Es geht nicht um das Baujahr, sondern um den Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen, die vor Dezember 1999 (?) zugelassen sind, darf ein Einbau auch von Geräten ohne e1-Kennzeichnung erfolgen, bei danach zugelassenen Fahrzeugen ist die e1-Kennzeichnung Pflicht, weil ansonsten die ABE des Fahrzeugs erlöschen kann.