Im Prinzip richtig. Wobei ganz klar gestellt werden muss, das die BSG über keinerlei polizeiliche Befugnisse verfügt, sondern nur über die sog. Jedermannsrechte die auch jeder Bürger hat. Allerdings dürfen Sie im Namen der Bahn das Hausrecht durchsetzen.Original geschrieben von Tobias
Hallo,
auch ich habe keine weiteren Infos, dem geneigten Leser aber mal als Hintergrund:
BGS = Bundesgrenzschutz (Ach nee ;-)) - per Gesetz für die Bahnanlagen in Deutschland zuständig. Funkt im 4m und 2m BOS-Bereich. Bahnanlagen heisst hier in erster Linie Gleisanlagen. Einen Ladendieb im Bahnhof übernimmt die Landespolizei.
BSG = Bahnschutzgesellschaft (Tochterunternehmen (GmbH) im DB-Konzern) vergleichbar mit Wach- und Schliess. usw. Können teilweise Fahrkarten kontrollieren und helfen wohl manchmal auch den Reisenden. Ansonsten sollen die Präsenz zeigen und bei kleineren Dingen eingreifen, bzw. dem BGS / der Polizei Arbeit abnehmen / zuarbeiten.
Der BGS hingegen hat alle polizeilichen Befugnisse. Er kann also einen Ladendieb auch nach Polizeirecht behandeln (im Rahmen der Amtshilfe), die zuständige Behörde - in diesem Fall die Landespolizei - muss allerdings gerufen werden. Das gleiche gilt übrigens auch für die Deutschen Flughäfen, wobei der BGS dort zusätzlich noch für die Kontrolle der "Grenze" sprich der Ein-/Ausreise zuständig ist. Der Zoll kontrolliert lediglich den Warenverkehr kann aber bei einem Verdacht der illegalen Einreise usw. den BGS zur Hilfe holen. Für den Ladendieb am Flughafen ist wieder die LaPo zuständig.