Hallo,
ob es ein Privat-PKW ist oder nicht, spielt doch gar keine Rolle. Du darfst die Sonderrechte nur auf Anweisung der LST benutzen, bzw. wenn Du meinst, dass es nötig wäre (...einen Patienten mit sosi ins KH zu fahren).
Du kannst auch keine Fahrt bei der Leitstelle anmelden! Du kannst nur sagen, dass Du unterwegs zum Gerätehaus bist, um einen Feuerwehrmann abzusetzen, wenn Dir die LST dann sagt "na, machen sie mal die Lichter an", dann ist das was anderes. Die Einsatzkräfte bestimmen nicht, wann Sosi an oder wann nicht an, nur im Rettungsdienst darf die Besatzung anhand des Zustandes des Patienten an der Est entscheiden, ob mit Sosi ins KH gefahren wird, weil man das dann besser einschätzen kann.
Nehmen wir mal folgendes an:
Du fährst - nachdem Du deinen Freund mit Sosi zum Gerätehaus gefahren hast - ganz leicht mit dem Einsatzfahrzeug gegen die Stoßstange eines geparkten Autos.
Dann erklär mal Deinem Dienststellenleiter und dem Rettungsdienstträger, was Du mit Sonderrechten (die ja vom Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden) am Feuerwehr-Gerätehaus verloren hast.
Was heißt eigentlich EvD? Beim San-Dienst oder was?? Also wenn man im Bereich RD oder Kats Führungsaufgaben wahrnimmt, sollte man sich schon über die rechtlichen Dinge im Klaren sein. Und in den Ausbildungs-Richtlinien stehen die notwendigen Dinge auch drin.
Tobias
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph