Hallo Fluke,
was ist denn nun die Frage? Da die Programmierstation offiziell bei einem zugelassenen Fachhändler erworben und dort auch eine Kopie der PSW mit audgehändigt wurde, dürften die AGB und Nutzungsbedingungen bekannt sein. Die Software wird von SP nicht verkauft, man erhält eine Nutzungsberechtigung, die auch zeitlich beschränkt sein kann. Du hast über den Händler also "2 Jahre Nutzung der PSW" bei Swissphone gemietet und die sind halt jetzt abgelaufen. Wenn Du z. B. eine Wohnung für 2 Jahre mietest, hast Du ja auch kein lebenslanges, kostenloses Wohnrecht, oder?

Der Eigentümer der Software (in dem Fall Swissphone) hat ebenso jederzeit das Recht seine Benutzungsbedingungen zu ändern. Da Du offizieller "Melderbeauftragter" der THW bist (immerhin eine Bundesbehörde!) dürfte es keine Schwierigkeiten geben den Zugang zum Nutzerbereich von SP zu bekommen. Was mich allerdings wundert: wieso musst Du deine private Programmierausrüstung nutzen? Bisher müssen die Melder doch auch programmiert worden sein. Also muss doch auch eine "THW-eigene" Programmierausstattung vorhanden sein.