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Thema: Rechtliches zu Auswerte-/Weiterleitungs-/Darstellungssoftware

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    zu florianxxx:

    Auswertung durch Funkscanner:
    IMMER Verstoß gegen das TKG! Die Meldung ist NIE für den Scanner bestimmt, da dieses Gerät kein für den Funkkreis zugelassener Empfänger ist. Und NEIN(!) kein Vergleich mit zugelassenen FuG im Einsatzfahrzeug. Eigentlich müsste auch dieses Gerät permanent abgeschaltet sein, bis eine Meldung für die Besatzung des Fzg empfangen wird. Da das aber (im Analogfunk) technisch nicht möglich (bzw. nur sehr schwer umsetzbar) ist wird das Mithören auf dem Betriebskanal dort zähneknirschend geduldet. Es gab mal Überlegungen alles auf Sternverkehr umzustellen: die Fzge können nur die Leitstelle erreichen, wenn die Lst ein Fzg sprechen will, wird vor der Meldung eine "Aufschaltung" gesendet (damals 5-Ton-Folge, die das FuG alarmiert und die Mithörsperre zeitlich begrenzt aufhebt). Da man aber sehr schnell einsah, das damit sehr viele 5-Ton-Folgen benötigt werden (jeder Standort mind. eine) und der Kanal dann nur noch piept, hat man diese Idee sehr schnell aufgegeben.

    Pager/DME mit serieller Schnittstelle:
    mehrschichtige Antwort: wenn der Ort, an dem der DME steht offiziell (!) als (Unter-)Leitstelle/Funkstelle/Funkbutze/... vom Kreis genehmigt und eingerichtet ist unproblematisch. Das Betriebspersonal hat die erforderlichem Schulungen, der Raum ist schalldicht, sodaß keine Infos nach aussen dringen können. Insbesondere, wenn der Kreis sich entscheidet, nur den Führungskräften einen Textmelder zu gönnen und die anderen werden "nurTon" alarmiert. (wie bei der Sirenenalarmierung immernoch üblich).
    Alle anderen Orte, besonders "wilde" Aufstellorte, die nicht offiziell mit Urkunde genehmigt sind: strafbar!
    In allen Fällen gilt auch hier: alleine die Tatsache, das die Meldung empfangen werden KANN, darf nicht mitgeteilt werden. Es kommt also nicht drauf an, ob tatsächlich was empfangen wird, alleine die Mitteilung, daß es möglich ist, ist strafbewehrt.

    Alarmfax:
    "wird von den meisten/allen Leitstellen angeboten"? Ausser einigen Berufsfeuerwehren ist mir keiner in Deutschland bekannt. Evtl. die offiziellen (Unter-)Leitstellen (s.o.), so die Leitstellen denn überhaupt die Zeit haben Faxe parallel zum Alarm zu schicken. Vielleicht später im Einsatzablauf, wenn Zeit ist, an den ELW oder nach dem Einsatz evtl. an berechtigte Personen ("Einsatzleiter") zum Schreiben der Einsatzberichte...

    Handyalarmierung:
    da per se nicht erlaubt (Stichwort: Alarmierungssicherheit) erübrigt sich jede Frage zur Überleitung ins Handynetz.
    Überleitung 2m <->4m nur erlaubt mit ausdrücklicher/schriftlicher Genehmigung (z. B. 2m HFG der Polizei ins 4m der Polizei als Dauergenehmigung; ansonsten fällt mir spontan nur eine fallbezogene Genehmigung im Fall einer großflächigen Katastophe ein, bei dem die üblichen Kommunikationswege nicht mehr reichen. Bei der Dichte der ELW2 und ELW3, die ja Leitstellen teilweise oder komplett ersetzen können, und dass heute genug FuG verhanden sind, heutzutage wohl nicht mehr denkbar)
    Die Gatewayfunktion, ist übrigens der umgekehrte Weg: mit dem "Funkgerät" kann auch telefoniert werden. Eine Überleitung des Funkverkehrs ist nicht vorgesehen.

    Alarmmonitor:
    siehe DME. Wenn alle Einsatzkräfte DME mit kompletter Textanzeige haben unkritisch, wenn 1. kein Unberechtigter lesen kann (wo im Gerätehaus wird der Monitor aufgestellt? -> Fenster, Spiegelungen, ...) und 2. der Monitior (der ja streng genommen ein großer DME ist) ist a. bauartbedingt und b. vom Kreis zugelassen.

