Umfrageergebnis anzeigen: Springlicht - Welche Schaltung habt ihr?

Teilnehmer
14. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Standlicht <-> Fahrlicht

    0 0%
  • Fahrlicht <-> Fernlicht

    2 14,29%
  • Fahrlicht <-> Nebelscheinwerfer

    6 42,86%
  • Fahrlicht/Nebelscheinwerfer <-> Fernlicht

    4 28,57%
  • Standlicht/Nebelscheinwerfer <-> Fernlicht

    2 14,29%
  • Andere Schaltung

    2 14,29%
Multiple-Choice-Umfrage.
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 21

Thema: Springlicht - aber welche Schaltung?

  1. #1
    Registriert seit
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    4.425

    Springlicht - aber welche Schaltung?

    Hey Leute!


    Wir ihr wisst gibt es ja verschiedene Schaltungen von Springlicht im Umlauf! Welche benutzt ihr oder kennt ihr noch eine andere?


    - Standlicht <-> Fahrlicht
    - Fahrlicht <-> Fernlicht
    - Fahrlicht <-> Nebelscheinwerfer
    - Fahrlicht/Nebelscheinwerfer <-> Fernlicht
    - Standlicht/Nebelscheinwerfer <-> Fernlicht


    Es gibt ja die Möglichkeit (manchmal) das Springlicht über einen extra Schalter einzuschalten! Wir haben das bei uns in den RTW´s so geregelt:

    - Blaulicht an + Licht aus -> Springlicht aus
    - Blaulicht an + Standlicht -> Springlicht* an
    - Blaulicht an + Fahrlicht -> Springlicht aus

    *=Fernlicht <-> Standlicht/Nebelscheinwerfer


    Wie habt ihr das geregelt? Was ist erlaubt?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    661
    Also soweit ich weiß haben wir bei unserem TLF Fahrlicht<-> Nebelscheinwerfer, bei unserem MTW Fahrlicht<->Fernlicht

    Alle anderen Fahrzeuge ohne Springlicht....

    Beim MTW muss man es zuschalten, beim TLF wird das nur eingeschaltet, wenn das Licht aus ist....

  3. #3
    Registriert seit
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    4.425
    Getreu dem Motto -> Siehe Anhang! ;-)


    PS: Habe da mal was gebastelt!
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Name:	rtw 1 frontblitzer+blitzer+springlicht.gif 
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    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    27.01.2002
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    244

    Springlicht

    Hallo,

    wir dürfen bei uns feuerwehrseitig kein Springlicht benutzen. So ist es auch Gesetz - siehe kürzlichen Artikel im FM-Magazin. Ich persönlich halte das für falsch, obwohl ja angeblich die blauen Frontblitzer das Springlicht überflüssig machen sollen.

    Die Polizei hat bei uns teilweise per Ausnahmegenehmigung an einigen Fahrzeugen Sringlicht m. Fahrlicht/Fernlicht oder Fahrlicht/Nebelleuchten.

    Bei unseren Fahrzeugen kann man bei allen Kfz. bei eingeschaltetem Fahrlicht und eingeschalteten Nebelleuchten aber sehr schön mit der Lichthupe spielen, sodass Fernlicht und Nebelleuchten auf- und abblinken. getreu der alten Schalttung, dass Fernlicht und Nebellicht nicht zusammen leuchten dürfen.

    Das wirkt auf die meisten verkehrsteilnehmer recht gut, da wir leider an den Großfahrzeugen keine Blitzer oder Blinker haben.

    Gruss, FDNY911

  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    die RTWs aus dem Nachbarkreis haben blinkende Fernscheinwerfer (quasi so als würde jemand dauernd mit der Lichthupe spielen). Funktioniert nur bei eingeschaltetem Blaulicht und nur wenn das Fahrlicht aus ist.

  6. #6
    Registriert seit
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    135
    Die Frage hat sich bei uns erledigt ... da wir grundsätzlich mit Fahrlicht fahren können die Springlichter nicht funktionieren.

  7. #7
    Lauschi Gast
    Hallo,

    ist Springlich überhaupt noch zulässig? Ich kenne nur einen Fall indem das Springlicht aus einem NEF entfernt werden MUSSTE!

    Gruß Michael

  8. #8
    Christian Gast
    @KatsRR

    Was habt ihr denn für ein Auto ? Genauer Hersteller, Typ und Baujahr. Dann kann ihr Dir evtl ne Lösung anbieten (in Form eines Schaltplans) Habt ihr Nebelscheinwerfer ?

  9. #9
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    18.12.2001
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    4.989
    War da nicht letztens erst irgendwo (hier) ein Artikel das die Springlichter irgendwie von irgendwem geprüft wurden und nun überall außer Dienst gestellt werden müssen ???

    Da war doch was .. Kann mich noch ganz genau dran erinnern ...
    Irgend so ein StraßenverkehrsVOLLIDIOT hat das gesagt. Weil das die anderen blenden kann oder so ...

    Gruß Joachim

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo,

    hab letztens einen Abschlepper gesehen in Neuss der hatte normale weiße Blitzleuchten in seinen Scheinwerfern. Sah echt cool aus und hatte auch eine gute Warnwirkung.

    Das waren übrigens nicht die PACECAR-Blitzer wie man sie bei ATU oder D&W kaufen sondern richtig starke Blitzleuchten.

  11. #11
    Registriert seit
    19.12.2001
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    779
    Also, auch wenn Polizei und Co. noch Springlicht benutzen ist es offiziell natürlich nicht erlaubt.

    Ich verstehe unter Springlicht eine Blinkschaltung für das Fernlicht, ob nun Nebelscheinwerfer abwechselnd mitblinken ist sicherlich Geschmacksache, aber eine zusätzliche Warnwirkung dürfte das eher nicht haben. Wenn Ferlicht und Abblendlicht abwechselnd blinken dürfte die Warnwirkung mangels Kontrast auch relativ gering sein.

    Meiner Meinung nach sollte ein Springlicht so geschaltet sein:

    http://drk.wesermarsch.bei.t-online..../rtwtohell.gif


    Und nun sagt nicht, dass das verboten ist. Das ist es sowieso, egal in welcher Form! Aber auf diese Art und Weise, kann es zumindest nicht mit der normalen Lichthupe verwechselt werden ;-)

  12. #12
    Registriert seit
    10.12.2001
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    135
    @christian

    warum ist doch auch so gewollt, laut gesetzt und rundschreiben sind Springlichter (Lichthupe) in NRW VERBOTEN !!!

    da brauche ich dan keinen schaltplan um mir was zu basteln ... ich fahre mit dem auto, ich fahre aber nur so mit SoSi wie es erlaubt ist ...

  13. #13
    Christian Gast
    @ KatSRR


    Wollte nur helfen ....

  14. #14
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    10.12.2001
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    135
    ja weis ich doch ;-)

  15. #15
    Registriert seit
    19.12.2001
    Beiträge
    779
    Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis man das Springlicht wieder legalisiert. Ist es doch das effektivste aller Sondersignalanlagen an unseren Fahrzeugen.
    Um die blauen Blitzer/Blinker hat man auch über ein Jahrzehnt in Deutschalnd kämpfen müssen, bis sie schließlich legalisiert wurden.

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