass Herr Friedrich das Ganze auch in einem Buch verööfentlicht hat welches m.W.n. bei Stumpf & Kossedei eschienen ist.
    MfG

    brause

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