    Rückmeldung der Einsatzkräfte, ob sie zum Einsatz kommen:
    abhängig vom DME: wenn der DME die Funkton bietet und das Funknetz das unterstützt (Genehmigung!) unkritisch
    unabhängig vom DME: über Handy-SMS unkritisch
    in beiden Fällen: auch hier nur Rückmeldung: "komme" / "komme nicht" / "komme später" erlaubt. KEINE Einsatzdaten / -Adresse. Aber auch hier: wer empfägt die Rückmeldung? Sicherstes: die Leitstelle. Ansonsten: nur der Einsatzleiter, nur: wer ist das in diesem Moment? Bei der Freiwilligen Feuerwewhr wechseln die Einsatzleiter oft nach Verfügbarkeit!

    Fazit:
    Es wird viel in Deutschland gemacht, was nur deswegen (bisher) läuft, weil es bisher niemand offiziell entdeckt hat ("das machen wir doch schon seit Jahren, als muss es doch legal sein" - ist es eben nicht immer). Offiziell heißt oft auch: "Wenn ich das jetzt sehe, muss ich handeln ((Straf-)Verfahren einleiten), also habe ich es nicht gesehen!"
    TKG, StBG, ... sind BUNDESgesetze, also kann kein Bundesland diese lockern!
    Warum sind dann in einigen Bundesländern "externe Funkzentralen" neben den Leitstellen eingerichtet? Weil das der einzige Weg ist, eine Lücke in den Gesetzen halblegal zu nutzen. Die Bundesländer, die keine externen Funkzentralen haben, haben idR. das System der Einsatzleitwagen mit Leitstellenmitarbeitern bzw. Leitstellenlehrgang-Absolventen als Leitstellen-(Teil-)Ersatz begriffen und brauchen daher keine "Freizeitfunker" in die Gerätehäuser setzen.
    (offtopic/btw: wer besetzt denn in der Praxis die Funkgeräte im Einsatz? Meist die Leute, die ich nirgendwo sonst ruhigen Gewissens einsetzen kann (wegen Alter oder - noch schlimmer - Unerfahrene/Unfähige). "Ein bisschen Funken kann ja jeder...", ist übrigens der völlig falsche Gedanke! Wer an der Einsatzstelle das Funkgerät besetzt, hat neben fundierter Einsatzerfahrung mindestens(!!) die Ausbildungen zum Sprechfunker, AGT, Maschinist und zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen.)

    Wie gesagt, ich spreche von Freiwilligen Feuerwehren! Berufs-, Werk-, Betriebs-Feuerwehren sowie haupt- und nebenberufliche Wachbereitschaften stehen auf einem anderen Blatt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
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    Hmm, danke für diene Antwort, aber etliche Teile lassen mich an der Belastbarkeit deiner Aussagen zweifeln.

    Warum sollte der Funkscanner ein Verstoß gegen das TKG sein? Dort heißt es in §89, Satz 4: "Das Abhören oder die in vergleichbarer Weise erfolgende Kenntnisnahme und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." Und: BOS-Funkrichtlinie, §4, Abs. 1: "Berechtigte des BOS-Funks sind: [...] 1.5 die kommunalen Feuerwehren, staatlich anerkannte Werkfeuerwehren sowie sonstige nichtöffentliche Feuerwehren, wenn sie auftragsgemäß auch außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden können; " Damit darf ich als Feuerwehr den Funkscanner und insbesondere auch die Informatioen daraus nutzen - sofern ich das als Feuerwehr tue. Also es muss ein dienstliches Bedürfnis dafür vorliegen. Und nein, Neugierde ist natürlich kein dienstliches Bedürfnis. Ob das ding zugelassen ist ist egal, es zählt halt als nicht vorhanden. Sprich man kann nicht sagen, wir kaufen kein Funkgerät, weil wir haben ja den Scanner. Aber wenn man formal ausreichend zugelassene Funkgeräte hat... Übrigens sieht Ba-Wü explizit ein Betriebsfunkgeräte (=nicht BOS zugelassen!) zum Betrieb auf BOS-Kanälen bei Flächenlagen vor...

    Woher soll die Strafbarkeit einer seriellen Schnittstelle des DME kommen? Da braucht es keine Funkbude. Es muss nur sichergestellt sein, dass niemand unbefugtes die Daten bekommt. Damit ist natürlich eine Versendung per Mail kritisch, ein Monitor zur Straße nicht erlaubt und eine Durchsage, die man außerhalb eines gesicherten Gebäudes hört auch nicht zulässig (Exkurs: BF-Wachen, bei denen Einsatzfilmer regelmäßig den Alarmgong mit durchsage filmen?). Woher soll eine Strafbarkeit kommen, wenn ein Personenkreis, der die Information auf Grund ihrer Position eh bekommt/bekommen darf/soll sie über diesen Weg erhält? Unzulässig kann das aber auf Grund lokaler Regelungen, z.B. der Lst oder des Netzbetreibers sein. Dann ist es aber trotzdem nicht strafbar. Woher? Welche Vorschrift soll verletzt sein?

