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Thema: Feuerwehrmann zum Einsatz fahren

  1. #1
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    Feuerwehrmann zum Einsatz fahren

    Hallo zusammen,

    ich weiß ihr hasst das thema aber wir hatten bei uns der letzt wieder eine heiße Diskusion darüber:

    Ich und zwei meiner Freunde mit dennen ich häufiger weg bin machen häufiger den EvD bei der JUH bei uns in der Stadt. Deswegen hat meist einer von uns ein Fahrzeug mit SoSi-Anlage.

    Nun ist ein Freund von mir ebenfalls bei der FF hier im Ort und meinte der letzt abends in einer Kneipe:" Wenn mein Melder jetzt los geht kannst du mich ja mit Sondersignal runterfahren". Und da begann die heiße Diskusion ob das legal sei... nun ja wir hätten es jetzt erstmal nicht gemacht trotzdem sind wir uns nicht sicher. Tlw. gibt es auch Polizisten die wenn sie die Feuerwehrleute mit ihrem Feuerwehr im Einsatz Schild (ja die hat das Ordnungsamt hier "erlaubt") hinter ihnen sehen dennen mit Blaulicht und Sirene den Weg frei fahren.

    Was denkt ihr? Könnte ich ihn ohne in Schwierigkeiten zu geraten mit SoSi zum Gerätehaus fahren oder nicht?

  2. #2
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    In der Tat ein heißes Thema.Ich denke mal das es nicht rechtens ist weil ja der alarm dir gilt und nicht deinem Kumpel.Aber da wäre ja noch die Sache mit Menschenleben in Gefahr und diesem nicht genau definierbarem paragraphen.Dann die Geschichte mit der Versicherung bei einem Unfall.Ich würde mich da erstmal genau schlau machen.

    Gruß
    1HFM
    Feuer aus, fahren nach Haus!

  3. #3
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    Das ist doch in §38 StVO klar geregelt. Dort stehen u. a. der Feuerwehr Sonderrechte zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, bei denen Eile geboten ist, zu. Dies gilt allerdings nicht nur für die Feuerwehr als Organisation, sondern für jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen der zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben zur Wache oder zum Einsatzort fährt. Es stehen ihm also auch mit dem Fahrzeug, mit dem er zum Einsatzort oder zur Wache fährt, Sonderrechte zu. Demnach darf die Sondersignalanlage an einem damit ausgestatteten Fahrzeug für diesen Zweck benutzt werden.
    Andreas

  4. #4
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    ... voraussetzung natürlich, ihr gebt der leitstelle bescheid ... bei uns will sie das zumindest immer wissen, wenn irgendwo jemand mit alarm durch die gegend eiert ... ich kam auch schon mal mit 'nem rtw von 'nem tag der offenen tür zurück, und hatte den WeFü einer BetrFw neben mir sitzen, der dann einen einsatz bekam ... ich hab der leitstelle bescheid gegeben, und dann war das kein thema, das ich den mit SoSi zu seinem einsatz gebracht habe ...

  5. #5
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    Hallo!

    Ja...in den Landkreisen, draussen außerhalb der Großstädte...sind solche Aktionen noch denkbar und möglich!
    Da wird das über den " kleinen " Amtsweg erledigt!

    Aber, in einer Großstadt z.b. Frankfurt...würde das nicht funktionieren bzw. die Betreffende Stelle einer solchen Fahrt nicht zustimmen!

    Weil, es gibt dann immer wieder ein paar die Weinen dann : "...warum der, und ich nicht...?"

    Wobei, das möglich ist, das ein anderes Fahrzeug jemanden zum Einsatz bringt...wenn die Leitstelle bescheid weiß!

