Hallo zusammen,

neben meiner freiwilligen Beschäftigung der Feuerwehr arbeite ich u.a auch bei der Presse.
Nun ja wenn man kurz vorm Wochenende keine Themen hat (und auch sonst) hört man den Polizeifunk/Feuerwehrfunk ab.
Nach einem Einsatz fragte ich mal den Pressesprecher einer Stadtpolizeibehörde, der mir nach der Frage, ob es erlaubt sei den Polizeifunk abzuhören folgende Antwort gegeben hat:

Es ist nicht verboten den Funk abzuhören, aber auch nicht erlaubt! ???

Jetzt würde ich einfach mal sagen, dass das Wort VERBOTEN schlimmer anzusetzten ist als NICHT ERlAUBT, daraus resultiert das Ergebniss das man es machen darf, aber andersherum auch nicht.

Tja das Fernmeldegesetzt kenne ich aus dem BOS Funk auszugsweise aber ganz schlau bin ich daraus auch nicht geworden.
Wer weiß es denn ganz genau??


MFG


dennis