    Alarmfax: Keine Ahnung wie verbreitet. Die ILS Saarland z.B. schickt das bei jedem Einsatz. Und das ist nicht unüblich habe ich mir sagen lassen... Das geht selbstverständlich automatisch, wenn eine RIC der Wache alarmiert wird geht das Fax raus. Nix mit manuell und wenn der Disponent Zeit hat...

    Warum sollte die Handyalarmierung nicht erlaubt sein? Hier gilt auch: Kein offizieller Alarmierungsweg -> zählt als nicht vorhanden. Die Gemeinde kann nicht sagen, wir bauen die Sirene ab, wir haben ja die Handyalarmierung. Aber wenn es eine zugelassene Alarmierung gibt (sirene), dann kann die Handyalarmierung daneben selbstverständlich laufen. Frage ist hier: Datenschutz. Ist die Übertragung gesichert? Sind die Handys genug gegen Angriffe geschützt? Aber bei nur mitteilung Einsatz, ohne Details, vgl. Sirene, ist auch das kein Problem.

    Deine Antwort zur Gateway Funktion disqualifiziert dich übrigens für den gesaten Berich... Das Gateway koppelt eine DMO-Gruppe und einen TMO-Gruppe. Anwendungsbeispiel: Die RTW Besatzung im Haus hat keinen TMO empfang -> RTW vor der Tür schaltet Gateway, dann kann per DMO zum RTW und dort über das Gateway ins TMO zur Leitstelle verbunden werden. Ob das immer Sinn macht ist eine andere Frage, zumal sich Gateways gegenseitig stören. Aber das geht und ist selbstverständlich zulässig.

    Der Monitor muss nicht zugelassen sein. Warum auch? Aber i.d.R. wird er die Infos ja eh von einem DME mit serieller Schnittstelle oder einer Faxauswertung kriegen. Personen die ihn sehen gebe ich dir Recht, wobei nicht alle einen Textmelder haben müssen. Denn auch die ohne müssen die Infos ja spätestens am Gerätehaus erfahren (welches Fahrzeug? welche Einsatzkleidung? Wohin?!)

    Rückmeldung: Wer die empfängt ist egal. Lst ist natürlich am besten, weil die dann frühzeitig reagieren kann, ansonsten ist auch eine Anzeige im Gerätehaus unproblematisch, zumindest in anonymisierter Form (8 komme, 2 später, 10 nicht, davon 5 AGT...)

    Ich gebe dir durchaus Recht, dass viel gemacht wird, weil es geht und weil man das immer so gemacht hat. Da wird dann eben nicht nur die eigene Alarmierung angezeigt, sondern alle im Kreis. Weil es geht ja. Und das natürlich auch per SMS verschickt. An alle die es interssiert, inklusive Bild-Reporter. Und dann ist man natürlich ganz schnell im Bereich des Strafrechts. Und wer dann noch anfängt, Rettungsdienstalarmierungen auszuwerten um mitzubekommen, dass der RTW 08/15 gerade zu Oma Erna zum gynäkologischen Notfall fährt...
    Warum z.B. RLP so extrem an seiner FEZ festhält weiß ich nicht - aber das das Regelungslücken ausnutzt bezweifle ich. Die dürfen nicht mehr, als jedes Funkgerät in einem Gerätehaus...(zumindest in dem hier betrachteten Kontext, Zugriff auf Leitstellenprogramm, Alarmierung etc. mal ausgeklammert).

    Off-Topic: Ja, Funker müssen fundiert ausgebildet sein. Aber warum zur Hölle soll der, der das Funkgerät besetzt während der Rest der Truppe den Baum zersägt AGT, Maschinist und Gruppenführer sein?!? Und wie bekommt er eigentlich fundierte Einsatzerfahrung wenn er es nicht machen darf ohne? Mal vom praktischen Problem abgesehen, wie das eine Feuerwehr mit <10 Einsätzen pro Jahr hinbekommen soll, da ist fundierte Einsatzerfahrung dann nämlich eine Sache von Jahrzehnten. Nur um das Funkgerät zu besetzten?

