Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wer kann an einer größeren Schadensstelle bis zum Eintreffen des regulären Einsatzleiters RD oder des OrgL die Einsatzleitung übernehmen ?
Das ganze bitte für Bayern, da es wahrscheinlich in den Bundesländern andere Regelungen gibt.
Und bitte schreibt mir die Quellen dazu !!!
Danke
Gruß Heiner