Viel interessanter wäre in welches Fahrzeug dies eingebaut werden soll, da ein 7b den Vorschriften der EMV (Elektromagnetischen Verträglichkeit) nicht entspricht und daher keine E-Kennzeichnung besitzt. Wird dieses Gerät also in ein neueres Fahrzeug eingebaut (hier dürfte es glaube ich einen Stichtag was das Baujahr angeht geben), erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ und darf im Straßenverkehr nicht mehr betrieben werden!

Hier war wohl jemand schneller... :-)