zu florianxxx:
Auswertung durch Funkscanner:
IMMER Verstoß gegen das TKG! Die Meldung ist NIE für den Scanner bestimmt, da dieses Gerät kein für den Funkkreis zugelassener Empfänger ist. Und NEIN(!) kein Vergleich mit zugelassenen FuG im Einsatzfahrzeug. Eigentlich müsste auch dieses Gerät permanent abgeschaltet sein, bis eine Meldung für die Besatzung des Fzg empfangen wird. Da das aber (im Analogfunk) technisch nicht möglich (bzw. nur sehr schwer umsetzbar) ist wird das Mithören auf dem Betriebskanal dort zähneknirschend geduldet. Es gab mal Überlegungen alles auf Sternverkehr umzustellen: die Fzge können nur die Leitstelle erreichen, wenn die Lst ein Fzg sprechen will, wird vor der Meldung eine "Aufschaltung" gesendet (damals 5-Ton-Folge, die das FuG alarmiert und die Mithörsperre zeitlich begrenzt aufhebt). Da man aber sehr schnell einsah, das damit sehr viele 5-Ton-Folgen benötigt werden (jeder Standort mind. eine) und der Kanal dann nur noch piept, hat man diese Idee sehr schnell aufgegeben.
Pager/DME mit serieller Schnittstelle:
mehrschichtige Antwort: wenn der Ort, an dem der DME steht offiziell (!) als (Unter-)Leitstelle/Funkstelle/Funkbutze/... vom Kreis genehmigt und eingerichtet ist unproblematisch. Das Betriebspersonal hat die erforderlichem Schulungen, der Raum ist schalldicht, sodaß keine Infos nach aussen dringen können. Insbesondere, wenn der Kreis sich entscheidet, nur den Führungskräften einen Textmelder zu gönnen und die anderen werden "nurTon" alarmiert. (wie bei der Sirenenalarmierung immernoch üblich).
Alle anderen Orte, besonders "wilde" Aufstellorte, die nicht offiziell mit Urkunde genehmigt sind: strafbar!
In allen Fällen gilt auch hier: alleine die Tatsache, das die Meldung empfangen werden KANN, darf nicht mitgeteilt werden. Es kommt also nicht drauf an, ob tatsächlich was empfangen wird, alleine die Mitteilung, daß es möglich ist, ist strafbewehrt.
Alarmfax:
"wird von den meisten/allen Leitstellen angeboten"? Ausser einigen Berufsfeuerwehren ist mir keiner in Deutschland bekannt. Evtl. die offiziellen (Unter-)Leitstellen (s.o.), so die Leitstellen denn überhaupt die Zeit haben Faxe parallel zum Alarm zu schicken. Vielleicht später im Einsatzablauf, wenn Zeit ist, an den ELW oder nach dem Einsatz evtl. an berechtigte Personen ("Einsatzleiter") zum Schreiben der Einsatzberichte...
Handyalarmierung:
da per se nicht erlaubt (Stichwort: Alarmierungssicherheit) erübrigt sich jede Frage zur Überleitung ins Handynetz.
Überleitung 2m <->4m nur erlaubt mit ausdrücklicher/schriftlicher Genehmigung (z. B. 2m HFG der Polizei ins 4m der Polizei als Dauergenehmigung; ansonsten fällt mir spontan nur eine fallbezogene Genehmigung im Fall einer großflächigen Katastophe ein, bei dem die üblichen Kommunikationswege nicht mehr reichen. Bei der Dichte der ELW2 und ELW3, die ja Leitstellen teilweise oder komplett ersetzen können, und dass heute genug FuG verhanden sind, heutzutage wohl nicht mehr denkbar)
Die Gatewayfunktion, ist übrigens der umgekehrte Weg: mit dem "Funkgerät" kann auch telefoniert werden. Eine Überleitung des Funkverkehrs ist nicht vorgesehen.
Alarmmonitor:
siehe DME. Wenn alle Einsatzkräfte DME mit kompletter Textanzeige haben unkritisch, wenn 1. kein Unberechtigter lesen kann (wo im Gerätehaus wird der Monitor aufgestellt? -> Fenster, Spiegelungen, ...) und 2. der Monitior (der ja streng genommen ein großer DME ist) ist a. bauartbedingt und b. vom Kreis zugelassen.
Rückmeldung der Einsatzkräfte, ob sie zum Einsatz kommen:
abhängig vom DME: wenn der DME die Funkton bietet und das Funknetz das unterstützt (Genehmigung!) unkritisch
unabhängig vom DME: über Handy-SMS unkritisch
in beiden Fällen: auch hier nur Rückmeldung: "komme" / "komme nicht" / "komme später" erlaubt. KEINE Einsatzdaten / -Adresse. Aber auch hier: wer empfägt die Rückmeldung? Sicherstes: die Leitstelle. Ansonsten: nur der Einsatzleiter, nur: wer ist das in diesem Moment? Bei der Freiwilligen Feuerwewhr wechseln die Einsatzleiter oft nach Verfügbarkeit!
Fazit:
Es wird viel in Deutschland gemacht, was nur deswegen (bisher) läuft, weil es bisher niemand offiziell entdeckt hat ("das machen wir doch schon seit Jahren, als muss es doch legal sein" - ist es eben nicht immer). Offiziell heißt oft auch: "Wenn ich das jetzt sehe, muss ich handeln ((Straf-)Verfahren einleiten), also habe ich es nicht gesehen!"
TKG, StBG, ... sind BUNDESgesetze, also kann kein Bundesland diese lockern!
Warum sind dann in einigen Bundesländern "externe Funkzentralen" neben den Leitstellen eingerichtet? Weil das der einzige Weg ist, eine Lücke in den Gesetzen halblegal zu nutzen. Die Bundesländer, die keine externen Funkzentralen haben, haben idR. das System der Einsatzleitwagen mit Leitstellenmitarbeitern bzw. Leitstellenlehrgang-Absolventen als Leitstellen-(Teil-)Ersatz begriffen und brauchen daher keine "Freizeitfunker" in die Gerätehäuser setzen.
(offtopic/btw: wer besetzt denn in der Praxis die Funkgeräte im Einsatz? Meist die Leute, die ich nirgendwo sonst ruhigen Gewissens einsetzen kann (wegen Alter oder - noch schlimmer - Unerfahrene/Unfähige). "Ein bisschen Funken kann ja jeder...", ist übrigens der völlig falsche Gedanke! Wer an der Einsatzstelle das Funkgerät besetzt, hat neben fundierter Einsatzerfahrung mindestens(!!) die Ausbildungen zum Sprechfunker, AGT, Maschinist und zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen.)
Wie gesagt, ich spreche von Freiwilligen Feuerwehren! Berufs-, Werk-, Betriebs-Feuerwehren sowie haupt- und nebenberufliche Wachbereitschaften stehen auf einem anderen Blatt.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator