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Thema: ebay

  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255

    ebay

    hab mal ne frage zu ebay
    und zwar hab ich mal gelesen das wenn man einen artikel kauft/ersteigert auch ein 14 tägiges uneingeschränktes rückgaberecht nach dem fernabsatzgesetz hat.
    nun würde mich mal interessieren ob das stimmt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Aircell Gast
    wenn der verkäufer das nicht explizit dazu schreibt, dass du es nicht hast ist es glaube ich so! aber ich bin mir nicht sicher!

  3. #3
    Registriert seit
    02.11.2002
    Beiträge
    418
    Dazu habe ich letztens was gelesen, ich schau mal ob ich s noch finde und wenn ja post ichs hier.
    <p>
    <a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>

  4. #4
    crazyossi Gast
    Hallo


    Da bei Ebay keine versteigerungen nach §156 BGB stattfinden, kaufst du dort waren mit einem Normalen Kauffertrag.


    Das Fernabsatzgesetz gilt für Verträge über Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen, die insbesondere im E-Commerce zwischen Unternehmern und Verbrauchern geschlossen werden (Fernabsatzverträge), jedoch nicht für Verträge, die zwischen einzelnen Verbrauchern geschlossen werden.


    Die Verjährungsfristen beim Verbrauchsgüterkauf sind unabdingbar gemäß §475 BGB. Bei Gebrauchten Sachen kann die Verjährungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.

    Sonst gelten für Sachmängel (§434 BGB) auch immer die Verjährungsfristen nach § 438 BGB. Allerdings können diese auch anders vereinbart werden.


    Hier der link zum Bundesgesetzblatt (wer es denn versteht):
    http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101061f.pdf

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