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Thema: Frage zu Gesetzen ...

  1. #1
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    Frage zu Gesetzen ...

    Hallo,
    weiß hier jemand wie das reschtlich aussieht wenn man Funkscanner bzw. Bos-Funkgeräte bessizt ?Gibt es unterschiede zwichen Privat Personen und Firmen ?
    Muß man die Funkgeräte anmelden ?
    Auf der Seite von der Regulierungsbehörde bin ich nicht wirklich fündig und schlau geworden.
    Viele grüße
    Baer

  2. #2
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    @Baer112

    Hallo,

    GROB gesagt, BOS-Geräte sind Anmeldepflichtig.

    Funkscanner/Scanner sind nicht Anmeldepflichtig;
    bei Scannern solltest Du dich an das Telekomunikationsgesetz halten. Dh. es sollen nur Sendungen empfangen werden die auch für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
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    posting machen.

  3. #3
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    Baer möchte wohl wissen ob er als Händler berechtigt ist BOS Funkgeräte zu betreiben ....
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  4. #4
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    @TobiForPresident

    Hallo,

    woher soll ich wissen ob er Händler ist. Ich glaube aber nicht das er (wenn er Händler sein sollte) BOS-Geräte betreiben darf. Vielleicht zu Testzwecken beim Abgleich, oder nach Programmierung des Kodiersteckers.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasP
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  5. #5
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    @Andy P :
    War ja kein Vorwurf, ich weiß auch nicht ob er Händler ist, ich habe es nur so aus seinem Posting herausgelesen und die erläutert nicht das wir in die falsche Fährt "tappen" ;)).

    Vielleicht kann er ja nochmal was dazuschreiben!

    Schöne Grüße!
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  6. #6
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    Hallo ihr zwei....
    ja ich bin seit kurzem Händler, aber bevor ich mir ein Bos-Funkgerät hole,
    wollte ich erstmal wissen ob ich das vom Gesetz aus darf.
    Dachte es gäb hier vielleicht jemanden der ein Bos-Funkgerät hat (der Händler ist und es "legal" betreibt)
    Aber Danke schonmal für die Antworten
    Viele grüße
    Baer
    Geändert von baer112 (14.08.2003 um 11:24 Uhr)

  7. #7
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    Mal zum Thema Besitz und Betrieb von BOS-Geräten bei Händlern:
    Der Händler darf die Geräte natürlich besitzen, ganz klar, denn sonst könnte er sie ja nicht verkaufen. Betreiben darf er die (Funk-)Geräte nicht, da er die nötige Frequenzzuteilung nicht erhalten hat/kann. Der Betrieb bei Abgleich/Reparatur ist an Funkmessplätzen gestattet, es gibt natürlich auch Abgleicharbeiten an Antennen, da sollte man aber mal einen Kanal höher oder tiefer schalten, um kein Relais aufzutasten. Ansonsten ist der Händler genauso ein Privatmann wie jeder andere auch.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    also wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man die Geräte gar nicht angemeldet, selbst wenn man wollte, also hat es auch gar keinen sinn es zu versuchen....
    Was wäre den wenn man das Gerät als "Scanner" einsetzt ?
    Also ohne Mikrofon macht das einen Unterschied ?
    viele grüße
    Baer

  9. #9
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    Original geschrieben von baer112
    Was wäre den wenn man das Gerät als "Scanner" einsetzt ?
    Also ohne Mikrofon macht das einen Unterschied ?
    viele grüße
    Baer
    Das macht keinen Unterschied. Der Inhalt der Gespräche geht Dich nichts an. Sie sind nicht für Dich bestimmt.
    Egal ob Funkgerät oder Scanner.

    Ebi

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