Technisch gesehen ist das einfach machbar zumal die BOSKRYPT Spezifikation im Internet frei verfügbar ist (www.boskrypt.de).
Es werden sich aber sicher viele Juristen und nachfolgend Staatsanwälte finden die diese Art der (privaten) Entschlüsselung mit vielen Paragrafen begründet nicht gut heisen werden. Das trifft bereits den Hersteller weil er nachweisen muss, dass seine Software nicht dazu gemacht ist (illegal) verschlüsselte Kommunikation lesbar zu machen (Präzedenzfall: Wireshark). Das geht erst mal recht einfach über die Dokumentation / Werbung, "Unsere Software ermöglicht die messtechnische Erfassung der übertragenden Daten" statt "Unsere Software befriedigt Ihre Neugier". Die Frage ob ein Heimanwender dann als "Messstation" für ein fremdes Netz gilt kann sich jeder einfach selber beantworten.