Hallo,

ich habe folgende Frage:

Wer kann an einer größeren Schadensstelle bis zum Eintreffen des regulären Einsatzleiters RD oder des OrgL die Einsatzleitung übernehmen ?

Das ganze bitte für Bayern, da es wahrscheinlich in den Bundesländern andere Regelungen gibt.

Und bitte schreibt mir die Quellen dazu !!!

Danke

Gruß Heiner