Hallo, sehr Gutes Thema!
Zum oben genannten Punkt kann ich sagen das dies je Bundesland einzeln durch das Ministerium des Inneren geklärt wird. Bei uns in Sachsen kam da vom SMI ein entsprechendes Schreiben das BOS Funk nicht in Fremdnetzte ausgeleitet werden darf.
M.m.n. ok! Da die Rückmeldung ja auch unabhängig von Alarmmonitoren oder Ähnlichem via Messenger geschehen kann. Interessant wäre da nur, das sobald dort personenbezogene Daten wir Adressen oder Namen mitgeteilt werden, man seine Verschwiegenheitserklärung verletzt.