    Ich hatte es ein einziges mal erlebt, das war vor ca. 10 Jahren...da bin ich mit meinen Kumpel zu Fuß vom HBF mit Einsatzkleidung Richtung Gerätehaus maschiert...und plötzlich hielt ein Streifenwagen neben uns, und die fragten " wo wir denn hin müssen ?".....und die haben uns dann mit SoSi...zum Gerätehaus gefahren...war echt cool...!
    Aber, war nur ein einziges mal...!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Hallo Freunde,

    selbstverständlich ist eine solche Vorgehensweise NICHT gestattet! Ich weiß gar nicht wie ihr darauf kommt, dass so etwas zulässig wäre. Wenn sich jeder popelige Feuerwehrmann mit SoSi zum Gerätehaus fahren lassen würde, könnten wir die SoSi-Anlagen aufgrund von "Prägung" der Bevölkerung (ich denke ihr wisst was ich meine) auch weglassen.
    Ein rechtlicher Kommentar der keine Fragen offen lässt findet ihr hier:
    http://www.dr-fehn-net.de/Verkehrssonderrechte.htm
    Viele Grüße,
    Daniel

  7. #7
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    @ALL


    Hey Leute!



    >>> SONDERRECHTE - BITTE NICHT SCHON WIEDER <<<



    Ich möchte euch ja nicht den Gesprächsstoff nehmen, aber alle 4 Wochen kommt das gleiche Thema!


    Es ist doch so einfach das klarzustellen!


    Schreibt einen Brief ans zuständige Innenministerium und schiltert denen eure Situation und fertig!


    Ihr könnt nicht bei einem Unfall nicht sagen...


    ...aber Etienne hat im Funkmeldesystem-Forum gesagt, das ist erlaubt!


    Holt euch das ganz einfach schritlich vom Innenministerium und fertig!



    PS: Das sollte jetzt kein persönlicher Angriff sein!


    Gruß

    Etienne
    Geändert von Etienne (04.02.2002 um 21:58 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  8. #8
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    Hallo

    @Daniel: Es geht ja nicht darum ,dass jeder Feuerwehrmann eine SoSi bekommt. In dem Posting ging es doch ursprünglich darum, dass der EvD mit seinem Fahrzeug da war, bei dem eine SoSi Anlage eingebaut ( und zugelassen ) ist.
    Also weshalb soll er die Kameraden nicht notfalls mit Sonderrechten (mit Licht- und Soundeffekten) zum Gerätehaus fahren? Einfach die Fahrt im Einsatzfall bei der Leitstelle anmelden und gut ist.
    Ich habe auf der angegebenen HP nichts gefunden was die Sache begründet oder wiederlegt. Ist vieleicht etwas umfangreich die Seite . Wo genau steht der Text denn?

    Ich persönlich bin ein Gegner der Sonderrechte im Privat PKW da das einge als Freifahrtschein sehen würden und die übrigen Verkehrsteilnehmer können nicht ahnen , dass der ehrenamtlich Helfer der BOS Sonderrechte in Anspruch nimmt und eventuell etwas zügiger unterwegs ist. (So und nun Thema "Sonderechte im Privat PKW " aus ;-) ist ein anderes Thema )


    Gruss

    JS

  9. #9
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    Also, erstmal muss ich bestätigen was Jörg sagt. Es geht hier nicht darum Privat-PKWs mit SoSi-Anlage auszurüsten was ich nicht für sinnvoll halte. Sondern wie gesgt um ein Johanniter EvD Dienstfahrzeug mit genehmigter SoSi-Anlage und die Situation das man sowieso Fahrer ist, also im Alamierungsfall den Kameraden fahren müsste, da dieser kein eigenes Auto dabei hat!

    Frage and Etienne: kennst du jemand der das gemacht hat und eine rechtlich bindliche Antwort vom Innenministerium bekommen hat?? Ich bezweifle das.

  10. #10
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    Hallo,

    ob es ein Privat-PKW ist oder nicht, spielt doch gar keine Rolle. Du darfst die Sonderrechte nur auf Anweisung der LST benutzen, bzw. wenn Du meinst, dass es nötig wäre (...einen Patienten mit sosi ins KH zu fahren).

