also ... nach einer Erklärung des
Bayrischen Staatsministerium des Inneren braucht man keine Atemschutzstrecke mehr ...
Zitat aus der Brandwacht 6/2003

Eine Fehlinterpretation kann durch die Forderung nach Abhaltung der Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage nach DIN 14093 entstehen. Zur Durchführung der Übungen kann auch ein anderes geeignetes Übungsobjekt oder eine andere geeignete Übungsanlage verwendet werden, wenn sichergestellt ist, daß die in der Anlage 4 FwDV 7 aufgeführten Belastungswerte erreicht werden und die Sicherheit der Übungsteilnehmer gewährleistet ist. (zB Belastungs mit Ergometerlaufbändern und weitläufige bauliche Anlage, wie zb. großes Feuerwehrgerätehäuser).

Und somit braucht man keine Übungsstrecken mehr :)