  3. #3
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Alarmfax:
    "wird von den meisten/allen Leitstellen angeboten"? Ausser einigen Berufsfeuerwehren ist mir keiner in Deutschland bekannt. Evtl. die offiziellen (Unter-)Leitstellen (s.o.), so die Leitstellen denn überhaupt die Zeit haben Faxe parallel zum Alarm zu schicken. Vielleicht später im Einsatzablauf, wenn Zeit ist, an den ELW oder nach dem Einsatz evtl. an berechtigte Personen ("Einsatzleiter") zum Schreiben der Einsatzberichte...
    http://www.ils-untermain.de/pages/aktuelles.php --> 23.3.15

    Alle ILS in Bayern, mit denen ich bislang zu tun hatte, versenden Einsatz-Faxe an alle alarmierten Dienststellen. Manche auch SMS für Führungskräfte.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Alarmfax:
    "wird von den meisten/allen Leitstellen angeboten"? Ausser einigen Berufsfeuerwehren ist mir keiner in Deutschland bekannt. Evtl. die offiziellen (Unter-)Leitstellen (s.o.), so die Leitstellen denn überhaupt die Zeit haben Faxe parallel zum Alarm zu schicken. Vielleicht später im Einsatzablauf, wenn Zeit ist, an den ELW oder nach dem Einsatz evtl. an berechtigte Personen ("Einsatzleiter") zum Schreiben der Einsatzberichte...
    Ahja.
    Bei uns macht das so ein seltsamer Einsatzleitrechner seit Ewigkeiten automatisch.

    Handyalarmierung:
    da per se nicht erlaubt (Stichwort: Alarmierungssicherheit)
    Und das steht in der Alarmierungssicherheitsverordnung oder was?

    erübrigt sich jede Frage zur Überleitung ins Handynetz.
    Darf ich denn Leute auf dem Handy anrufen und fragen, ob sie Zeit für einen nicht dringenden Einsatz haben?

    Die Gatewayfunktion, ist übrigens der umgekehrte Weg: mit dem "Funkgerät" kann auch telefoniert werden. Eine Überleitung des Funkverkehrs ist nicht vorgesehen.
    Was hat das Gateway mit Telefonfunktion zu tun?
    Mein Gateway leitet von DMO zu TMO über und umgekehrt.

    Alarmmonitor:
    siehe DME. Wenn alle Einsatzkräfte DME mit kompletter Textanzeige haben unkritisch, wenn 1. kein Unberechtigter lesen kann (wo im Gerätehaus wird der Monitor aufgestellt? -> Fenster, Spiegelungen, ...) und 2. der Monitior (der ja streng genommen ein großer DME ist)
    Also ganz strenggenommen ist es ein ... Monitor.

    ist a. bauartbedingt
    Hää?

    und b. vom Kreis zugelassen.
    Noch mehr Hää?

    Wir haben übrigens in der Umkleide eine grüne Tafel hängen. Da kann man mit Kreide etwas drauf schreiben. Den Einsatzort zum Beispiel.
    Ich weiß allerdings nicht, ob Tafel und Kreide bauartbedingt vom Kreis zugelassen sind.

    (offtopic/btw: wer besetzt denn in der Praxis die Funkgeräte im Einsatz? Meist die Leute, die ich nirgendwo sonst ruhigen Gewissens einsetzen kann (wegen Alter oder - noch schlimmer - Unerfahrene/Unfähige). "Ein bisschen Funken kann ja jeder...", ist übrigens der völlig falsche Gedanke! Wer an der Einsatzstelle das Funkgerät besetzt, hat neben fundierter Einsatzerfahrung mindestens(!!) die Ausbildungen zum Sprechfunker, AGT, Maschinist und zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen.)
    Genau. Das ist ja die klassische Aufteilung einer Gruppe. Es gibt einen Gruppenführer, der die Gruppe führt. Und fürs Funken braucht es dann mindestens einen zweiten Gruppenführer, besser einen Zugführer oder einen Verbandsführer mit Zusatzausbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten.

    Ein Sprechfunker-Lehrgang reicht dafür nicht. Das wäre ja auch albern zu glauben, dass ein Sprechfunker-Lehrgang die Qualifikation zum Funken nach sich ziehen sollte.

    Vielleicht solltest Du das auch mal dem AFKzV mitteilen. Die FwDV 2 soll ja überarbeitet werden, derzeit steht da nämlich noch so ein Blödsinn drin:
    3.1 Lehrgang „Sprechfunker“
    Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
    Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
    Wie gesagt, ich spreche von Freiwilligen Feuerwehren! Berufs-, Werk-, Betriebs-Feuerwehren sowie haupt- und nebenberufliche Wachbereitschaften stehen auf einem anderen Blatt.
    Gelten für die dann doch andere rechtliche Grundlagen, oder was?






    Wenn da nicht "Moderator" stehen würde, müsste man an einen Troll glauben. Ich weiß aber nicht, ob es so jetzt wirklich besser ist.

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