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Thema: Anschlussbelegung FuG 7b SE von SEL

  1. #1
    Tritschinet Gast

    Anschlussbelegung FuG 7b SE von SEL

    Hallo,
    ich Suche die Anschlussbelegung des Gruppensteckers auf der Rückseite des SEL FuG 7b SE, da ich das Gerät in ein Fahrzeug einbauen will und aber keinerlei Unterlagen habe.
    Bitte schreibt mir die Antwort wenn ihr sie habt. Die Pins für Plus und Minus reichen mir schon völlig aus...
    Vielen Dank
    Gruß

  2. #2
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    Helfen kann ich Dir dabei leider nicht, allerdings meine ich gehört zu haben, daß die FuG 7b gar nicht mehr neu zugelassen werden und die bestehenden Genehmigungen auslaufen sollen.

    Vor diesem Hintergrund wäre der Einbau in ein Kfz doch eher fragwürdig, denn schließlich wird sicherlich irgendwann einmal die RegTP zur Überprüfung der Geräte vor der Tür stehen.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  3. #3
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    1.508
    Einzelne FuGs müssen nichtmehr zugelassen werden. Nur in neuere Fahrzeuge dürfen keine FuG ohne E-Kennzeichnung eingebaut werden.
    Zur Steckerleist: Verwende mal die Suchfunktion, das Thema gabs schon öffters.

    Edit:
    Juhu, die Fingergymnastik wirkt...

    Edit2:
    Schau mal unter
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...&highlight=sel
    Die Belegung der Steckerleiste vom FuG7b und vom Fug9 sollten eigentlich gleich sein, da das Zubehör austauschbar ist.
    Geändert von Grisuchris (17.08.2003 um 20:00 Uhr)

  4. #4
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    Viel interessanter wäre in welches Fahrzeug dies eingebaut werden soll, da ein 7b den Vorschriften der EMV (Elektromagnetischen Verträglichkeit) nicht entspricht und daher keine E-Kennzeichnung besitzt. Wird dieses Gerät also in ein neueres Fahrzeug eingebaut (hier dürfte es glaube ich einen Stichtag was das Baujahr angeht geben), erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ und darf im Straßenverkehr nicht mehr betrieben werden!

    Hier war wohl jemand schneller... :-)
    Andreas

  5. #5
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    Es geht nicht um das Baujahr, sondern um den Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen, die vor Dezember 1999 (?) zugelassen sind, darf ein Einbau auch von Geräten ohne e1-Kennzeichnung erfolgen, bei danach zugelassenen Fahrzeugen ist die e1-Kennzeichnung Pflicht, weil ansonsten die ABE des Fahrzeugs erlöschen kann.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

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