    Du kannst auch keine Fahrt bei der Leitstelle anmelden! Du kannst nur sagen, dass Du unterwegs zum Gerätehaus bist, um einen Feuerwehrmann abzusetzen, wenn Dir die LST dann sagt "na, machen sie mal die Lichter an", dann ist das was anderes. Die Einsatzkräfte bestimmen nicht, wann Sosi an oder wann nicht an, nur im Rettungsdienst darf die Besatzung anhand des Zustandes des Patienten an der Est entscheiden, ob mit Sosi ins KH gefahren wird, weil man das dann besser einschätzen kann.

    Nehmen wir mal folgendes an:

    Du fährst - nachdem Du deinen Freund mit Sosi zum Gerätehaus gefahren hast - ganz leicht mit dem Einsatzfahrzeug gegen die Stoßstange eines geparkten Autos.

    Dann erklär mal Deinem Dienststellenleiter und dem Rettungsdienstträger, was Du mit Sonderrechten (die ja vom Fahrtenschreiber aufgezeichnet werden) am Feuerwehr-Gerätehaus verloren hast.

    Was heißt eigentlich EvD? Beim San-Dienst oder was?? Also wenn man im Bereich RD oder Kats Führungsaufgaben wahrnimmt, sollte man sich schon über die rechtlichen Dinge im Klaren sein. Und in den Ausbildungs-Richtlinien stehen die notwendigen Dinge auch drin.

    Tobias
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  11. #11
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    Hallo,
    wer entscheidet denn bei euch , ob Sonderrechte/Wegerechte in anspruch genommen werden dürfen?

    Wenn ich bei meinen Lehrgängen icht ganz geschlafen habe entscheidet das bei der Feuerwehr der jeweilige Gruppenführer/Einsatzleiter (bei den RettOrg weiss ich nicht). Natürlich kann der mit der Leitstelle rücksprache halten. Schliesslich hat diese ja mit dem Anrufer gesprochen. Die Leitstelle kann Hinweise "Katze auf Baum, eilt nicht so" und Empfehlungen geben.Mehr aber auch nicht.

    Gruss

    JS

  12. #12
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    Hallo JoergS,

    hierbei geht es nicht darum mit welchem Einsatzfahrzeug (EvD-Fahrzeug) zum Gerätehaus gefahren wird, sondern wieso der Transport eines "einfachen" Feuerwehrmannes ohne Führungsfunktion mit SoSi gerechtfertigt sein sollte.
    Gerade Feuerwehren verfügen über eine teils enorme Anzahl an aktiven Mitgliedern, es macht daher keinen Sinn und wird rechtlich äußerst bedenklich sein sich mit SoSi zum Gerätehaus fahren zu lassen. Dazu noch ein Beispiel welches sich auf mich bezieht: ich bin einer der sechs Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung Rettungsdienst (TEL-RD) unseres Landkreises. Da ich mich oftmals in Hamburg aufhalte (mein eigentlicher Landkreis ist ca. 50 km von Hamburg entfernt), lasse ich mich im Einsatzfall neben der obligatorischen Funkmelderalarmierung noch via SMS aufs Mobiltelefon alarmieren. Dies ist nötig, da die Alarmierung aufgrund der Entfernung zum Heimatlandkreis oftmals nicht klappt, insbesondere wenn ich mich im Uniklikum aufhalte. Ich kläre dann ab bzw. höre in den Funkverkehr rein, ob mein Einsatz dort dringend erforderlich ist oder nicht. Wenn dem so ist (der Einsatz absehbar lange dauern wird, Personalmangel herrscht, viele Betroffene vorhanden sind, ...), mache ich mich mit meinem Privat-PKW unter Beachtung der StVO auf den Weg zum Einsatzort. Dies kann je nach Tages- oder Nachtzeit zwischen 30 und 90 Minuten dauern.
    Nun die Frage dazu: könnte ich die Hamburger Polizei um Amtshilfe bitten? Schließlich wäre es durchaus möglich ein Pol-Fahrzeug abzustellen, um mich an den EO zu fahren. Ich denke so etwas wäre theoretisch möglich, sprengt aber meiner Meinung nach den Rahmen! Beim LNA wäre das etwas anderes und ist auch bereits vorgekommen. Ich möchte hierbei nur noch einmal klarmachen, dass selbst Führungskräfte abwägen sollten, was nötig ist und was nicht, wie soll es denn erst bei, man verzeihe mir diese Bezeichnung, den "einfachen Helfern" laufen?
    Viele Grüße,
    Daniel

