Glück auf zusammen!
Gibt es technische Richtlinien zur digitalen Alarmierung, die den Zeitraum von der Auslösung des Alarms über den DAG bis zur Auslösung des DME beschreiben/begrenzen?
In der schönen Hilfsfrist steht die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie die Ausrückezeit.
Dass der Zeitraum dazwischen für die Alarmierung über DME nicht null sein kann, leuchtet wohl jedem ein der POCSAG kennt.
Auch wird der Zeitraum größer durch eine steigende Anzahl der zu alarmierenden Rettungsmittel.
Um es auf den Punkt zu bringen: wo steht, wie lange die Alarmierung dauern darf?
Grüße
Henry