Hallo,


wenn Du die Urkunden vorlegen kannst, solltest Du Deinen alten Dienstgrad wiederbekommen. Viele Feuerwehren haben übrigens die Tauglichkeit nach G26-III als "Einstellungsvorrausetzung".

Natürlich ist es ratsam, nochmal intensiv in aktuelle Ausbildungsunterlagen zu gucken, es hat sich einiges geändert.


Übrigens : Nach der neuen FwDV 7 (Atemschutz) wirste nicht umherkommen und einen neuen Atemschutzlehrgang machen müssen. Es ist nämlich so geregelt, das alle 12 Monate eine Fortbildung stattfinden muß spätestens 18 Monate nach der letzten Forbildung erlischt die Gültigkeit des Lehrgangs.

Danach sollte Deinem neuen alten Hobby nix im Wege stehen !