  13. #13
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    so, da hab ich doch alle antworten die ich wollte :) Danke. Desweiteren hab ich gestern noch einen Zeitungsartikel von vor zwei Wochen gefunden. Dabei ging es darum das im Moment zwei Feuerwehrleute vor Gericht stehen da sie Sonderrechte in Anspruch genommen haben auf der Fahrt zum Gerätehaus (OHNE Fremdgefährdung!) und dabei geblitzt worden sind. Da sie die Bußgelder nicht zahlen wollen wird gerade verhandelt in wie weit Feuerwehrleute auf der Anfahrt Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen. Wenn ich mich richtig erinnere stand noch was drinnen davon das es um ein Grundsatzurteil geht um Rechtsklarheit zu schaffen - wenn ich das als Nicht-Jurist richtig verstehe heißt das soviel wie bisher gibt es gar keine rechtlich Verbindliche Auslegung des Gesetzestextes. Mal davon abgesehen das jedes Innenminsisterium wieder was anderes sagt. Falls nochmal was darüber kommt kann ich es euch ja wissen lassen.


    @tobias:
    Also, zur Abklärung welche "Art" von EvD: Nicht KatS oder RD (macht bei uns das Kreuz). Sondern JUH Intern. Muss es bei jedem KV, LV, etc. geben als Ansprechpartner am WE und wärend der Nacht. SoSi Anlage haben wir für den sehr unwahrscheinlichen Fall eines Katastropheneinsatzes, für Organtransporte sowie für Hausnotrufeinsätze bei dennen der dringende Verdacht herscht es bestehe Lebensgefahr (blutender Macumarpatient, Atemnot, etc.). In dem Fall erteilt die Hausnotrufeinsatzleitstelle die Sonderrechte und wir melden die Fahrt selbständig nochmals auf der Leitstelle an.

  14. #14
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    @Daniel:
    Ich glaube nicht, daß Du die Polizei um Amtshilfe bitten kannst. Sollte Dein Landesrettungsdienstgesetz die Möglichkeit der Hilfeverpflichtung von dritten enthalten, würde dies gehen, aber so wie ich Deinen Beitrag verstanden habe, hast Du mit der Fahrt nach Hamburg Dein Bundesland verlassen. Daher gilt das Gesetz dort nicht. Außerdem darf die Polizei als Landesbehörde nicht ohne zwingenden Grund ihr Bundesland verlassen.

    @Firebird:
    Enthält Euer Feuerwehrgesetz einen Paragraphen über die Hilfeverpfllichtung von Passanten? Bei uns (NRW) gibt es einen solchen Abschnitt. Der Gesetzgeber räumt dieses Recht aber ausschließlich den Einheitsführern ein, nicht dem Helfer. (So sollen Schadenersatzforderungen von Passanten geringehalten werden.)

    Jeder sollte sich vor dem Einsatz von SoSi überlegen ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Es geht um den eigenen Führerschein. Nicht um den des Truppführers oder Disponenten. Die straßenverkehrsrechtliche Verantwortung für ein KFZ trägt immer der Fahrer und kein anderer.

  15. #15
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    @JoergS:
    Wenn ich bei meinen Lehrgängen icht ganz geschlafen habe entscheidet das bei der Feuerwehr der jeweilige Gruppenführer/Einsatzleiter (bei den RettOrg weiss ich nicht).
    Bei der Feuerwehr entscheidet das der Maschinist, denn er ist in dem Fall verantwortlich für Mannschaft und Gerät. Der Gruppenführer kann ihn mal freundlich drum bitten SoSi ein-/auszuschalten. Wenn der Maschinist stur ist dann macht er was er will...

    Gruss
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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