Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: E1 Kennzeichnung im Fahrzeug

  1. #1
    thoernblom Gast

    E1 Kennzeichnung im Fahrzeug

    Hallo,
    hat jemand Erfahrungen im Bereich E1 Kennzeichnung bzw. Zulassung von Geräten zum Fahrzeugeinbau ( ELW ) ?
    Vielleicht hat jemand seit dem Oktober 2002 einen ELW beschafft und kann mir Informationen geben wie man nicht E1 gekennzeichnete Geräte im Fahrzeug während der Fahrt betreiben kann und dies auch vom RP abgenommen bekommt?
    Eventuell EMV abgeschirmte Schaltschränke oder Einzel- bzw. Gesamtabnahme durch Messung der EMV Strahlung.

  2. #2
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    Geräte die keine E1 Zulassung haben, dürfen in Neufahrzeuge gar nicht erst eingebaut werden. Es erlischt dann sofort die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz ist weg.

    "Tricksen" kann man da nicht. Wie willst du ein komplettes FuG 7 oder 8 MIT Bedienteil in eine Stahlkiste bauen ?? Und wer soll dir das Abnehmen ?? Das dürfen dann wieder nur staatliche Stellen machen damit das annerkannt wird. Aber wer macht denn schon extra für dich so ne Einzelabnahme. Und wenn die einer machen würde, dann kannste mal raten was das kostet. Da kannste dir 30 neue Funkgeräte für kaufen.

    Es bleibt also gerade bei einem ELW nur der Neukauf aller Geräte die bis dato noch keine E1 Zertifizierung haben.

    Gruß Joachim

  3. #3
    thoernblom Gast
    Hallo,
    es geht nicht um Funkgeräte sondern um mehrere PC Systeme mit TFT Bildschirmen ( Bildschirme können allerdings während der Fahrt ausgeschaltet sein ) , Telefonanlage , USV und eine Rechnergestützte Funkbedienung mit Bedienfeldern und LCD Displays.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •